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„Beifall“ – Versionsunterschied

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* Beifall m. ‘Händeklatschen, zustimmende Äußerungen des Publikums, Applaus, Zustimmung, Anerkennung’.  
* Beifall m. ‘Händeklatschen, zustimmende Äußerungen des Publikums, Applaus, Zustimmung, Anerkennung’.  

Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 06:01 Uhr

bei-Fall deu. 'was bei, hinzu fällt'

  • Beifall m. ‘Händeklatschen, zustimmende Äußerungen des Publikums, Applaus, Zustimmung, Anerkennung’.
  • Im Anschluß an vorher bezeugtes mnd. bīval ‘Hilfe, Unterstützung, Anhang, Zustimmung’,
    • auch (in der Rechtssprache) ‘das Zufallende wie Nebeneinkünfte, Erbschaft aus der Seitenlienie’ (14. Jh.),
  • erscheint nhd. Beifall seit dem 15. Jh. ‘Übertritt zu einer Partei, politische Parteinahme’
    • (im Gegensatz zu Abfall ‘Loslösung, Treubruch’),
    • aber auch in der Bedeutung ‘Zustimmung’, die bis in die Gegenwart fortlebt.
    • Zur Etymologie s. fallen. Heute ungebräuchlich ist das Verb beifallen