„Anstalten“ – Versionsunterschied
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Version vom 17. April 2025, 15:05 Uhr
Anstalt-en Nwf. Mz. z. Anstalt, oder in der Redewendung 'Anstalten machen',
frühere —Nbnschrbws auch mhdt. ndt. Anstallten, Anstallt
- Anstalt f. ‘bestimmten öffentlichen Zwecken dienende Einrichtung’.
- Das seit mhd. Zeit belegte Wort (mhd. anstalt) folgt als Verbalabstraktum zu anstellen (s. stellen)
- den unterschiedlichen Bedeutungen des Verbs. Vorherrschend
- wird die der verbalen Verwendung ‘anordnen, einrichten’ entsprechende Bedeutung ‘Anordnung, Unternehmung, Bemühung’,
- speziell ‘Vorbereitung, Vorkehrung’,
- spätestens im 17. Jh., d. h. zu der Zeit,
- da Anstalt sehr häufig gebraucht wird.
- Die genannten Bedeutungen liegen auch der bis heute üblichen Wendung Anstalten machen, Anstalt machen ‘an etw. gehen, etw. ins Werk setzen, Vorkehrungen treffen’ (15. Jh.) zugrunde.
- den unterschiedlichen Bedeutungen des Verbs. Vorherrschend
- Die Übertragung des Wortes Anstalt auf institutionalisierte, räumlich und rechtlich faßbare Einrichtungen erfolgt in der 2. Hälfte des 18. Jhs.
- Sie schlägt sich in vielen Zusammensetzungen für Einrichtungen des öffentlichen und gewerblichen Lebens nieder (Verlagsanstalt, Heilanstalt und Pflegeanstalt, Badeanstalt, Strafanstalt).