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„Provision“ – Versionsunterschied

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* Provision f. ‘anteilig berechnete Vermittlungsgebühr, Vergütung für geleistete Dienste’,  
* Provision f. ‘anteilig berechnete Vermittlungsgebühr, Vergütung für geleistete Dienste’,  

Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 07:57 Uhr

pro-Vision lat.-frz.-deu.

  • Provision f. ‘anteilig berechnete Vermittlungsgebühr, Vergütung für geleistete Dienste’,
  • im kaufmännischen Bereich entlehnt (Mitte 16. Jh.) aus gleichbed. ital. provvisione (in dieser Verwendung heute auch provvigione),
  • eigentlich ‘das Vorsehen, Anschaffung, Vorrat, Versorgung, Bezahlung’,
    • zurückgehend auf lat. prōvīsio (Genitiv prōvīsiōnis) ‘das Vorhersehen, Fürsorge, Vorkehrung’,
      • mlat. ‘Lebensunterhalt, Versorgung, Einsetzung in ein Amt, Kriegsvorrat’,
        • zu lat. prōvidēre (prōvīsum) ‘vor sich sehen, vorhersehen, Vorsorge tragen, Vorkehrungen treffen’;
          • vgl. lat. vidēre ‘sehen, wahrnehmen, erkennen’.
    • Bereits zuvor finden sich im Dt. die unmittelbar an das Mlat. anzuschließenden Formen
      • mhd. provisie,
      • frühnhd. Provision ‘Verleihung eines Kirchenamtes und der damit verbundenen Einkünfte’ sowie
      • frühnhd. Provisie (15. Jh.),
    • dann (unter Einfluß von ital. provvisione oder afrz. frz. provision ‘Vorrat, Versorgung’?)
    • Provision ‘Lebensunterhalt, Lebensmittel, Vorrat’ (bis ins 18. Jh. vor allem für ‘Kriegsvorrat’ gebräuchlich).