„Individuellakteur“ – Versionsunterschied
| [ungesichtete Version] | [ungesichtete Version] |
Die Seite wurde neu angelegt: „individuell{{–}}Akteur {{lat.-frz.-dt.}} 'individueller Akteur' s. ''Individuelle und überindividuelle Akteure''“ |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[individuell]]{{–}}[[Akteur]] {{lat.-frz.-dt.}} 'individueller Akteur' | [[individuell]]{{–}}[[Akteur]] {{lat.-frz.-dt.}} 'individueller Akteur' | ||
=== Individuelle und überindividuelle Akteure === | |||
{{:Individuelle und überindividuelle Akteure}} | |||
Version vom 10. April 2024, 07:36 Uhr
individuell–Akteur Vorlage:lat.-frz.-dt. 'individueller Akteur'
Individuelle und überindividuelle Akteure
◀▷Als individuelle Akteure werden dabei einzelne Menschen aufgefasst; als überindividuelle Akteure Zusammenschlüsse von mehreren individuellen Akteuren (beispielsweise: Staaten, Konzerne, NGOs), wobei zuweilen noch zwischen „kollektiven“ und „korporativen Akteuren“ unterschieden wird (zu deren Unterscheidung siehe die jeweiligen Artikel).
Die Zurückführung aller sozialen Handlungen auf einzelne Menschen (Akteure) ist bereits 1887 bei dem soziologischen Klassiker Ferdinand Tönnies angelegt, dessen Willenstheorie den handelnden und „Gemeinschaft“ wollenden Menschen als „Selbst“, auf der anderen Seite den „Gesellschaft“ wollenden als „Person“ definiert (Gemeinschaft und Gesellschaft, 3. Buch, §§ 1, 2, 7). Heute unterscheiden sich akteurzentrierte Theorien der Soziologie von z. B. systemischen oder strukturalistischen Theorien anhand der Bedeutung, die dem Willen bzw. den Entscheidungen der jeweiligen Akteure für gesellschaftlichen Wandel beigemessen wird.
Bei den Vertretern eines streng aufgefassten mikrosoziologischen Begriffs des „Handelns“ stellen „überindividuelle“ Akteure dabei gedankliche Fiktionen dar, da bei ihnen das „Handeln“ eines überindividuellen Akteurs (etwa ein Börsengang einer Aktiengesellschaft) immer auf die Resultante der einzelnen Handlungen der individuellen Akteure innerhalb dieser Kapitalgesellschaft zurückgeführt werden kann. ‚Überindividuelle Akteure‘ sind somit nur zwecks einer besseren Beobachtbarkeit und Beschreibbarkeit und somit auch im Sinne einer Komplexitätsreduktion fingierbar. (Stellt man sich einen Großkonzern vor, so wäre es empirisch kaum umsetzbar, die abertausend Handlungen der Mitarbeiter zu analysieren, die zu einer bestimmten rechtswirksamen Handlung des überindividuellen Akteurs geführt haben).
Sobald man hingegen mit makrosoziologischem Ansatz Kollektive unmittelbar mit Personeneigenschaften konzipiert, wie es z. B. die Rechtswissenschaft mit juristischen Personen tut, kann man ihnen auch eine nicht weiter auf Einzelne reduzierbare Fähigkeit zusprechen, ein „Akteur“ zu sein. Ein Beispiel dafür wäre eine soziale Klasse, die vermöge eines eigenen Klassenbewusstseins direkt handeln könnte.