„Sozialstaat“ – Versionsunterschied
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Ein '''Sozialstaat''' ist ein [https://de.wikipedia.org/wiki/Staat Staat], der in seinem Handeln als [https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsziel Staatsziele] [https://de.wikipedia.org/wiki/Soziale_Sicherheit soziale Sicherheit] und [https://de.wikipedia.org/wiki/Soziale_Gerechtigkeit soziale Gerechtigkeit] anstrebt, um die Teilhabe aller an den gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen zu gewährleisten. Bezeichnend ist auch die konkrete Gesamtheit staatlicher Einrichtungen, Steuerungsmaßnahmen und Normen, um das Ziel zu erreichen, [https://de.wikipedia.org/wiki/Lebensrisiko Lebensrisiken] und soziale Folgewirkungen abzufedern. Der Staat verpflichtet sich, in [https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzgebung Gesetzgebung] und [https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltung Verwaltung] für einen sozialen Ausgleich der Gesellschaft zu sorgen.<sup id="cite_ref-1" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialstaat#cite_note-1 [1]]</sup><p>Die konkrete Gestaltung des Sozialstaates erfolgt in der [https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialpolitik Sozialpolitik].</p> | |||
Version vom 22. April 2024, 18:33 Uhr
sozial–Staat Vorlage:lat.-dt.
Ein Sozialstaat ist ein Staat, der in seinem Handeln als Staatsziele soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit anstrebt, um die Teilhabe aller an den gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen zu gewährleisten. Bezeichnend ist auch die konkrete Gesamtheit staatlicher Einrichtungen, Steuerungsmaßnahmen und Normen, um das Ziel zu erreichen, Lebensrisiken und soziale Folgewirkungen abzufedern. Der Staat verpflichtet sich, in Gesetzgebung und Verwaltung für einen sozialen Ausgleich der Gesellschaft zu sorgen.[1]
Die konkrete Gestaltung des Sozialstaates erfolgt in der Sozialpolitik.