„Kontingent“ – Versionsunterschied
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* wird im 17. Jh. zunächst in der Bedeutung | * wird im 17. Jh. zunächst in der Bedeutung | ||
Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 07:54 Uhr
Kontingent lat.-frz.-deu. n. ‘Anteil, Pflichtbeitrag, begrenzte Höchstmenge’ (in diesem Sinne eigtl. "Kontingentportion", ‘dem einzelnen zufallender Anteil’)
- wird im 17. Jh. zunächst in der Bedeutung
- ‘von einer Provinz, einem Land aufzubietender Pflichtteil an Truppen für ein Gesamtheer’
- aus gleichbed. frz. contingent (jedoch mit latinisierter Aussprache) übernommen.
- Der substantivierte frz. Ausdruck (gekürzt aus part, portion contingente ‘dem einzelnen zufallender Anteil’)
- geht auf das Part. Präs. lat. contingēns, Genitiv contingentis,
- (zu lat. contingere ‘berühren, angehen, zustehen, begegnen, zuteil werden’, s. Kontakt)
- zurück und bedeutet eigentlich ‘was jmdm. anteilmäßig zufällt’;
- dieser allgemeine Sinn wird danach auch im Dt. üblich.
- geht auf das Part. Präs. lat. contingēns, Genitiv contingentis,
- – kontingentieren