„Legitimierung“ – Versionsunterschied
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Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 06:28 Uhr
Legitimation oder Legitimierung (von lateinisch lex „Gesetz, Rechtfertigung“) steht für:
- allgemein die Rechtfertigung faktisch bestehender Ordnungen und Regeln, siehe Legitimität
- juristisch eine Vollmacht, Beglaubigung, Ermächtigung bzw. Ausweis oder anderer Nachweis einer Berechtigung, siehe Aktivlegitimation und Passivlegitimation
- der Prozess der Erzeugung sozialer und rechtlicher Normen und der Sicherstellung ihrer Legitimität, siehe Legitimation durch Verfahren
- Legitimation (Politikwissenschaft), speziell die Rechtfertigung eines Staates für sein Handeln
- nachträglicher Erwerb der ehelichen Abstammung eines nichtehelichen Kindes durch Heirat seiner Eltern, siehe Ehelichkeitserklärung #Legitimation