„candidus“ – Versionsunterschied
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** dann allgemein den ‘Bewerber, Anwärter’. | ** dann allgemein den ‘Bewerber, Anwärter’. | ||
Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 12:27 Uhr
candid-us lat. ‘schimmernd, glänzend, weiß’ (zu lat. candēre ‘glänzen, schimmern’) abgeleitete Adjektiv
- bedeutet ‘weiß gekleidet’ und
- bezeichnet in seiner Substantivierung zunächst den ‘mit einer weißen Toga (toga candida) bekleideten Bewerber um ein Amt in Rom’,
- dann allgemein den ‘Bewerber, Anwärter’.