„suspendier“ – Versionsunterschied
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suspendieren Vb. ‘zeitweilig aufheben, vorübergehend beurlauben, von einer Verpflichtung entbinden’, | suspendieren Vb. ‘zeitweilig aufheben, vorübergehend beurlauben, von einer Verpflichtung entbinden’, | ||
Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 07:53 Uhr
suspendier lat.-frz.-deu. wrtl. hänge unter, runter hängen lassen, (daher auch) hänge auf, aufhängen;
suspendieren Vb. ‘zeitweilig aufheben, vorübergehend beurlauben, von einer Verpflichtung entbinden’,
- entlehnt (2. Hälfte 15. Jh.) aus lat. suspendere ‘aufhängen, erheben, in der Schwebe halten, schweben lassen, hemmen, unterbrechen, aufheben, unentschieden lassen’,
- mlat. ‘des Amtes entheben, (ein Urteil) aufheben’
- (vgl. lat. pendere‘(ab)wägen, beurteilen, schätzen, (be)zahlen’,
- eigentlich ‘die Waagschalen beim Wägen herabhängen lassen’, und s. sub-).
- mlat. ‘des Amtes entheben, (ein Urteil) aufheben’