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„Diskursethik Die Prinzipien“ – Versionsunterschied

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Die Seite wurde neu angelegt: „←Diskursethik Die Prinzipien ▶Als Kern seiner Form der Diskursethik formulierte Habermas zwei Grundprinzipien, die einen ähnlichen Status haben wie bei Kant der kategorische Imperativ. Das Diskursprinzip „D“ besagt, dass Normen nur dann gültig sind, wenn sie „die Zustimmung aller Betroffenen als Teilnehmer eines praktischen Diskurses finden (oder finden könnten)“.<ref><span cl…“
 
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: „Handle nur aufgrund einer Maxime, von der du, aufgrund realer Verständigung mit den Betroffenen bzw. ihren Anwälten oder – ersatzweise – aufgrund eines entsprechenden Gedankenexperiments, unterstellen kannst, daß die Folgen und Nebenwirkungen, die sich aus ihrer allgemeinen Befolgung für die Befriedigung der Interessen eines jeden einzelnen Betroffenen voraussichtlich ergeben, in einem realen Diskurs von allen Betroffenen zwanglos akzeptiert werden können.“<ref><span class="reference-text">Karl-Otto Apel: Diskurs und Verantwortung. Das Problem des Übergangs zur postkonventionellen Moral. Suhrkamp, Frankfurt 1988, 123</span></ref>
: „Handle nur aufgrund einer Maxime, von der du, aufgrund realer Verständigung mit den Betroffenen bzw. ihren Anwälten oder – ersatzweise – aufgrund eines entsprechenden Gedankenexperiments, unterstellen kannst, daß die Folgen und Nebenwirkungen, die sich aus ihrer allgemeinen Befolgung für die Befriedigung der Interessen eines jeden einzelnen Betroffenen voraussichtlich ergeben, in einem realen Diskurs von allen Betroffenen zwanglos akzeptiert werden können.“<ref><span class="reference-text">Karl-Otto Apel: Diskurs und Verantwortung. Das Problem des Übergangs zur postkonventionellen Moral. Suhrkamp, Frankfurt 1988, 123</span></ref>


Von Bedeutung ist hierbei, dass Apel nicht auf eine Norm, sondern auf eine Maxime abstellt. Er geht hier insofern auf Kant zurück, als dass die konkrete Handlung sich an einer individuellen Absicht orientiert. In Hinblick auf die praktische Diskurssituation hält er zudem eine Einschränkung durch ein „Ergänzungsprinzip“ für erforderlich, weil ihm auch ein strategisches Diskursverhalten solange legitim und sogar als „Pflicht zweiter Ordnung“<ref><span class="reference-text">Dietrich Böhler, Horst Gronke: Stichwort „Diskurs“, in: Neues Handbuch Philosophischer Grundbegriffe, Alber, Freiburg 2011, 561</span></ref> erscheint, solange nicht eine ideale Diskursgemeinschaft hergestellt ist. Wenn andere sich durch Gewalt unberechtigt Vorteile verschaffen, kann Gegengewalt gerechtfertigt sein. Das Ergänzungsprinzip fordert aber eine teleologische Orientierung an einem idealen Diskurs, nämlich: „Soviel Vorleistung im Sinne der strategiefreien Verständigung wie möglich, soviel strategische Vorbehalte aufgrund einer Risikoeinschätzung wie nötig.“<ref><span class="reference-text">Karl-Otto Apel: „Diskursethik vor der Problematik von Recht und Politik“. In: Karl-Otto Apel, Matthias Kettner (Hrsg.): Zur Anwendung der Diskursethik in Politik, Recht und Wissenschaft. Suhrkamp, Frankfurt 1992, 29–61, 36</span></ref> Der Adressat der Moral soll die in der Praxis bestehenden Regeln der Universalisierbarkeit mindestens bewahren, möglichst aber verbessern. Mit diesem auf konkrete Handlungen ausgerichteten Konzept verlässt Apel den Ansatz einer rein abstrakten Normendiskussion und trennt sich an dieser Stelle über die Frage der Letztbegründung (s.&nbsp;u.) hinaus von Habermas. Die allgemeine Prinzipienebene ist als Unterbau der „Teil A“ der apelschen Diskursethik, während die auf die jeweils geschichtliche Situation abstellende Konkretisierung der Relevanz für das Handeln von ihm als „Teil B“ bezeichnet wird. Dieser Teil B hat „die Aufgabe, den kontrafaktischen Charakter der gleichwohl notwendigen Antizipation des Ideals als Problem einer geschichtsbezogenen Verantwortungsethik eigens zu berücksichtigen.“<ref><span class="reference-text">Karl-Otto Apel: Beiträge. in: [https://de.wikipedia.org/wiki/Willi_Oelm%C3%BCller Willi Oelmüller] (Hrsg.): Transzendentalphilosophische Normbegründung, Paderborn 1978, 160–173, 171</span></ref> Apels Anliegen ist das „einer situationsangemessenen Vermittlung zwischen strategisch vorbehaltsloser – z.&nbsp;B. aufrichtiger und überredungsfreier – Verständigung mit Kontrahenten und solchen strategischen Praktiken – wie z.&nbsp;B. Angebote und Vergeltungsandrohungen in harten Verhandlungen –, die vom legitimen Interesse der Selbstbehauptung diktiert werden.“<ref><span class="reference-text">Karl-Otto Apel: „Diskursethik vor der Problematik von Recht und Politik“. In: Karl-Otto Apel, Matthias Kettner (Hrsg.): Zur Anwendung der Diskursethik in Politik, Recht und Wissenschaft. Suhrkamp, Frankfurt 1992, 29–61, 35</span></ref> Dabei muss auch strategisches Verhalten moralisch stets konsensfähig bleiben. Auf diese Weise ergibt sich eine systematische Antwort auf „die Dialektik von realer Konsensgemeinschaft und idealer Argumentationsgemeinschaft“.<ref><span class="reference-text">Karl-Otto Apel, Matthias Kettner: Einleitung, in: Karl-Otto Apel, Matthias Kettner (Hrsg.): Zur Anwendung der Diskursethik in Politik, Recht und Wissenschaft. Suhrkamp, Frankfurt 1992, 9</span></ref>[[Diskursethik Begründungsproblem|▶]]
Von Bedeutung ist hierbei, dass Apel nicht auf eine Norm, sondern auf eine Maxime abstellt. Er geht hier insofern auf Kant zurück, als dass die konkrete Handlung sich an einer individuellen Absicht orientiert. In Hinblick auf die praktische Diskurssituation hält er zudem eine Einschränkung durch ein „Ergänzungsprinzip“ für erforderlich, weil ihm auch ein strategisches Diskursverhalten solange legitim und sogar als „Pflicht zweiter Ordnung“<ref><span class="reference-text">Dietrich Böhler, Horst Gronke: Stichwort „Diskurs“, in: Neues Handbuch Philosophischer Grundbegriffe, Alber, Freiburg 2011, 561</span></ref> erscheint, solange nicht eine ideale Diskursgemeinschaft hergestellt ist. Wenn andere sich durch Gewalt unberechtigt Vorteile verschaffen, kann Gegengewalt gerechtfertigt sein. Das Ergänzungsprinzip fordert aber eine teleologische Orientierung an einem idealen Diskurs, nämlich: „Soviel Vorleistung im Sinne der strategiefreien Verständigung wie möglich, soviel strategische Vorbehalte aufgrund einer Risikoeinschätzung wie nötig.“<ref><span class="reference-text">Karl-Otto Apel: „Diskursethik vor der Problematik von Recht und Politik“. In: Karl-Otto Apel, Matthias Kettner (Hrsg.): Zur Anwendung der Diskursethik in Politik, Recht und Wissenschaft. Suhrkamp, Frankfurt 1992, 29–61, 36</span></ref> Der Adressat der Moral soll die in der Praxis bestehenden Regeln der Universalisierbarkeit mindestens bewahren, möglichst aber verbessern. Mit diesem auf konkrete Handlungen ausgerichteten Konzept verlässt Apel den Ansatz einer rein abstrakten Normendiskussion und trennt sich an dieser Stelle über die Frage der Letztbegründung (s.&nbsp;u.) hinaus von Habermas. Die allgemeine Prinzipienebene ist als Unterbau der „Teil A“ der apelschen Diskursethik, während die auf die jeweils geschichtliche Situation abstellende Konkretisierung der Relevanz für das Handeln von ihm als „Teil B“ bezeichnet wird. Dieser Teil B hat „die Aufgabe, den kontrafaktischen Charakter der gleichwohl notwendigen Antizipation des Ideals als Problem einer geschichtsbezogenen Verantwortungsethik eigens zu berücksichtigen.“<ref><span class="reference-text">Karl-Otto Apel: Beiträge. in: [https://de.wikipedia.org/wiki/Willi_Oelm%C3%BCller Willi Oelmüller] (Hrsg.): Transzendentalphilosophische Normbegründung, Paderborn 1978, 160–173, 171</span></ref> Apels Anliegen ist das „einer situationsangemessenen Vermittlung zwischen strategisch vorbehaltsloser – z.&nbsp;B. aufrichtiger und überredungsfreier – Verständigung mit Kontrahenten und solchen strategischen Praktiken – wie z.&nbsp;B. Angebote und Vergeltungsandrohungen in harten Verhandlungen –, die vom legitimen Interesse der Selbstbehauptung diktiert werden.“<ref><span class="reference-text">Karl-Otto Apel: „Diskursethik vor der Problematik von Recht und Politik“. In: Karl-Otto Apel, Matthias Kettner (Hrsg.): Zur Anwendung der Diskursethik in Politik, Recht und Wissenschaft. Suhrkamp, Frankfurt 1992, 29–61, 35</span></ref> Dabei muss auch strategisches Verhalten moralisch stets konsensfähig bleiben. Auf diese Weise ergibt sich eine systematische Antwort auf „die Dialektik von realer Konsensgemeinschaft und idealer Argumentationsgemeinschaft“.<ref><span class="reference-text">Karl-Otto Apel, Matthias Kettner: Einleitung, in: Karl-Otto Apel, Matthias Kettner (Hrsg.): Zur Anwendung der Diskursethik in Politik, Recht und Wissenschaft. Suhrkamp, Frankfurt 1992, 9400</span></ref>[[Diskursethik Begründungsproblem|▶]]


[https://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Kuhlmann Wolfgang Kuhlmann] hat das allgemeine Moralprinzip differenziert und unterschied vier „Grundnormen“, die ihrerseits sowohl das Universalisierungsprinzip als auch das apelsche Ergänzungsprinzip erfassen.<ref><span class="reference-text">Wolfgang Kuhlmann: Reflexive Letztbegründung. Untersuchungen zur Transzendentalpragmatik. Alber, Freiburg/München 1985, zitiert nach Werner, 23</span></ref>:
[https://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Kuhlmann Wolfgang Kuhlmann] hat das allgemeine Moralprinzip differenziert und unterschied vier „Grundnormen“, die ihrerseits sowohl das Universalisierungsprinzip als auch das apelsche Ergänzungsprinzip erfassen.<ref><span class="reference-text">Wolfgang Kuhlmann: Reflexive Letztbegründung. Untersuchungen zur Transzendentalpragmatik. Alber, Freiburg/München 1985, zitiert nach Werner, 23</span></ref>:

Version vom 27. Juli 2024, 20:48 Uhr

←Diskursethik Die Prinzipien

▶Als Kern seiner Form der Diskursethik formulierte Habermas zwei Grundprinzipien, die einen ähnlichen Status haben wie bei Kant der kategorische Imperativ. Das Diskursprinzip „D“ besagt, dass Normen nur dann gültig sind, wenn sie „die Zustimmung aller Betroffenen als Teilnehmer eines praktischen Diskurses finden (oder finden könnten)“.[1]

Das Diskursprinzip unterteilte Habermas in seiner rechtsphilosophischen Ausarbeitung Faktizität und Geltungaußerdem in ein Moralprinzip, das fordert, das zu tun, was für alle gleichermaßen gut ist, sowie ein Demokratieprinzip „für solche Handlungsnormen, die in Rechtsform auftreten und mit Hilfe pragmatischer, ethisch-politischer und moralischer Gründe – nicht allein aus moralischen Gründen – gerechtfertigt werden können.“[2] Im Gegensatz zu Kant[3], der die Moral gegenüber dem Recht als vorrangig betrachtete, sind dies bei Habermas zwei gleichrangige Sphären.[4] Später ergänzt Habermas, dass das Diskursprinzip auch für die „Beratungen eines politischen Gesetzgebers“ geeignet sei.[5] Das Diskursprinzip dient also nicht nur der Grundlegung der Moral, sondern auch zur Begründung des modernen Rechtsstaates.[6] Damit bleibt bei Habermas der Weg versperrt, moralische Erwägungen zur Grundlage der Rechtsgestaltung zu erheben.[7] Anders hingegen Apel, der in der Konzeption eines moralisch neutralen Diskursprinzips die Gefahr einer Auflösung der Diskursethik sieht[8] und feststellt: „Die Möglichkeit oder gar Notwendigkeit der völligen Ausklammerung der Moralität aus den Bereichen des Rechts und/oder der Politik darf keineswegs zugestanden werden, da dies offenbar gegen den ethischen Imperativ der diskursiven Mitverantwortung für die Folgen aller, auch gerade der kollektiven Tätigkeiten verstoßen würde.“[9] Ohne Moralanspruch sind für Apel die Diskurse nicht mehr symmetrisch, so dass auch die Gleichberechtigung der Diskursteilnehmer infrage gestellt ist.[10]

Das Diskursprinzip wird gestützt durch das Prinzip der Verallgemeinerung, das Habermas das Universalisierungsprinzip „U“ nennt. Es „muß jede gültige Norm der Bedingung genügen, daß die Folgen und Nebenwirkungen, die sich jeweils aus ihrer allgemeinen Befolgung für die Befriedigung der Interessen eines jedenEinzelnen (voraussichtlich) ergeben, von allen Betroffenen akzeptiert (und den Auswirkungen der bekannten alternativen Regelungsmöglichkeiten vorgezogen) werden können.“[11] Erst mit der Stützung durch die Anforderung der Allgemeingültigkeit erreicht die Diskursethik einen Status wie der Kategorische Imperativ. Diese allgemeine Argumentationsregel[12] ist „das Brückenprinzip […], welches Einverständnis in moralischen Argumentationen möglich macht“.[13]

Die so aufgestellten Prinzipien gehen insoweit über den kategorischen Imperativ hinaus, als sie bestimmen, nach welchen Regeln eine Norm oder eine Maxime gewonnen werden kann bzw. werden sollte, die als allgemeines Gesetz anerkannt wird. Versucht man, wie Kant, dies nur aus eigenen Überlegungen heraus zu gewinnen, bleibt immer stillschweigend ein subjektiver Rest[14], auch wenn man sich um Fairness gegenüber anderen Standpunkten bemüht und in Gedankenexperimenten versucht, die Rolle eines anderen bei der Bewertung einer Norm einzugehen[15] wie im universellen Präskriptivismus Hares[16] oder wie bei der Vorstellung eines unparteiischen Beobachters[17] bei Adam Smith. Allerdings ist der gedankliche Rollentausch auch nicht verzichtbar, sondern muss wechselseitig stattfinden und es muss abstrakt geprüft werden, „ob eine allgemeine Praxis unter vergleichbaren Umständen von jedem der potentiell Betroffenen aus der Sicht je seiner Interessenlage zwanglos akzeptiert werden könnte.“[18] Der von Mead beschriebene Rollentausch wird vom Universalisierungsgrundsatz erzwungen.[19]

Die volle Universalisierbarkeit wird erst erreicht, wenn die Perspektiven von allen direkt oder indirekt von der Norm Betroffenen in ihre Bestimmung mit eingehen und sie ihr zustimmen können.[20] Im Vergleich zu einer monologischen Beurteilung der Normen ist entscheidend, dass jeder Einzelne seine individuelle Perspektive in den Diskurs ungezwungen einbringen kann. Die Gründe für die Norm unterliegen der öffentlichen Kontrolle, so dass die Probleme der Trübung und des unvollkommenen Wissens weitgehend entfallen.[21] Diese Reziprozität der Perspektive erzeugt den Zwang, die Perspektive des Anderen in die Norm einfließen zu lassen, und dadurch Unparteilichkeit. Die Diskursethik kommt in dieser Hinsicht ohne eine kontrafaktische Konstruktion wie dem Schleier des Nichtwissens bei John Rawls aus.[22] Unausgesprochen bleibt in den Prinzipien, dass die Gültigkeit der Normen im Zeitverlauf nicht konstant sein kann, weil Interessen und die Abschätzbarkeit der Folgen und Nebenwirkungen sich verändern können, weil das Wissen hierüber sich weiter entwickelt hat. Den Übergang von der Subjektphilosophie bei Kant zum Prinzip des Diskurses betrachten Apel und Habermas zugleich als einen Übergang von der Gesinnungsethik zur Verantwortungsethik, weil im Diskurs der Anspruch auf Rechtfertigung von Gründen systematisch enthalten ist.[23]

Apel übernimmt im Grundsatz das Universalisierungsprinzip von Habermas, sieht hierin aber „noch nicht das zureichende Prinzip einer postkonventionellen Verantwortungsethik.“ Das Universalisierungsprinzip allein löst noch nicht das „Problem der Realisierung der geschichtlich-gesellschaftlichen Bedingungen der Anwendung einer Diskursethik in einer Welt des primär strategischen Handelns der Selbstbehauptungssysteme.“[24] Apel formuliert deshalb das Universalisierungsprinzip als imperatives Handlungsprinzip (U(h)):

„Handle nur aufgrund einer Maxime, von der du, aufgrund realer Verständigung mit den Betroffenen bzw. ihren Anwälten oder – ersatzweise – aufgrund eines entsprechenden Gedankenexperiments, unterstellen kannst, daß die Folgen und Nebenwirkungen, die sich aus ihrer allgemeinen Befolgung für die Befriedigung der Interessen eines jeden einzelnen Betroffenen voraussichtlich ergeben, in einem realen Diskurs von allen Betroffenen zwanglos akzeptiert werden können.“[25]

Von Bedeutung ist hierbei, dass Apel nicht auf eine Norm, sondern auf eine Maxime abstellt. Er geht hier insofern auf Kant zurück, als dass die konkrete Handlung sich an einer individuellen Absicht orientiert. In Hinblick auf die praktische Diskurssituation hält er zudem eine Einschränkung durch ein „Ergänzungsprinzip“ für erforderlich, weil ihm auch ein strategisches Diskursverhalten solange legitim und sogar als „Pflicht zweiter Ordnung“[26] erscheint, solange nicht eine ideale Diskursgemeinschaft hergestellt ist. Wenn andere sich durch Gewalt unberechtigt Vorteile verschaffen, kann Gegengewalt gerechtfertigt sein. Das Ergänzungsprinzip fordert aber eine teleologische Orientierung an einem idealen Diskurs, nämlich: „Soviel Vorleistung im Sinne der strategiefreien Verständigung wie möglich, soviel strategische Vorbehalte aufgrund einer Risikoeinschätzung wie nötig.“[27] Der Adressat der Moral soll die in der Praxis bestehenden Regeln der Universalisierbarkeit mindestens bewahren, möglichst aber verbessern. Mit diesem auf konkrete Handlungen ausgerichteten Konzept verlässt Apel den Ansatz einer rein abstrakten Normendiskussion und trennt sich an dieser Stelle über die Frage der Letztbegründung (s. u.) hinaus von Habermas. Die allgemeine Prinzipienebene ist als Unterbau der „Teil A“ der apelschen Diskursethik, während die auf die jeweils geschichtliche Situation abstellende Konkretisierung der Relevanz für das Handeln von ihm als „Teil B“ bezeichnet wird. Dieser Teil B hat „die Aufgabe, den kontrafaktischen Charakter der gleichwohl notwendigen Antizipation des Ideals als Problem einer geschichtsbezogenen Verantwortungsethik eigens zu berücksichtigen.“[28] Apels Anliegen ist das „einer situationsangemessenen Vermittlung zwischen strategisch vorbehaltsloser – z. B. aufrichtiger und überredungsfreier – Verständigung mit Kontrahenten und solchen strategischen Praktiken – wie z. B. Angebote und Vergeltungsandrohungen in harten Verhandlungen –, die vom legitimen Interesse der Selbstbehauptung diktiert werden.“[29] Dabei muss auch strategisches Verhalten moralisch stets konsensfähig bleiben. Auf diese Weise ergibt sich eine systematische Antwort auf „die Dialektik von realer Konsensgemeinschaft und idealer Argumentationsgemeinschaft“.[30]▶

Wolfgang Kuhlmann hat das allgemeine Moralprinzip differenziert und unterschied vier „Grundnormen“, die ihrerseits sowohl das Universalisierungsprinzip als auch das apelsche Ergänzungsprinzip erfassen.[31]:

(N 1): Argumentiere rational.
(N 2): Bemühe dich um einen vernünftigen Konsens.
(N 3): Bemühe dich in allen Fällen, in denen deine Interessen mit denen anderer kollidieren können, um einen vernünftigen praktischen Konsens mit ihnen.
(N 4): Bemühe dich stets darum, zur (langfristigen) Realisierung solcher Verhältnisse beizutragen, die der idealen Kommunikationsgemeinschaft näher kommen, und trage stets Sorge dafür, daß die schon existierenden Bedingungen der möglichen Realisierung einer idealen Kommunikationsgemeinschaft bewahrt werden!

Die vierte Norm berücksichtigt, „daß der praktische Diskurs unter bestimmten Umständen auch suspensiert werden kann, bis durch strategisches Handeln allererst Ausgangsbedingungen realisiert werden, die es überhaupt sinnvoll und verantwortbar erscheinen lassen, in einen praktischen Diskurs mit Beteiligten und Betroffenen einzutreten.“[32]

Die Formulierung des Diskursprinzips, des „Kategorischen Imperativs der Diskursethik“, durch Dietrich Böhler stellt den Konsens als regulative, aber unbedingt verbindliche Idee in den Vordergrund, der sich aus der dialogischen Reziprozität ergibt[33]:

„Bemühe dich um diejenige Argumentation und diejenige Handlungsweise, welche die begründete Zustimmung aller als Partner in realen, rein argumentativ geführten Diskursen finden würde“.[34]
  1. ↑ Jürgen Habermas: Moralbewußtsein und kommunikatives Handeln. Suhrkamp, Frankfurt 1983, 103; Habermas verweist in FN 73 (S. 123) auf eine ähnliche Formulierung bei Friedrich Kambartel, einem Vertreter des Erlanger Konstruktivismus, in: Friedrich Kambartel: Moralisches Argumentieren, in ders. (Hrsg.): Praktische Philosophie und Konstruktive Wissenschaftstheorie, Suhrkamp, Frankfurt 1974, 54ff; fast wortgleich, jedoch mit dem Hinweis auf die Rationalität des Diskurses: „D“: „Gültig sind genau die Handlungsnormen, denen alle möglicherweise Betroffenen als Teilnehmer an rationalen Diskursen zustimmen könnten.“ In: Jürgen Habermas: Faktizität und Geltung, Suhrkamp, Frankfurt 1992, 138
  2. ↑ Jürgen Habermas: Faktizität und Geltung, Suhrkamp, Frankfurt 1992, 139
  3. ↑ Immanuel Kant: Zum ewigen Frieden, B 21 Anm.: „Vielmehr ist meine äußere (rechtliche) Freiheit so zu erklären: sie ist die Befugniß, keinen äußeren Gesetzen zu gehorchen, als zu denen ich meine Beistimmung habe geben können.“ (AA VIII, 350)
  4. ↑ Jürgen Habermas: Faktizität und Geltung, Suhrkamp, Frankfurt 1992, 135–137
  5. ↑ Jürgen Habermas: eine genealogische Betrachtung zum kognitiven Gehalt des Sollens, in: Die Einbeziehung des Anderen. Studien zur politischen Theorie, Suhrkamp, Frankfurt 1996, 11– 64, 64
  6. ↑ Niels Gottschalk-Mazouz: Diskursethik. Theorien – Entwicklungen – Perspektiven, Akademie-Verlag, Berlin 2000, 33
  7. ↑ Kritik in dieser Hinsicht äußert die spanische Philosophin Adela Cortina: Ethik ohne Moral. Grenzen einer postkantischen Prinzipienethik, in: Karl-Otto Apel, Matthias Kettner (Hrsg.): Zur Anwendung der Diskursethik in Politik, Recht und Wissenschaft. Suhrkamp, Frankfurt 1992, 278–295 (siehe Abschnitt Rezeption)
  8. ↑ Karl-Otto Apel: Auseinandersetzungen in Erprobung des transzendentalpragmatischen Ansatzes, Suhrkamp, Frankfurt 1998, 727
  9. ↑ Karl-Otto Apel: Diskursethik vor der Problematik von Recht und Politik: Können die Rationalitätsdifferenzen zwischen Moralität, Recht und Politik selbst noch durch die Diskursethik normativ-rational gerechtfertigt werden?, in: Karl-Otto Apel, Matthias Kettner (Hrsg.): Zur Anwendung der Diskursethik in Politik, Recht und Wissenschaft. Suhrkamp, Frankfurt 1992, 29–61, 32
  10. ↑ Karl-Otto Apel: Auseinandersetzungen in Erprobung des transzendentalpragmatischen Ansatzes, Suhrkamp, Frankfurt 1998, 737
  11. ↑ Jürgen Habermas: Moralbewußtsein und kommunikatives Handeln. Suhrkamp, Frankfurt 1983, 75, vgl. 103
  12. ↑ Niels Gottschalk-Mazouz: Diskursethik. Theorien – Entwicklungen – Perspektiven, Akademie-Verlag, Berlin 2000, 17
  13. ↑ Jürgen Habermas: Moralbewußtsein und kommunikatives Handeln. Suhrkamp, Frankfurt 1983, 67
  14. ↑ Jürgen Habermas: Erläuterungen zur Diskursethik. Suhrkamp, Frankfurt 1991, 157
  15. ↑ siehe bereits Immanuel Kant: Kritik der Urteilskraft B 157 ff (§ 40 Vom Geschmacke als einer Art von sensus communis, AA V, 293ff); konkret: George Herbert Mead: Geist, Identität und Gesellschaft, hrsg. von Charles W. Morris, 9. Aufl. Suhrkamp, Frankfurt 1993, 29 („Aufgrund der Verinnerlichung oder Hereinnahme des gesellschaftlichen Kommunikationsprozesses schafft sich das Individuum den Mechanismus für reflektives Denken (die Fähigkeit, seine Handlungen unter Berücksichtigung der erwarteten Folgen verschiedener Alternativhandlungen zu lenken); es kann sich selbst zum Objekt machen und in einer allen gemeinsamen moralischen und wissenschaftlichen Welt leben; es wird ein moralisches Wesen, dessen impulsive Ziele in die bewusste Verfolgung erwünschter Ziele umgewandelt werden“)
  16. ↑ Richard Mervyn Hare: Freiheit und Vernunft. Pathmos, Düsseldorf 1973, 136
  17. ↑ Adam Smith: Theorie der ethischen Gefühle [1759], Meiner Hamburg 1977, 231
  18. ↑ Jürgen Habermas: Erläuterungen zur Diskursethik. Suhrkamp, Frankfurt 1991, 59
  19. ↑ Jürgen Habermas: Moralbewußtsein und kommunikatives Handeln. Suhrkamp, Frankfurt 1983, 75
  20. ↑ Klaus Günther: Der Sinn für Angemessenheit. Anwendungsdiskurse in Moral und Recht, Suhrkamp, Frankfurt 1988, 37
  21. ↑ Gerhard Schönrich: Bei Gelegenheit Diskurs. Von den Grenzen der Diskursethik und dem Preis der Letztbegründung. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1994, 21
  22. ↑ Klaus Günther: Der Sinn für Angemessenheit. Anwendungsdiskurse in Moral und Recht, Suhrkamp, Frankfurt 1988, 48
  23. ↑ Gerhard Schönrich: Bei Gelegenheit Diskurs. Von den Grenzen der Diskursethik und dem Preis der Letztbegründung. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1994, 20
  24. ↑ Karl-Otto Apel: Diskurs und Verantwortung. Das Problem des Übergangs zur postkonventionellen Moral. Suhrkamp, Frankfurt 1988, 134
  25. ↑ Karl-Otto Apel: Diskurs und Verantwortung. Das Problem des Übergangs zur postkonventionellen Moral. Suhrkamp, Frankfurt 1988, 123
  26. ↑ Dietrich Böhler, Horst Gronke: Stichwort „Diskurs“, in: Neues Handbuch Philosophischer Grundbegriffe, Alber, Freiburg 2011, 561
  27. ↑ Karl-Otto Apel: „Diskursethik vor der Problematik von Recht und Politik“. In: Karl-Otto Apel, Matthias Kettner (Hrsg.): Zur Anwendung der Diskursethik in Politik, Recht und Wissenschaft. Suhrkamp, Frankfurt 1992, 29–61, 36
  28. ↑ Karl-Otto Apel: Beiträge. in: Willi Oelmüller (Hrsg.): Transzendentalphilosophische Normbegründung, Paderborn 1978, 160–173, 171
  29. ↑ Karl-Otto Apel: „Diskursethik vor der Problematik von Recht und Politik“. In: Karl-Otto Apel, Matthias Kettner (Hrsg.): Zur Anwendung der Diskursethik in Politik, Recht und Wissenschaft. Suhrkamp, Frankfurt 1992, 29–61, 35
  30. ↑ Karl-Otto Apel, Matthias Kettner: Einleitung, in: Karl-Otto Apel, Matthias Kettner (Hrsg.): Zur Anwendung der Diskursethik in Politik, Recht und Wissenschaft. Suhrkamp, Frankfurt 1992, 9400
  31. ↑ Wolfgang Kuhlmann: Reflexive Letztbegründung. Untersuchungen zur Transzendentalpragmatik. Alber, Freiburg/München 1985, zitiert nach Werner, 23
  32. ↑ Wolfgang Kuhlmann: Reflexive Letztbegründung. Untersuchungen zur Transzendentalpragmatik. Freiburg/München: Alber, 1985, 214
  33. ↑ Dietrich Böhler: Diskursethik und Menschenwürdegrundsatz zwischen Idealisierung und Erfolgsverantwortung, in Karl-Otto Apel, Matthias Kettner (Hrsg.): Zur Anwendung der Diskursethik in Politik, Recht und Wissenschaft. Suhrkamp, Frankfurt 1992, 201–232
  34. ↑ Dietrich Böhler: Glaubwürdigkeit des Diskurspartners. Ein (wirtschafts-) ethischer Richtungsstoß der Berliner Diskurspragmatik und Diskursethik. In: Bausch, Böhler, Rusche (Hrsg.): Wirtschaft und Ethik. Strategien contra Moral? Ethik und Wirtschaft im Dialog Bd. 12, Lit, Münster 2004, S. 105–148, 124; ähnlich in: Idee und Verbindlichkeit der Zukunftsverantwortung, in: Thomas Bausch, Dietrich Böhler, Horst Gronke, Thomas Rusche, Michael Stitzel, Micha H. Werner (Hrsg.): Zukunftsverantwortung in der Marktwirtschaft, Lit Münster 2000, 34–69, 52; sowie in: Dietrich Böhler, Horst Gronke: Stichwort „Diskurs“, in: Neues Handbuch Philosophischer Grundbegriffe, Alber, Freiburg 2011, 559