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„Instanz“ – Versionsunterschied

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Instanz {{lat.-dt.}} f. ‘zuständige [[Stelle]], [[Behörde]]’,  
Instanz [[Sprachstufe::lat.-deu.]] f. ‘zuständige [[Stelle]], [[Behörde]]’,  


* smhd. instancie,  
* smhd. instancie,  

Version vom 8. Juni 2025, 06:34 Uhr

Instanz lat.-deu. f. ‘zuständige Stelle, Behörde’,

  • smhd. instancie,
    • entlehnt aus lat. īnstantia ‘Gegenwart, Heftigkeit’, stlat. ‘inständiges Bitten, Drängen’ sowie ‘Leitung, Verwaltung’,
      • Verbalsubstantiv zu lat. īnstāre ‘dicht, hart hinterher sein, herandringen’.
  • In der dt. (wie in der lat.) Rechtssprache bezeichnet der Ausdruck zunächst die ‘beharrliche Verfolgung einer Rechtssache durch Kläger und Beklagten’, dann die ‘zuständige Stelle, Behörde’, die diese Angelegenheit übernimmt.