Zum Inhalt springen

„Willensakt“ – Versionsunterschied

aus AufEinWort, der freien Forschung
[ungesichtete Version][ungesichtete Version]
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
[[Willen]]{{-s-}}[[Akt]] {{lat.-dt.}}  
[[Willen]]{{-s-}}[[Akt]] {{lat.-dt.}} {{Wrtdtng}} '[[Willenstat]]', Entscheidung und demgemäße Tat; "Willenshandlung"


* ''Wille'' bezeichnet innerhalb der Psychologie den Entscheidungsakt ''(Willensakt)'' und die darauf folgende bewusste, willentliche Umsetzung von Zielenund Motiven in Resultate (Ergebnisse) durch zielgerichtetes, willensgesteuertes Handeln eines Menschen durch ihn selbst.
* ''Wille'' bezeichnet innerhalb der Psychologie den Entscheidungsakt ''(Willensakt)'' und die darauf folgende bewusste, willentliche Umsetzung von Zielenund Motiven in Resultate (Ergebnisse) durch zielgerichtetes, willensgesteuertes Handeln eines Menschen durch ihn selbst.

Version vom 31. Juli 2024, 16:13 Uhr

Willen‎-s-Akt Vorlage:lat.-dt. Wrtdtng: 'Willenstat', Entscheidung und demgemäße Tat; "Willenshandlung"

  • Wille bezeichnet innerhalb der Psychologie den Entscheidungsakt (Willensakt) und die darauf folgende bewusste, willentliche Umsetzung von Zielenund Motiven in Resultate (Ergebnisse) durch zielgerichtetes, willensgesteuertes Handeln eines Menschen durch ihn selbst.