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„Rechtstheorie“ – Versionsunterschied

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Als '''Rechtstheorie''' wird eine Disziplin bezeichnet, die versucht, das [https://de.wikipedia.org/wiki/Recht Recht] in seinen gesamten Erscheinungsformen systematisch darzustellen und daraus nachprüfbare (falsifizierbare) [https://de.wikipedia.org/wiki/Erkenntnis Erkenntnisse] zu gewinnen.<div class="mw-heading mw-heading2">
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Als '''Rechtstheorie''' wird eine Disziplin bezeichnet, die versucht, das [[Recht]] in seinen gesamten Erscheinungsformen systematisch darzustellen und daraus nachprüfbare ([[falsifizierbar|falsifizierbare]]) [[Erkenntnisse]] zu gewinnen.<div class="mw-heading mw-heading2">
== Einordnung ==
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</div><p>Rechtstheorie war zunächst Teilbereich der [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsphilosophie Rechtsphilosophie], entwickelte sich aber gegen Ende des [https://de.wikipedia.org/wiki/19._Jahrhundert 19. Jahrhunderts] als eigenständige [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtswissenschaft Disziplin]. Die Bezeichnungen ''Rechtstheorie'', ''Rechtsphilosophie'' und ''Allgemeine Rechtslehre'' werden von manchen [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtswissenschaften Rechtswissenschaftlern] austauschbar verwendet, für andere bezeichnen sie hingegen separate Disziplinen.</p><div class="mw-heading mw-heading2">
</div><p>Rechtstheorie war zunächst Teilbereich der [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsphilosophie Rechtsphilosophie], entwickelte sich aber gegen Ende des [https://de.wikipedia.org/wiki/19._Jahrhundert 19. Jahrhunderts] als eigenständige [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtswissenschaft Disziplin]. Die Bezeichnungen ''Rechtstheorie'', ''Rechtsphilosophie'' und ''Allgemeine Rechtslehre'' werden von manchen [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtswissenschaften Rechtswissenschaftlern] austauschbar verwendet, für andere bezeichnen sie hingegen separate Disziplinen.</p><div class="mw-heading mw-heading2">
== Der Begriff des Rechts ==
== Der Begriff des Rechts ==
</div><p>Anders als die [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsdogmatik Rechtsdogmatik] richtet die Rechtstheorie „sich nicht auf bestimmte Gegenstände rechtlicher Regelung (also nicht z.&nbsp;B. auf bestimmte [https://de.wikipedia.org/wiki/Schuldverh%C3%A4ltnis Schuldverhältnisse], [https://de.wikipedia.org/wiki/Strafrecht#Straftat Straftaten] oder [https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsrecht Verfassungsstrukturen]), sondern auf den Begriff des staatlichen Rechts selbst“, d.&nbsp;h. auf dessen wesentliche Merkmale: Es ist eine Verhaltensregelung, die in einer Gemeinschaft den Freiheitsgebrauch und den Interessenausgleich [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsgeltung wirksam] organisiert und gerecht ordnet.<sup id="cite_ref-1" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtstheorie#cite_note-1 [1]]</sup></p><div class="mw-heading mw-heading2">
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== Funktionen der Rechtstheorie ==
== Funktionen der Rechtstheorie ==
</div><p>Die Rechtstheorie hat drei Funktionen, die sich als [https://de.wikipedia.org/wiki/Empirie empirisch], [https://de.wikipedia.org/wiki/Analyse analytisch] und [https://de.wikipedia.org/wiki/Normativ normativ] bezeichnen lassen.<sup id="cite_ref-2" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtstheorie#cite_note-2 [2]]</sup></p>
</div><p>Die Rechtstheorie hat drei Funktionen, die sich als [https://de.wikipedia.org/wiki/Empirie empirisch], [https://de.wikipedia.org/wiki/Analyse analytisch] und [https://de.wikipedia.org/wiki/Normativ normativ] bezeichnen lassen.<sup id="cite_ref-2" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtstheorie#cite_note-2 [2]]</sup></p>

Version vom 20. August 2024, 11:10 Uhr

Recht‎-s-Theorie Vorlage:agrie.-dt. wrtl.-sgm. 'Rechtsstand, Rechtsstellung';

Als Rechtstheorie wird eine Disziplin bezeichnet, die versucht, das Recht in seinen gesamten Erscheinungsformen systematisch darzustellen und daraus nachprüfbare (falsifizierbare) Erkenntnisse zu gewinnen.

Einordnung

Rechtstheorie war zunächst Teilbereich der Rechtsphilosophie, entwickelte sich aber gegen Ende des 19. Jahrhunderts als eigenständige Disziplin. Die Bezeichnungen Rechtstheorie, Rechtsphilosophie und Allgemeine Rechtslehre werden von manchen Rechtswissenschaftlern austauschbar verwendet, für andere bezeichnen sie hingegen separate Disziplinen.

Der Begriff des Rechts

Anders als die Rechtsdogmatik richtet die Rechtstheorie „sich nicht auf bestimmte Gegenstände rechtlicher Regelung (also nicht z. B. auf bestimmte Schuldverhältnisse, Straftaten oder Verfassungsstrukturen), sondern auf den Begriff des staatlichen Rechts selbst“, d. h. auf dessen wesentliche Merkmale: Es ist eine Verhaltensregelung, die in einer Gemeinschaft den Freiheitsgebrauch und den Interessenausgleich wirksam organisiert und gerecht ordnet.[1]

Funktionen der Rechtstheorie

Die Rechtstheorie hat drei Funktionen, die sich als empirisch, analytisch und normativ bezeichnen lassen.[2]

  • Empirisch geht es bei der Rechtstheorie um die Auswirkungen der Normen auf die Gesellschaft. Es stellt sich die rechtssoziologische und psychologische Frage, ob und auf welche Weise Rechtsnormen auf das Verhalten der Menschen einwirken. Es handelt sich um Untersuchungen über die tatsächliche Anwendung und Befolgung des Rechts in der Gesellschaft, seine Anerkennung durch Richter und Bürger.
  • Analytisch geht es um die Untersuchung der Rechtssprache, der Struktur der Rechtsnormen und den Aufbau der Rechtsordnung.
  • Normativ gesehen geht es um den Begriff des Rechts an sich (Was ist Recht?), seinen Geltungsgrund (Warum gilt Recht?) und die Methoden der Rechtsanwendung (Methodenlehre). Rechtstheorie fragt demnach nach den Möglichkeiten der Ermittlung des richtigen oder gerechten Rechts.

Zu den aktuellen Richtungen der Rechtstheorie, vgl. den Artikel Rechtsphilosophie.

Siehe auch

Literatur

Siehe auch die Auswahlbibliographie im Artikel Rechtsphilosophie.

Einzelnachweise

  1. Reinhold Zippelius: Das Wesen des Rechts, 6. Auflage 2012.
  2. Vgl. Bernd Rüthers: Rechtstheorie, 4. Auflage, C.H. Beck, München 2008, S. 15 f.