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„Straftat“ – Versionsunterschied

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<p>Eine '''Straftat''' ist ein rechtswidriges Verhalten ([https://de.wikipedia.org/wiki/Handeln#Rechtswissenschaft Tat] oder [https://de.wikipedia.org/wiki/Unterlassen_(Deutschland) Unterlassen]), das durch den [https://de.wikipedia.org/wiki/Legislative Gesetzgeber] mit Strafe bedroht ist. Grundsätzlich ist nur [https://de.wikipedia.org/wiki/Vorsatz_(Deutschland) vorsätzliches] Verhalten strafbar; [https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrl%C3%A4ssigkeit fahrlässiges] nur dann, wenn dies das einschlägige Gesetz explizit besagt (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__15.html § 15]</span> [https://de.wikipedia.org/wiki/Strafgesetzbuch_(Deutschland) StGB]). In Deutschland wurden Straftaten bis 1974 unterteilt in [https://de.wikipedia.org/wiki/Verbrechen Verbrechen], [https://de.wikipedia.org/wiki/Vergehen Vergehen] und [https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbertretung Übertretung].<sup id="cite_ref-1" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Straftat_(Deutschland)#cite_note-1 [1]]</sup> Seit 1975 gibt es nur noch eine Zweiteilung von Straftaten in Verbrechen und Vergehen. Die ehemaligen Übertretungen werden seitdem entweder als Vergehen oder als [https://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungswidrigkeit Ordnungswidrigkeit]<sup id="cite_ref-2" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Straftat_(Deutschland)#cite_note-2 [Anm 1]]</sup> eingestuft.</p><p>Verbrechen und Vergehen sind in Deutschland gemäß <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__12.html § 12]</span> StGB wie folgt definiert:<sup id="cite_ref-DSA1_3-0" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Straftat_(Deutschland)#cite_note-DSA1-3 [2]]</sup></p>
[[Straf]]{{–}}[[Tat]]
 
== Straftat (Deutschland) ==
Eine '''Straftat''' ist ein rechtswidriges Verhalten ([[bloße Handlung|Tat]] oder [[Unterlassen]]), das durch den [[Gesetzgeber]] mit [[Strafe]] bedroht ist. Grundsätzlich ist nur [[Vorsatz (Deutschland)|vorsätzliches]] Verhalten strafbar; [[Fahrlässigkeit|fahrlässiges]] nur dann, wenn dies das einschlägige Gesetz explizit besagt (<span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__15.html § 15]</span> [https://de.wikipedia.org/wiki/Strafgesetzbuch_(Deutschland) StGB]). In Deutschland wurden Straftaten bis 1974 unterteilt in [[Verbrechen]], [[Vergehen]] und [[Übertretung]].<sup id="cite_ref-1" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Straftat_(Deutschland)#cite_note-1 [1]]</sup> Seit 1975 gibt es nur noch eine Zweiteilung von Straftaten in Verbrechen und Vergehen. Die ehemaligen Übertretungen werden seitdem entweder als Vergehen oder als [https://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungswidrigkeit Ordnungswidrigkeit]<sup id="cite_ref-2" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Straftat_(Deutschland)#cite_note-2 [Anm 1]]</sup> eingestuft.<p>Verbrechen und Vergehen sind in Deutschland gemäß <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__12.html § 12]</span> StGB wie folgt definiert:<sup id="cite_ref-DSA1_3-0" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Straftat_(Deutschland)#cite_note-DSA1-3 [2]]</sup></p>
*[https://de.wikipedia.org/wiki/Verbrechen Verbrechen]: Straftaten, die im Mindestmaß mit einer [https://de.wikipedia.org/wiki/Freiheitsstrafe_(Deutschland) Freiheitsstrafe] von einem Jahr oder höher bedroht sind.
*[https://de.wikipedia.org/wiki/Verbrechen Verbrechen]: Straftaten, die im Mindestmaß mit einer [https://de.wikipedia.org/wiki/Freiheitsstrafe_(Deutschland) Freiheitsstrafe] von einem Jahr oder höher bedroht sind.
*[https://de.wikipedia.org/wiki/Vergehen Vergehen]: Alle anderen Straftaten; das heißt Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind.
*[https://de.wikipedia.org/wiki/Vergehen Vergehen]: Alle anderen Straftaten; das heißt Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind.
<p>Straftaten können auch nach unterschiedlichen [https://de.wikipedia.org/wiki/Delikt Delikten] aufgeteilt werden. Von der Straftat zu trennen ist die individuell zu beurteilende [https://de.wikipedia.org/wiki/Strafbarkeit Strafbarkeit] des [https://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%A4ter_(Strafrecht) Täters].</p>
<p>Straftaten können auch nach unterschiedlichen [https://de.wikipedia.org/wiki/Delikt Delikten] aufgeteilt werden. Von der Straftat zu trennen ist die individuell zu beurteilende [https://de.wikipedia.org/wiki/Strafbarkeit Strafbarkeit] des [https://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%A4ter_(Strafrecht) Täters].</p>

Version vom 25. August 2024, 11:45 Uhr

Straf–Tat

Straftat (Deutschland)

Eine Straftat ist ein rechtswidriges Verhalten (Tat oder Unterlassen), das durch den Gesetzgeber mit Strafe bedroht ist. Grundsätzlich ist nur vorsätzliches Verhalten strafbar; fahrlässiges nur dann, wenn dies das einschlägige Gesetz explizit besagt (§ 15 StGB). In Deutschland wurden Straftaten bis 1974 unterteilt in Verbrechen, Vergehen und Übertretung.[1] Seit 1975 gibt es nur noch eine Zweiteilung von Straftaten in Verbrechen und Vergehen. Die ehemaligen Übertretungen werden seitdem entweder als Vergehen oder als Ordnungswidrigkeit[Anm 1] eingestuft.

Verbrechen und Vergehen sind in Deutschland gemäß § 12 StGB wie folgt definiert:[2]

  • Verbrechen: Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder höher bedroht sind.
  • Vergehen: Alle anderen Straftaten; das heißt Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind.

Straftaten können auch nach unterschiedlichen Delikten aufgeteilt werden. Von der Straftat zu trennen ist die individuell zu beurteilende Strafbarkeit des Täters.