„Gesetzestext“ – Versionsunterschied
Erscheinungsbild
| [ungesichtete Version] | [ungesichtete Version] |
Die Seite wurde neu angelegt: „Gesetze{{-s-}}Text {{lat.-dt.}} Der '''Gesetzestext''' ist der konkrete Wortlaut eines Gesetzes. Das durch Gesetz geschaffene Recht heißt Gesetzesrecht.“ |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[Gesetze]]{{-s-}}[[Text]] {{lat.-dt.}} Der '''Gesetzestext''' ist der konkrete Wortlaut eines Gesetzes. Das durch Gesetz geschaffene Recht heißt [[Gesetzesrecht]]. | [[Gesetze]]{{-s-}}[[Text]] {{lat.-dt.}} Der '''Gesetzestext''' ist der [[konkret|konkrete]] [[Wortlaut]] eines [[Gesetz|Gesetzes]]. Das durch Gesetz geschaffene Recht heißt [[Gesetzesrecht]]. | ||
Version vom 12. September 2024, 12:27 Uhr
Gesetze-s-Text Vorlage:lat.-dt. Der Gesetzestext ist der konkrete Wortlaut eines Gesetzes. Das durch Gesetz geschaffene Recht heißt Gesetzesrecht.