„behören“ – Versionsunterschied
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Version vom 17. April 2025, 15:01 Uhr
BEHÖREN,
1) convenire, pertinere: wie sichs behört (gehört). Michael Stifel 114. 2) causam cognoscere, verhören: so ein untersasz wider die herschaft anspruch zu haben vermeinet, musz solches von räthen aus der landschaft gütlich behöret werden. Micrälius 4, 128. 3) recitantem audire, überhören: ich will dich einmal behören. Maaler 56ᵃ hatbehören examinare. er wird auf ostern behört, confirmiert. in der Schweiz.