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„Delikt“ – Versionsunterschied

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Delikt n. {{wrtl.}} ''[[ablässig]]''; glhrt. ‘strafbare Handlung’,  
Delikt n. {{wrtl.}} ''ablässigt''; glhrt. ‘strafbare Handlung’,  


* im 16. Jh. entlehnt aus lat. ''[[dēlictum]]'' ‘Fehler, Vergehen, Übertretung’,
* im 16. Jh. entlehnt aus lat. ''[[dēlictum]]'' ‘Fehler, Vergehen, Übertretung’,
** einer Substantivierung des Part. Perf. von lat. ''[[dēlinquere]]'' ‘zurücklassen, ausgehen, sich vergehen, fehlen’.
** einer Substantivierung des Part. Perf. von lat. ''[[dēlinquere]]'' ‘zurücklassen, ausgehen, sich vergehen, fehlen’.
** Das Part. Präs. desselben Verbs lat. ''[[dēlinquēns]]'' (Genitiv dēlinquentis) ‘Übeltäter, Verbrecher’ begegnet seit dem 16. Jh. in ''[[Delinquent]]'' m.
** Das Part. Präs. desselben Verbs lat. ''[[dēlinquēns]]'' (Genitiv dēlinquentis) ‘Übeltäter, Verbrecher’ begegnet seit dem 16. Jh. in ''[[Delinquent]]'' m.
<p>In der [https://de.wikipedia.org/wiki/Kriminologie Kriminologie] wird die Bezeichnung '''Delikt''' als allgemeiner (eher [https://de.wikipedia.org/wiki/Soziologie soziologisch] als juristisch definierter) Begriff für eine [https://de.wikipedia.org/wiki/Strafrecht strafrechtlich]relevante Verfehlung verwandt. In gleicher Weise sprechen Soziologie und Kriminologie vom Straftäter auch als von dem [https://de.wikipedia.org/wiki/Delinquent Delinquenten]. Von [https://de.wikipedia.org/wiki/Delinquenz Delinquenz] wird in den Sozialwissenschaften sowohl bei der vollendeten Begehung krimineller Delikte (dann gleichbedeutend mit individueller [https://de.wikipedia.org/wiki/Kriminalit%C3%A4t Kriminalität]) als auch im Sinne einer anhand objektiver Kriterien (in der Regel Handlungen) feststellbaren, subjektiv verankerten Neigung dazu gesprochen.</p><p>Kriminologisch werden bestimmte Arten von Straftaten oder Rechtsverstößen auch zu Deliktgruppen zusammengefasst, z.&nbsp;B.:</p>
<p>In der [[Kriminologie]] wird die Bezeichnung '''Delikt''' als allgemeiner (eher [[soziologisch]] als [[juristisch]] definierter) Begriff für eine [[strafrechtlich]] relevante [[Verfehlung]] verwandt. In gleicher Weise sprechen Soziologie und Kriminologie vom [[Straftäter]] auch als von dem [[Delinquent|Delinquenten]]. Von [[Delinquenz]] wird in den Sozialwissenschaften sowohl bei der vollendeten Begehung krimineller Delikte (dann gleichbedeutend mit individueller [[Kriminalität]]) als auch im Sinne einer anhand objektiver Kriterien (in der Regel Handlungen) feststellbaren, subjektiv verankerten Neigung dazu gesprochen.</p><p>Kriminologisch werden bestimmte Arten von Straftaten oder Rechtsverstößen auch zu Deliktgruppen zusammengefasst, z.&nbsp;B.:</p>
*[https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%84u%C3%9Ferungsdelikt Äußerungsdelikte]
*[https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%84u%C3%9Ferungsdelikt Äußerungsdelikte]
*[https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsdelikt Amtsdelikte]
*[https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsdelikt Amtsdelikte]

Aktuelle Version vom 26. August 2024, 18:24 Uhr

Delikt n. wrtl. ablässigt; glhrt. ‘strafbare Handlung’,

  • im 16. Jh. entlehnt aus lat. dēlictum ‘Fehler, Vergehen, Übertretung’,
    • einer Substantivierung des Part. Perf. von lat. dēlinquere ‘zurücklassen, ausgehen, sich vergehen, fehlen’.
    • Das Part. Präs. desselben Verbs lat. dēlinquēns (Genitiv dēlinquentis) ‘Übeltäter, Verbrecher’ begegnet seit dem 16. Jh. in Delinquent m.

In der Kriminologie wird die Bezeichnung Delikt als allgemeiner (eher soziologisch als juristisch definierter) Begriff für eine strafrechtlich relevante Verfehlung verwandt. In gleicher Weise sprechen Soziologie und Kriminologie vom Straftäter auch als von dem Delinquenten. Von Delinquenz wird in den Sozialwissenschaften sowohl bei der vollendeten Begehung krimineller Delikte (dann gleichbedeutend mit individueller Kriminalität) als auch im Sinne einer anhand objektiver Kriterien (in der Regel Handlungen) feststellbaren, subjektiv verankerten Neigung dazu gesprochen.

Kriminologisch werden bestimmte Arten von Straftaten oder Rechtsverstößen auch zu Deliktgruppen zusammengefasst, z. B.:

Im Strafrecht lassen sich z. B. folgende Deliktstypen unterscheiden, die auf die Art der Durchführung abstellen:

Im allgemeinen Sprachgebrauch spricht man bei vorgeblich „entschuldbaren“ Taten auch von einem Kavaliersdelikt.