„ignōrantia facti“ – Versionsunterschied
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Version vom 27. August 2024, 07:41 Uhr
ignōrantia facti Vorlage:lat. Unkenntniß von Tatsachen, Ereignissen u. Handlungen, für die Frage der Gültigkeit u. Rechtsverbindlichkeit der Rechtsgeschäfte oft von wichtigem Einfluß.
infolge daher „Unkenntnis der Wahrheit“