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„konkretisier“ – Versionsunterschied

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* von lat. ''[[concrētīs]],''  [[concrēscere]] ‘zusammenwachsen, sich verdichten, gerinnen, verhärten’,
* von lat. ''[[concrētīs]],''  [[concrēscere]] ‘zusammenwachsen, sich verdichten, gerinnen, verhärten’,
Einen Vorgang im Schuldrecht, durch welchen eine ursprünglich vorliegende Gattungsschuld oder Vorratsschuld auf eine ''bestimmte'' Sache beschränkt wird. s. ''[[Konkretisierung]]''
Einen Vorgang im Schuldrecht, durch welchen eine ursprünglich vorliegende [[Gattungsschuld]] oder [[Vorratsschuld]] auf eine ''bestimmte'' [[Sache (Recht)|Sache]] beschränkt wird. s. ''[[Konkretisierung]]''

Version vom 12. September 2024, 10:51 Uhr

konkret-is-ier, konkret-isier Vorlage:lat.-frz.-dt.

konkretisieren Vb. ‘konkret, gegenständlich machen, veranschaulichen, verdeutlichen, genau darstellen, im einzelnen ausführen’ (20. Jh.; früher belegt ist Konkretisierung, Mitte 19. Jh.).

Einen Vorgang im Schuldrecht, durch welchen eine ursprünglich vorliegende Gattungsschuld oder Vorratsschuld auf eine bestimmte Sache beschränkt wird. s. Konkretisierung