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„Strafgesetz“ – Versionsunterschied

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<p>Ein '''Strafgesetz''' ist ein [https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz Gesetz], das eine [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsfolge Rechtsfolge] aus dem Bereich des [https://de.wikipedia.org/wiki/Strafrecht Strafrechts] anordnet.</p><p>Solche Rechtsfolgen sind typischerweise die [https://de.wikipedia.org/wiki/Freiheitsstrafe_(Deutschland) Freiheitsstrafe], [https://de.wikipedia.org/wiki/Geldstrafe Geldstrafe], [https://de.wikipedia.org/wiki/Ma%C3%9Fregel_der_Besserung_und_Sicherung Maßregeln der Besserung und Sicherung], [https://de.wikipedia.org/wiki/Einziehung Einziehung] sowie [https://de.wikipedia.org/wiki/Nebenstrafen_und_Nebenfolgen Nebenstrafen und Nebenfolgen] wie z.&nbsp;B. [https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrverbot Fahrverbot].</p><div class="mw-heading mw-heading2">
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Ein '''Strafgesetz''' ist ein [[Gesetz]], das eine [[Rechtsfolge]] aus dem Bereich des [[Strafrecht|Strafrechts]] anordnet.<p>Solche Rechtsfolgen sind typischerweise die [[Freiheitsstrafe (Deutschland)|Freiheitsstrafe]], [[Geldstrafe]], [[Maßregel der Besserung und Sicherung|Maßregeln der Besserung und Sicherung]], [[Einziehung]] sowie [[Nebenstrafen und Nebenfolgen]] wie z.&nbsp;B. Fahrverbot.</p><div class="mw-heading mw-heading2">
== Deutschland ==
== Deutschland ==
</div><p>Die Hauptquelle deutscher Strafgesetze ist das [https://de.wikipedia.org/wiki/Strafgesetzbuch_(Deutschland) Strafgesetzbuch (StGB)], jedoch kommen auch Normen aus anderen Rechtsgebieten, das [https://de.wikipedia.org/wiki/Nebenstrafrecht Nebenstrafrecht] dazu. Da die Rechtsfolgen der Strafgesetze die stärksten Eingriffe in die bürgerlichen [https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte Grundrechte] darstellen, unterliegen sie den höchsten Anforderungen in Bezug auf ihre [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtm%C3%A4%C3%9Figkeit Rechtmäßigkeit], insbesondere ihre [https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsrechtlicher_Bestimmtheitsgrundsatz_(Deutschland) Bestimmtheit]. Strafgesetze unterliegen dem [https://de.wikipedia.org/wiki/Analogieverbot Analogieverbot], dem Verbot des ''[https://de.wikipedia.org/wiki/Ne_bis_in_idem ne bis in idem]'' und dem [https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCckwirkungsverbot Rückwirkungsverbot] wie auch den anderen [https://de.wikipedia.org/wiki/Justizgrundrecht Justizgrundrechten]. Die einzelnen Strafgesetze legen einen möglichen Strafrahmen fest, etwa für die Erfüllung des Straftatbestands des [https://de.wikipedia.org/wiki/Betrug_(Deutschland) Betrugs], § 263 StGB, eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. Die Strafzumessung, d.&nbsp;h. die Höhe der Strafe im Einzelfall, richtet sich nach der Schuld des Täters. Zu berücksichtigen sind hier etwa einschlägige Vorstrafen des Täters, seine Beweggründe, aber auch die Art und Weise der Tatbegehung und eine möglicherweise nach der Tat erfolgte Schadenswiedergutmachung.</p><p>Ergänzend zum materiellen Strafrecht, das strafbares Verhalten definiert und Rechtsfolgen für solches Verhalten vorsieht, sind für die Reaktion der Gesellschaft auf Straftaten ferner das [https://de.wikipedia.org/wiki/Strafverfahrensrecht Strafverfahrensrecht] und das [https://de.wikipedia.org/wiki/Strafvollzugsrecht Strafvollzugsrecht] von Bedeutung.</p><div class="mw-heading mw-heading2">
</div><p>Die Hauptquelle deutscher Strafgesetze ist das [[Strafgesetzbuch (Deutschland)|Strafgesetzbuch (StGB)]], jedoch kommen auch Normen aus anderen Rechtsgebieten, das [[Nebenstrafrecht]] dazu. Da die Rechtsfolgen der Strafgesetze die stärksten Eingriffe in die bürgerlichen [[Grundrechte]] darstellen, unterliegen sie den höchsten Anforderungen in Bezug auf ihre [[Rechtmäßigkeit]], insbesondere ihre [[staatsrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz (Deutschland)|Bestimmtheit]]. Strafgesetze unterliegen dem [[Analogieverbot]], dem Verbot des ''[[ne bis in idem]]'' und dem [[Rückwirkungsverbot (Recht)|Rückwirkungsverbot]] wie auch den anderen [https://de.wikipedia.org/wiki/Justizgrundrecht Justizgrundrechten]. Die einzelnen Strafgesetze legen einen möglichen Strafrahmen fest, etwa für die Erfüllung des Straftatbestands des [https://de.wikipedia.org/wiki/Betrug_(Deutschland) Betrugs], § 263 StGB, eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. Die Strafzumessung, d.&nbsp;h. die Höhe der Strafe im Einzelfall, richtet sich nach der Schuld des Täters. Zu berücksichtigen sind hier etwa einschlägige Vorstrafen des Täters, seine Beweggründe, aber auch die Art und Weise der Tatbegehung und eine möglicherweise nach der Tat erfolgte Schadenswiedergutmachung.</p><p>Ergänzend zum materiellen Strafrecht, das strafbares Verhalten definiert und Rechtsfolgen für solches Verhalten vorsieht, sind für die Reaktion der Gesellschaft auf Straftaten ferner das [https://de.wikipedia.org/wiki/Strafverfahrensrecht Strafverfahrensrecht] und das [https://de.wikipedia.org/wiki/Strafvollzugsrecht Strafvollzugsrecht] von Bedeutung.</p><div class="mw-heading mw-heading2">
== Österreich ==
== Österreich ==
</div><p>Die Hauptquelle der Strafgesetze in der [https://de.wikipedia.org/wiki/Republik_%C3%96sterreich Republik Österreich] ist das [https://de.wikipedia.org/wiki/Strafgesetzbuch_(%C3%96sterreich) Strafgesetzbuch (StGB)]. Es stellt eine komplette Neukodifizierung des österreichischen Strafrechts dar, wurde im Rahmen der „Großen Strafrechtsreform“ unter [https://de.wikipedia.org/wiki/Christian_Broda Christian Broda] erarbeitet und ist seit dem 1. Jänner 1975 in Kraft. Es ersetzt das bis dahin gültige österreichische Strafgesetz, welches auf dem vom 1. September 1852 gültigen [https://de.wikisource.org/wiki/Strafgesetz_1852_(%C3%96sterreich) ''Strafgesetz über Verbrechen, Vergehen und Uebertretungen''] beruhte und in der Republik Österreich 1945 neuerlich kundgemacht wurde (StG 1945).<sup id="cite_ref-1" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Strafgesetz#cite_note-1 <span class="cite-bracket">[</span>1<span class="cite-bracket">]</span>]</sup></p><div class="mw-heading mw-heading2">
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Aktuelle Version vom 28. August 2024, 14:56 Uhr

straf–Gesetz nhdt.-dt.

Ein Strafgesetz ist ein Gesetz, das eine Rechtsfolge aus dem Bereich des Strafrechts anordnet.

Solche Rechtsfolgen sind typischerweise die Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Maßregeln der Besserung und Sicherung, Einziehung sowie Nebenstrafen und Nebenfolgen wie z. B. Fahrverbot.

Deutschland

Die Hauptquelle deutscher Strafgesetze ist das Strafgesetzbuch (StGB), jedoch kommen auch Normen aus anderen Rechtsgebieten, das Nebenstrafrecht dazu. Da die Rechtsfolgen der Strafgesetze die stärksten Eingriffe in die bürgerlichen Grundrechte darstellen, unterliegen sie den höchsten Anforderungen in Bezug auf ihre Rechtmäßigkeit, insbesondere ihre Bestimmtheit. Strafgesetze unterliegen dem Analogieverbot, dem Verbot des ne bis in idem und dem Rückwirkungsverbot wie auch den anderen Justizgrundrechten. Die einzelnen Strafgesetze legen einen möglichen Strafrahmen fest, etwa für die Erfüllung des Straftatbestands des Betrugs, § 263 StGB, eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. Die Strafzumessung, d. h. die Höhe der Strafe im Einzelfall, richtet sich nach der Schuld des Täters. Zu berücksichtigen sind hier etwa einschlägige Vorstrafen des Täters, seine Beweggründe, aber auch die Art und Weise der Tatbegehung und eine möglicherweise nach der Tat erfolgte Schadenswiedergutmachung.

Ergänzend zum materiellen Strafrecht, das strafbares Verhalten definiert und Rechtsfolgen für solches Verhalten vorsieht, sind für die Reaktion der Gesellschaft auf Straftaten ferner das Strafverfahrensrecht und das Strafvollzugsrecht von Bedeutung.

Österreich

Die Hauptquelle der Strafgesetze in der Republik Österreich ist das Strafgesetzbuch (StGB). Es stellt eine komplette Neukodifizierung des österreichischen Strafrechts dar, wurde im Rahmen der „Großen Strafrechtsreform“ unter Christian Broda erarbeitet und ist seit dem 1. Jänner 1975 in Kraft. Es ersetzt das bis dahin gültige österreichische Strafgesetz, welches auf dem vom 1. September 1852 gültigen Strafgesetz über Verbrechen, Vergehen und Uebertretungen beruhte und in der Republik Österreich 1945 neuerlich kundgemacht wurde (StG 1945).[1]

Siehe auch

Strafgesetzbuch

Strafgesetz (Norwegen)

Einzelnachweise

  1. Kundmachung des Staatsamtes für Justiz vom 3. November 1945 über die Wiederverlautbarung des österreichischen Strafgesetzes (Österreichisches Strafgesetz 1945, A. Slg. Nr. 2)