„liquidieren“ – Versionsunterschied
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Version vom 17. April 2025, 15:05 Uhr
liquid-ier lat.-frz.-deu. verflüssigen, schmelzen
liquidieren Vb. ‘abrechnen, berechnen, Kosten aufstellen und fordern’,
- um 1600 als Terminus der Kaufmannssprache
- Danach
- auch ‘(ein Unternehmen, eine Gesellschaft, ein Geschäft) auflösen
- und die damit verknüpften Verbindlichkeiten abwickeln’ (19. Jh.), übertragen ‘beseitigen, tilgen’,
- auch (besonders aus politischen Gründen) ‘umbringen, töten’ (20. Jh.).
- auch ‘(ein Unternehmen, eine Gesellschaft, ein Geschäft) auflösen
- – Liquidation