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„abbedingen“ – Versionsunterschied

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Version vom 17. April 2025, 15:04 Uhr

abbeding-en Nwf. abbeding

ab-Beding nhdt.-dt.

Verb (Deutsch)
Worttrennung: ab·be·din·gen
Präteritum: be·dang ab
Partizip II: ab·be·dingt, ab·be·dun·gen
Aussprache: IPA: [ˈapbəˌdɪŋən]
Person Wortform
Präsens ich bedinge ab
du bedingst ab
er, sie, es bedingt ab
Präteritum ich bedang ab
Konjunktiv II ich bedänge ab
Imperativ Singular beding ab!

bedinge ab!

Plural bedingt ab!
Perfekt Partizip II Hilfsverb
abbedingt

abbedungen

haben

Alle weiteren Formen: Flexion:abbedingen

abbedingen 'ab eines Beding'

Bedeutungen:

[1] transitiv, Recht: durch einen Vertrag eine gesetzlicheBestimmung ausschließen

Herkunft:

Derivation (Ableitung) zum Verb bedingen mit dem Derivatem ab-

Synonyme:

[1] außer Kraft setzen, ausschließen

Gegenwörter:

[1] in Kraft setzen, einschließen

Beispiele:

[1] Bestimmte gesetzliche Vorschriften können durch vertragliche Vereinbarung abbedungen werden.

Wortbildungen:

Abbedingung