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„Definitionsnorm“ – Versionsunterschied

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[[Definition]]{{-s-}}[[Norm]] [[Sprachstufe::lat.-deu.]] {{Wrtdtng}} legt fest, wie in einer ''[[Rechtsnorm]]'' vorkommende [[Rechtsbegriffe]], [[Begriffe]] und [[Worte]] verstanden werden sollen.


Zuweilen wird ein Begriff im Gesetz selbst definiert. Man spricht dann von einer '''[[Legaldefinition]]'''. vgl. '''[[Ausfüllungsnorm]]'''
Zuweilen wird ein Begriff im Gesetz selbst definiert. Man spricht dann von einer '''[[Legaldefinition]]'''. vgl. '''[[Ausfüllungsnorm]]'''

Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 06:30 Uhr

Definition‎-s-Norm lat.-deu. Wrtdtng: legt fest, wie in einer Rechtsnorm vorkommende Rechtsbegriffe, Begriffe und Worte verstanden werden sollen.

Zuweilen wird ein Begriff im Gesetz selbst definiert. Man spricht dann von einer Legaldefinition. vgl. Ausfüllungsnorm