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„allgemeines Auslegungselement“ – Versionsunterschied

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[[allgemeine|allgemeines]] [[Auslegungselement]] {{lat.-dt.}} bilden - wie gesagt - nicht etwa ein an der einzelnen [[Norm (Recht)|Norm]] abzuarbeitendes Schema. Sie beschreiben und begrenzen zulässige [[Argumentationsformen]] für die Ermittlung der Bedeutung eines [[Gesetzestext|Gesetzestextes]].
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Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 06:29 Uhr

allgemeines Auslegungselement lat.-deu. bilden - wie gesagt - nicht etwa ein an der einzelnen Norm abzuarbeitendes Schema. Sie beschreiben und begrenzen zulässige Argumentationsformen für die Ermittlung der Bedeutung eines Gesetzestextes.