„allgemeines Auslegungselement“ – Versionsunterschied
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Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 06:29 Uhr
allgemeines Auslegungselement lat.-deu. bilden - wie gesagt - nicht etwa ein an der einzelnen Norm abzuarbeitendes Schema. Sie beschreiben und begrenzen zulässige Argumentationsformen für die Ermittlung der Bedeutung eines Gesetzestextes.