„geschriebenes Gesetz“ – Versionsunterschied
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{{Anm. KF}} Recht und Gesetz sind nur im begrenzten Ausmaß geschrieben, werden nach bedarf erst durch Richter mittels ihrer Urteile als [[Rechtsfortbildung]] geschrieben und vieles vglw. im Gewohnheitsrecht oder gemäß Verkehrssitte ist nie aufgeschrieben worden. | {{Anm. KF}} Recht und Gesetz sind nur im begrenzten Ausmaß geschrieben, werden nach bedarf erst durch Richter mittels ihrer Urteile als [[Rechtsfortbildung]] geschrieben und vieles vglw. im Gewohnheitsrecht oder gemäß Verkehrssitte ist nie aufgeschrieben worden. | ||
Aktuelle Version vom 11. September 2024, 11:23 Uhr
geschriebenes Gesetz lat. lex scripta; kodifiziertes geschriebenes Recht; vgl. ungeschriebenes Gesetz
Anm. KF: Recht und Gesetz sind nur im begrenzten Ausmaß geschrieben, werden nach bedarf erst durch Richter mittels ihrer Urteile als Rechtsfortbildung geschrieben und vieles vglw. im Gewohnheitsrecht oder gemäß Verkehrssitte ist nie aufgeschrieben worden.