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„geschriebenes Gesetz“ – Versionsunterschied

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Die Seite wurde neu angelegt: „geschriebenes Gesetz lat. lex scripta; kodifiziertes geschriebenes Recht {{Anm. KF}} Recht und Gesetz sind nur im begrenzten Ausmaß geschrieben, werden nach bedarf erst durch Richter mittels ihrer Urteile als Rechtsfortbildung geschrieben und vieles vglw. im Gewohnheitsrecht oder gemäß Verkehrssitte ist nie aufgeschrieben worden.“
 
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[[geschrieben|geschriebenes]] [[Gesetz]] lat. [[lex]] [[scripta]];  kodifiziertes geschriebenes Recht; vgl. ''[[ungeschrieben|ungeschriebenes]] [[Gesetz]]''


{{Anm. KF}} Recht und Gesetz sind nur im begrenzten  Ausmaß geschrieben, werden nach bedarf erst durch Richter mittels ihrer Urteile als [[Rechtsfortbildung]] geschrieben und vieles vglw. im Gewohnheitsrecht oder gemäß Verkehrssitte ist nie aufgeschrieben worden.
{{Anm. KF}} Recht und Gesetz sind nur im begrenzten  Ausmaß geschrieben, werden nach bedarf erst durch Richter mittels ihrer Urteile als [[Rechtsfortbildung]] geschrieben und vieles vglw. im Gewohnheitsrecht oder gemäß Verkehrssitte ist nie aufgeschrieben worden.

Aktuelle Version vom 11. September 2024, 11:23 Uhr

geschriebenes Gesetz lat. lex scripta; kodifiziertes geschriebenes Recht; vgl. ungeschriebenes Gesetz

Anm. KF: Recht und Gesetz sind nur im begrenzten Ausmaß geschrieben, werden nach bedarf erst durch Richter mittels ihrer Urteile als Rechtsfortbildung geschrieben und vieles vglw. im Gewohnheitsrecht oder gemäß Verkehrssitte ist nie aufgeschrieben worden.