Zum Inhalt springen

„Primärnorm“ – Versionsunterschied

aus AufEinWort, der freien Forschung
[ungesichtete Version][ungesichtete Version]
Die Seite wurde neu angelegt: „primär{{–}}Norm {{lat.-dt.}} * Die Unterscheidung zwischen primären und sekundären Rechtsnormen (''primary and secondary legal rules''). Während Hart unter Primärnormen die Gesamtmenge aller (rechtlichen) Verhaltensnormen versteht, meint der Begriff „sekundäre Normen“ alle Rechtsregeln, die Personen (den Gesetzgeber, aber auch Privatpersonen im Rahmen der Ausübung ihrer Privatautonomie) dazu ermächtigen, primäre Rechtspflichten…“
 
K Textersetzung - „{{lat.-dt.}}“ durch „Sprachstufe::lat.-deu.“
 
Zeile 1: Zeile 1:
[[primär]]{{–}}[[Norm]] {{lat.-dt.}}
[[primär]]{{–}}[[Norm]] [[Sprachstufe::lat.-deu.]]


* Die Unterscheidung zwischen primären und sekundären Rechtsnormen (''primary and secondary legal rules''). Während Hart unter Primärnormen die Gesamtmenge aller (rechtlichen) Verhaltensnormen versteht, meint der Begriff „sekundäre Normen“ alle Rechtsregeln, die Personen (den Gesetzgeber, aber auch Privatpersonen im Rahmen der Ausübung ihrer [[Privatautonomie]]) dazu ermächtigen, primäre Rechtspflichten zu kreieren, abzuändern oder zu „vernichten“.
* Die Unterscheidung zwischen primären und sekundären Rechtsnormen (''primary and secondary legal rules''). Während Hart unter Primärnormen die Gesamtmenge aller (rechtlichen) Verhaltensnormen versteht, meint der Begriff „sekundäre Normen“ alle Rechtsregeln, die Personen (den Gesetzgeber, aber auch Privatpersonen im Rahmen der Ausübung ihrer [[Privatautonomie]]) dazu ermächtigen, primäre Rechtspflichten zu kreieren, abzuändern oder zu „vernichten“.

Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 06:41 Uhr

primär–Norm lat.-deu.

  • Die Unterscheidung zwischen primären und sekundären Rechtsnormen (primary and secondary legal rules). Während Hart unter Primärnormen die Gesamtmenge aller (rechtlichen) Verhaltensnormen versteht, meint der Begriff „sekundäre Normen“ alle Rechtsregeln, die Personen (den Gesetzgeber, aber auch Privatpersonen im Rahmen der Ausübung ihrer Privatautonomie) dazu ermächtigen, primäre Rechtspflichten zu kreieren, abzuändern oder zu „vernichten“.