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„Gebot der Folgerichtigkeit“ – Versionsunterschied

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<p>Das '''Gebot der Folgerichtigkeit''' ist Ausfluss des verfassungsrechtlichen [https://de.wikipedia.org/wiki/Willk%C3%BCr_(Recht) Willkürverbots], das in <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html Art. 3]</span> Abs.&nbsp;1 [https://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland GG] und im [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsstaatsprinzip Rechtsstaatsprinzip], welches selbst Verfassungsrang hat, wurzelt. Es verlangt, dass staatliches Handeln logisch, konsequent und schlüssig ist ([https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Rechtskontinuit%C3%A4t&action=edit&redlink=1 Rechtskontinuität]). Ausnahmen bedürfen eines sachlichen Grundes. Hierfür kommt beispielsweise ein "grundlegender Systemwechsel durch den Gesetzgeber" in Betracht.</p><p>So verletzt jedes staatliche Verhalten die Rechtskontinuität, das anordnet, dass künftig das Gegenteil einer schon längere Zeit geltenden [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsnorm Rechtsnorm] gilt, ohne dass der Kurswechsel sich rechtfertigen lässt. So ließe es sich rechtlich nicht nachvollziehen, ein umweltverwaltungsrechtlich unbeanstandetes Verhalten plötzlich unter Strafe zu stellen, ohne dass der Richtungswechsel begründet wird.<sup id="cite_ref-1" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Gebot_der_Folgerichtigkeit#cite_note-1 <span class="cite-bracket">[</span>1<span class="cite-bracket">]</span>]</sup></p><p>Das Gebot der Folgerichtigkeit beschränkt sich nicht auf die [https://de.wikipedia.org/wiki/Legislative Legislative]. Aus dem gewaltenübergreifenden Geltungsanspruch der Rechtskontinuität folgt genauso, dass auch Maßnahmen der Verwaltung und der Rechtsprechung sich nicht widersprechen dürfen.</p><p>Das Gebot der Folgerichtigkeit ist nicht ausdrücklich in der Verfassung oder einem Gesetz festgeschrieben. Vielmehr ist es durch die Rechtsprechung des 2. Senats des [https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgericht Bundesverfassungsgerichts] entwickelt worden.</p><p>Zuletzt bekam es im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2008<sup id="cite_ref-2" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Gebot_der_Folgerichtigkeit#cite_note-2 <span class="cite-bracket">[</span>2<span class="cite-bracket">]</span>]</sup> Bedeutung, das die gesetzliche Änderung der „[https://de.wikipedia.org/wiki/Entfernungspauschale Pendlerpauschale]“ für verfassungswidrig erklärte. Im Zusammenhang der Vereinbarkeit von <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html § 9]</span> Abs.&nbsp;2 [https://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuergesetz_(Deutschland) EStG](in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007) mit dem Grundgesetz überprüfte das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit der singulären Umsetzung des [https://de.wikipedia.org/wiki/Werkstorprinzip Werkstorprinzips] im Bereich der [https://de.wikipedia.org/wiki/Entfernungspauschale Pendlerpauschale] auch über das Gebot der Folgerichtigkeit in der Anwendung des [https://de.wikipedia.org/wiki/Nettoprinzip_(Steuerrecht)#Objektives_Nettoprinzip objektiven Nettoprinzips].<sup id="cite_ref-3" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Gebot_der_Folgerichtigkeit#cite_note-3 <span class="cite-bracket">[</span>3<span class="cite-bracket">]</span>]</sup></p><div class="mw-heading mw-heading2">
[[Gebot]] der [[Folgerichtigkeit]] {{nhdt.-dt.}} 'Gebot der [[Richtigkeit]] einer [[Schlussfolgerung]]'
 
Das '''Gebot der Folgerichtigkeit''' ist Ausfluss des verfassungsrechtlichen [[Willkürverbot|Willkürverbots]], das in <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html Art. 3]</span> Abs.&nbsp;1 [https://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland GG] und im [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsstaatsprinzip Rechtsstaatsprinzip], welches selbst Verfassungsrang hat, wurzelt. Es verlangt, dass staatliches Handeln logisch, konsequent und schlüssig ist ([https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Rechtskontinuit%C3%A4t&action=edit&redlink=1 Rechtskontinuität]). Ausnahmen bedürfen eines sachlichen Grundes. Hierfür kommt beispielsweise ein "grundlegender Systemwechsel durch den Gesetzgeber" in Betracht.<p>So verletzt jedes staatliche Verhalten die Rechtskontinuität, das anordnet, dass künftig das Gegenteil einer schon längere Zeit geltenden [[Rechtsnorm]] gilt, ohne dass der Kurswechsel sich rechtfertigen lässt. So ließe es sich rechtlich nicht nachvollziehen, ein umweltverwaltungsrechtlich unbeanstandetes Verhalten plötzlich unter Strafe zu stellen, ohne dass der Richtungswechsel begründet wird.<sup id="cite_ref-1" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Gebot_der_Folgerichtigkeit#cite_note-1 <span class="cite-bracket">[</span>1]]</sup></p><p>Das Gebot der Folgerichtigkeit beschränkt sich nicht auf die [[Legislative]]. Aus dem gewaltenübergreifenden Geltungsanspruch der Rechtskontinuität folgt genauso, dass auch Maßnahmen der Verwaltung und der Rechtsprechung sich nicht widersprechen dürfen.</p><p>Das Gebot der Folgerichtigkeit ist nicht ausdrücklich in der Verfassung oder einem Gesetz festgeschrieben. Vielmehr ist es durch die Rechtsprechung des 2. Senats des [https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgericht Bundesverfassungsgerichts] entwickelt worden.</p><p>Zuletzt bekam es im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2008<sup id="cite_ref-2" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Gebot_der_Folgerichtigkeit#cite_note-2 <span class="cite-bracket">[</span>2<span class="cite-bracket">]</span>]</sup> Bedeutung, das die gesetzliche Änderung der „[https://de.wikipedia.org/wiki/Entfernungspauschale Pendlerpauschale]“ für verfassungswidrig erklärte. Im Zusammenhang der Vereinbarkeit von <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html § 9]</span> Abs.&nbsp;2 [https://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuergesetz_(Deutschland) EStG](in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007) mit dem Grundgesetz überprüfte das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit der singulären Umsetzung des [https://de.wikipedia.org/wiki/Werkstorprinzip Werkstorprinzips] im Bereich der [https://de.wikipedia.org/wiki/Entfernungspauschale Pendlerpauschale] auch über das Gebot der Folgerichtigkeit in der Anwendung des [https://de.wikipedia.org/wiki/Nettoprinzip_(Steuerrecht)#Objektives_Nettoprinzip objektiven Nettoprinzips].<sup id="cite_ref-3" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Gebot_der_Folgerichtigkeit#cite_note-3 <span class="cite-bracket">[</span>3<span class="cite-bracket">]</span>]</sup></p><div class="mw-heading mw-heading2">
== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
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Aktuelle Version vom 17. September 2024, 18:28 Uhr

Gebot der Folgerichtigkeit nhdt.-dt. 'Gebot der Richtigkeit einer Schlussfolgerung'

Das Gebot der Folgerichtigkeit ist Ausfluss des verfassungsrechtlichen Willkürverbots, das in Art. 3 Abs. 1 GG und im Rechtsstaatsprinzip, welches selbst Verfassungsrang hat, wurzelt. Es verlangt, dass staatliches Handeln logisch, konsequent und schlüssig ist (Rechtskontinuität). Ausnahmen bedürfen eines sachlichen Grundes. Hierfür kommt beispielsweise ein "grundlegender Systemwechsel durch den Gesetzgeber" in Betracht.

So verletzt jedes staatliche Verhalten die Rechtskontinuität, das anordnet, dass künftig das Gegenteil einer schon längere Zeit geltenden Rechtsnorm gilt, ohne dass der Kurswechsel sich rechtfertigen lässt. So ließe es sich rechtlich nicht nachvollziehen, ein umweltverwaltungsrechtlich unbeanstandetes Verhalten plötzlich unter Strafe zu stellen, ohne dass der Richtungswechsel begründet wird.[1]

Das Gebot der Folgerichtigkeit beschränkt sich nicht auf die Legislative. Aus dem gewaltenübergreifenden Geltungsanspruch der Rechtskontinuität folgt genauso, dass auch Maßnahmen der Verwaltung und der Rechtsprechung sich nicht widersprechen dürfen.

Das Gebot der Folgerichtigkeit ist nicht ausdrücklich in der Verfassung oder einem Gesetz festgeschrieben. Vielmehr ist es durch die Rechtsprechung des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts entwickelt worden.

Zuletzt bekam es im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2008[2] Bedeutung, das die gesetzliche Änderung der „Pendlerpauschale“ für verfassungswidrig erklärte. Im Zusammenhang der Vereinbarkeit von § 9 Abs. 2 EStG(in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007) mit dem Grundgesetz überprüfte das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit der singulären Umsetzung des Werkstorprinzips im Bereich der Pendlerpauschale auch über das Gebot der Folgerichtigkeit in der Anwendung des objektiven Nettoprinzips.[3]

Einzelnachweise

  1. Anna Leisner: Kontinuität als Verfassungsprinzip, S. 234.
  2. BVerfG, Urteil vom 9. Dezember 2008, Az. 2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08, Volltext
  3. Stefan Breinersdorfer: Abzugsverbot und objektives Nettoprinzip. Neue Tendenzen in der verfassungsrechtlichen Kontrolle des Gesetzgebers. In: Deutsches Steuerrecht, Jg. 48, H. 49, 2010, ISSN 0012-1347, S. 2492–2497.