„Normwortlaut“ – Versionsunterschied
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Version vom 8. Juni 2025, 06:46 Uhr
Norm–Wortlaut lat.-deu. Nbnbgrff Gesetzeswortlaut
Wenn wichtige Gründe es erfordern, vom Gesetzeswortlaut abzuweichen, kann dies nicht durch Auslegung, sondern nur in der Weise geschehen, dass man eine Gesetzeslücke feststellt und ausfüllt.