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„Einzelnachweise“ – Versionsunterschied

aus AufEinWort, der freien Forschung
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Version vom 17. April 2025, 15:04 Uhr

Einzelnachweis-e Nwf. Mz.

einzel–Nachweis deu.


Singular Plural
Nominativ der Einzelnachweis die Einzelnachweise
Genitiv des Einzelnachweises der Einzelnachweise
Dativ dem Einzelnachweis
dem Einzelnachweise
den Einzelnachweisen
Akkusativ den Einzelnachweis die Einzelnachweise

Worttrennung:

Ein·zel·nach·weis, Plural: Ein·zel·nach·wei·se

Aussprache:

IPA: [ˈaɪ̯nt͡sl̩ˌnaːxvaɪ̯s]

Bedeutungen:

[1] Bestätigung einer speziellen Sache[1]

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Präfix Einzel- und dem Substantiv Nachweis

Beispiele:

[1] Aus der Lösung werden Cobalt und Nickel durch Einzelnachweise nachgewiesen.[2]
[1] „Der Einzelnachweis der Forderungen wird auf den Personenkonten der Kunden geführt (Kundenkonten).“[3]
[1] „Bei einer mehrtägigen Dienstreise dürfen die Verpflegungsmehraufwendungen jeweils für sämtliche Tage einheitlich nur auf Grund eines Einzelnachweises oder mit den Pauschbeträgen angesetzt werden; das Verfahren darf während der jeweiligen beruflichen Tätigkeit nicht gewechselt werden (vgl. A 39 (8) LStR).“[4]
[1] „Nun konnte der Eintrag in Wikipedia scheinbar anhand externer Quellen verifiziert werden: Ein Nutzer lieferte tatsächlich, nachdem Kritik an der unbelegten Vornamensliste laut geworden war, einen Einzelnachweis für die Vornamen des Ministers: ausgerechnet den Spiegel-Online-Artikel, der den aus Wikipedia übernommenen zusätzlichen Vornamen enthielt.“[5]

Wortbildungen:

Einzelgesprächsnachweis