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Aktuelle Version vom 8. Dezember 2025, 17:11 Uhr
Einzelnachweis-e Nwf. Mz.
▷ einzel–Nachweis deu.
Worttrennung:
- Ein·zel·nach·weis, Plural: Ein·zel·nach·wei·se
Aussprache:
- IPA: [ˈaɪ̯nt͡sl̩ˌnaːxvaɪ̯s]
Bedeutungen:
- [1] Bestätigung einer speziellen Sache[1]
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Präfix Einzel- und dem Substantiv Nachweis
Beispiele:
- [1] Aus der Lösung werden Cobalt und Nickel durch Einzelnachweise nachgewiesen.[2]
- [1] „Der Einzelnachweis der Forderungen wird auf den Personenkonten der Kunden geführt (Kundenkonten).“[3]
- [1] „Bei einer mehrtägigen Dienstreise dürfen die Verpflegungsmehraufwendungen jeweils für sämtliche Tage einheitlich nur auf Grund eines Einzelnachweises oder mit den Pauschbeträgen angesetzt werden; das Verfahren darf während der jeweiligen beruflichen Tätigkeit nicht gewechselt werden (vgl. A 39 (8) LStR).“[4]
- [1] „Nun konnte der Eintrag in Wikipedia scheinbar anhand externer Quellen verifiziert werden: Ein Nutzer lieferte tatsächlich, nachdem Kritik an der unbelegten Vornamensliste laut geworden war, einen Einzelnachweis für die Vornamen des Ministers: ausgerechnet den Spiegel-Online-Artikel, der den aus Wikipedia übernommenen zusätzlichen Vornamen enthielt.“[5]
Wortbildungen:
- Einzelgesprächsnachweis