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„Gebot“ – Versionsunterschied

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[[ge-]][[Bot]] [[Sprachstufe::ahd.-deu.]], n. ‘[[Befehl]], [[Anordnung]], [[Vorschrift]]’,  


* Ww
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Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 13:35 Uhr

ge-Bot ahd.-deu., n. ‘Befehl, Anordnung, Vorschrift’,

  • Ww
    • ahd. gibot ‘Befehl, Erlaß’ (um 800),
    • mhd. gebot ‘Auftrag, Ladung zum Erscheinen, Verbot, Herrschaft’,
    • asächs. gibod,
    • mnd. gebot, gebode,
    • mnl. ghebot,
    • nl. gebod,
    • aengl. gebod, bod.

      Gebot bezeichnet

  • Gebot (Ethik), in der Ethik und Religionswissenschaft eine verbindliche Anweisung
  • Gebot (Rechtswissenschaft), in der Rechtswissenschaft und Normentheorie ebenfalls eine verbindliche Anweisung, aber nur zu einem (aktiven) Tun (Gegensatz zum Verbot)
  • bei einer Auktion das Nennen eines Preises, den ein Bieter zu zahlen bereit ist. Der Bieter macht ein Angebot (Willenserklärung, die auf den Abschluss eines Vertrags gerichtet ist)

Siehe auch: