„verwirk“ – Versionsunterschied
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verwirken ‘durch eigene Schuld des Rechtes auf etw. verlustig gehen, einen Anspruch verlieren’, | verwirken ‘durch eigene Schuld des Rechtes auf etw. verlustig gehen, einen Anspruch verlieren’, | ||
Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 13:36 Uhr
ver-wirk ahd.-deu. Wrtdtng: verlieren, vergehen des aus einem Werk undoder Werken entstehenden Nutzen, Rechtsanspruch, Erfüllungsanspruch, …
verwirken ‘durch eigene Schuld des Rechtes auf etw. verlustig gehen, einen Anspruch verlieren’,
- Ww ahd. firwurken (8. Jh.), -wirken (um 800) ‘sündigen, sich einer Sache verlustig machen, verschulden’,
- mhd. verwirken, -würken.
verwirken, verwirkt, verwirkte, verwirkend,