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„verwirk“ – Versionsunterschied

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verwirken ‘durch eigene Schuld des Rechtes auf etw. verlustig gehen, einen Anspruch verlieren’,  
verwirken ‘durch eigene Schuld des Rechtes auf etw. verlustig gehen, einen Anspruch verlieren’,  

Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 13:36 Uhr

ver-wirk ahd.-deu. Wrtdtng: verlieren, vergehen des aus einem Werk undoder Werken entstehenden Nutzen, Rechtsanspruch, Erfüllungsanspruch, …

verwirken ‘durch eigene Schuld des Rechtes auf etw. verlustig gehen, einen Anspruch verlieren’,

  • Ww ahd. firwurken (8. Jh.), -wirken (um 800) ‘sündigen, sich einer Sache verlustig machen, verschulden’,
  • mhd. verwirken, -würken.

verwirken, verwirkt, verwirkte, verwirkend,