„fähig“ – Versionsunterschied
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<p>fäh + ig | ‘imstande zu etw., begabt, tüchtig’, im 15. Jh. von ''fahen'', der älteren Form von ''fangen'', abgeleitet (vgl. auch gleichbed. spätmhd. ''gevæhic'', 2. Hälfte 14. Jh.), daher ursprünglich ‘imstande sein zu fassen, aufzunehmen, empfänglich’, sowohl körperlich (von Gefäßen) als auch geistig;</p | <p>[[fäh]] + [[-ig]] | ‘imstande zu etw., begabt, tüchtig’, im 15. Jh. von ''fahen'', der älteren Form von ''fangen'', abgeleitet (vgl. auch gleichbed. spätmhd. ''gevæhic'', 2. Hälfte 14. Jh.), daher ursprünglich ‘imstande sein zu fassen, aufzunehmen, empfänglich’, sowohl körperlich (von Gefäßen) als auch geistig;</p><p>in der Rechtssprache so viel wie ‘berechtigt’ (vgl. ''erbfähig'').</p><p>Der Zusammenhang mit dem Tw. wird auch in der alten Bedeutung ‘fangbar’ (von Tieren) deutlich (16. Jh.).</p><p>Modern vorwiegend auf Lebewesen und speziell auf ihr geistiges Erfassungsvermögen bezogen, daher oft ‘begabt, tüchtig’. </p> | ||
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Version vom 12. Dezember 2023, 13:10 Uhr
fäh + -ig | ‘imstande zu etw., begabt, tüchtig’, im 15. Jh. von fahen, der älteren Form von fangen, abgeleitet (vgl. auch gleichbed. spätmhd. gevæhic, 2. Hälfte 14. Jh.), daher ursprünglich ‘imstande sein zu fassen, aufzunehmen, empfänglich’, sowohl körperlich (von Gefäßen) als auch geistig;
in der Rechtssprache so viel wie ‘berechtigt’ (vgl. erbfähig).
Der Zusammenhang mit dem Tw. wird auch in der alten Bedeutung ‘fangbar’ (von Tieren) deutlich (16. Jh.).
Modern vorwiegend auf Lebewesen und speziell auf ihr geistiges Erfassungsvermögen bezogen, daher oft ‘begabt, tüchtig’.
fähige,fähigen,fähigem,fähiger,fähiges,