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Aktuelle Version vom 8. Dezember 2025, 18:07 Uhr
Nwf. z. einwend.
▷ ein–
wend deu.
einwenden Vb. ‘widersprechen’ (18. Jh.), ‘zugunsten sprechen’ (17. Jh.);
einen Einwand machen.
Worttrennung:
- ein·wen·den, Präteritum: wand·te ein, wen·de·te ein, Partizip II: ein·ge·wandt, ein·ge·wen·det
Aussprache:
- IPA: [ˈaɪ̯nˌvɛndn̩]
- Hörbeispiele:
einwenden (Info),
einwenden (Info)
- Reime: -aɪ̯nvɛndn̩
Bedeutungen:
- [1] intransitiv: einen Einwand, Widerspruch gegen etwas vorbringen
Herkunft:
- Ableitung vom Verb wenden mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) ein-
Synonyme:
- [1] dagegenhalten, entgegenhalten, entgegnen, erwidern, widersprechen
Sinnverwandte Wörter:
- [1] protestieren
Oberbegriffe:
- [1] antworten, reagieren
Beispiele:
- [1] Die Sache schien hieb- und stichfest zu sein, dagegen konnte ich nichts mehr einwenden.
- [1] Helga wandte ein: „Ich bitte dich, das ist doch kein ernsthafter Grund!“
- [1] De la Motte wendete ein, dass die Verträge ohne Unterschrift beider Ehepartner nichts wert seien.
- [1] „Aber sie half nicht aus Liebe zu dem Bruder – gegen den sie, ganz im Gegenteil, viel einzuwenden hatte –, sondern lediglich aus einem allgemeinen Stechlinschen Familiengefühl.“[1]
Wortbildungen:
- Einwand, Einwendung