„Kollation“ – Versionsunterschied
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Aktuelle Version vom 31. März 2026, 14:29 Uhr
Kollation (lat. collatio, von conferre, „zusammenbringen“ oder „vergleichen“) bezeichnet:
- in der Editionsphilologie den Abgleich von Textvarianten, siehe Kollation (Philologie)
- einen Begriff im Erbrecht, siehe Kollation (Erbrecht)
- im Kirchenrecht die Besetzung einer Altarpfründe, siehe Kollationsrecht
- in der Buchwissenschaft die Beschreibung der Bindung und des Lagenschemas eines Buchexemplars, siehe Kollationieren
- Einsortierungsregeln, etwa zur Alphabetischen Sortierung (z. B. im Zusammenhang mit Datenbanken)
- ursprünglich ein einfaches Abendessen an Fasttagen, später eine einfache Mahlzeit oder ein Imbiss
Siehe auch
Wiktionary: Kollation – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen