„Vermögensvorteil“ – Versionsunterschied
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Der '''Vermögensvorteil''' ist ein [[strafrechtlich|strafrechtlicher]] Begriff.<p>Er bezeichnet jedes [[Entgelt]] oder jeden [[geldwerter Vorteil|geldwerten Vorteil]], einschließlich der Vermeidung einer [[Zahlung]] (siehe <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__11.html § 11]</span> [https://de.wikipedia.org/wiki/Strafgesetzbuch_(Deutschland) StGB]). Beispiele dafür sind unter anderem durch [[Betrug (Deutschland)|Betrug]] erlangte Waren, die nicht bezahlt wurden (Versandhandel); der Lohn für eine [https://de.wikipedia.org/wiki/Einschleusung Einschleusung]; der überhöhte [https://de.wikipedia.org/wiki/Mietvertrag_(Deutschland) Mietzins] aus einem [https://de.wikipedia.org/wiki/Wucher Wuchergeschäft]. Bei den meisten [[Vermögensdelikte|Vermögensdelikten]] im [[deutsches Recht|deutschen Recht]] muss zumindest ein Vermögensvorteil angestrebt werden. Dieser muss dann einem [[Vermögensschaden]] beim Opfer entsprechen.</p><div class="mw-heading mw-heading2"> | Der '''Vermögensvorteil''' ist ein [[strafrechtlich|strafrechtlicher]] Begriff.<p>Er bezeichnet jedes [[Entgelt]] oder jeden [[geldwerter Vorteil|geldwerten Vorteil]], einschließlich der Vermeidung einer [[Zahlung]] (siehe <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__11.html § 11]</span> [https://de.wikipedia.org/wiki/Strafgesetzbuch_(Deutschland) StGB]). Beispiele dafür sind unter anderem durch [[Betrug (Deutschland)|Betrug]] erlangte Waren, die nicht bezahlt wurden (Versandhandel); der Lohn für eine [https://de.wikipedia.org/wiki/Einschleusung Einschleusung]; der überhöhte [https://de.wikipedia.org/wiki/Mietvertrag_(Deutschland) Mietzins] aus einem [https://de.wikipedia.org/wiki/Wucher Wuchergeschäft]. Bei den meisten [[Vermögensdelikte|Vermögensdelikten]] im [[deutsches Recht|deutschen Recht]] muss zumindest ein Vermögensvorteil angestrebt werden. Dieser muss dann einem [[Vermögensschaden]] beim Opfer entsprechen.</p><div class="mw-heading mw-heading2"> | ||
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*[http://www.juratexte.de/strafrechtliche%20Definitionen.pdf Strafrechtliche Definitionen] via [http://www.juratexte.de/ juratexte.de] – Die wichtigsten strafrechtlichen Definitionen in alphabetischer Reihenfolge, von Absicht bis Zerstörung (deutsches Recht) | *[http://www.juratexte.de/strafrechtliche%20Definitionen.pdf Strafrechtliche Definitionen] via [http://www.juratexte.de/ juratexte.de] – Die wichtigsten strafrechtlichen Definitionen in alphabetischer Reihenfolge, von Absicht bis Zerstörung (deutsches Recht) | ||
Aktuelle Version vom 2. April 2026, 10:16 Uhr
Der Vermögensvorteil ist ein strafrechtlicher Begriff.
Er bezeichnet jedes Entgelt oder jeden geldwerten Vorteil, einschließlich der Vermeidung einer Zahlung (siehe § 11 StGB). Beispiele dafür sind unter anderem durch Betrug erlangte Waren, die nicht bezahlt wurden (Versandhandel); der Lohn für eine Einschleusung; der überhöhte Mietzins aus einem Wuchergeschäft. Bei den meisten Vermögensdelikten im deutschen Recht muss zumindest ein Vermögensvorteil angestrebt werden. Dieser muss dann einem Vermögensschaden beim Opfer entsprechen.
Weblinks
- Strafrechtliche Definitionen via juratexte.de – Die wichtigsten strafrechtlichen Definitionen in alphabetischer Reihenfolge, von Absicht bis Zerstörung (deutsches Recht)