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| [[Diskursethik Begründungsproblem|▶]]Aus den abstrakten Prinzipien lässt sich noch nicht unmittelbar eine Begründung für moralisches Handeln geben. Apel versucht diese Begründung aus dem Apriori der Kommunikationsgemeinschaft abzuleiten. In einer Argumentationsgemeinschaft vollzieht der Mensch durch performative Äußerungen kommunikative Handlungen, mit denen er einen Anspruch auf Geltung erhebt. „Lügen z. B. würde offenbar den Dialog der Argumentierenden unmöglich machen, aber dasselbe gilt schon auch für die Verweigerung des kritischen Verständnisses bzw. der [https://de.wikipedia.org/wiki/Explikation Explikation] und Rechtfertigung von Argumenten. Kurz: In der Argumentationsgemeinschaft ist die wechselseitige Anerkennung aller Mitglieder als gleichberechtigte Diskussionspartner vorausgesetzt.“<ref><span class="reference-text">400</span></ref>
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| Apel erkennt den von [https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Albert Hans Albert] gegen eine Letztbegründung vorgebrachten Einwand<ref><span class="reference-text">Hans Albert: Die angebliche Paradoxie des konsequenten Fallibilismus und die Ansprüche der Transzendentalpragmatik, in: Zeitschrift für philosophische Forschung Bd. 41, H. 3 (Jul. - Sep., 1987), pp. 421–428; ähnlich: [https://de.wikipedia.org/wiki/Carl_Friedrich_Gethmann_(Philosoph) Carl Friedrich Gethmann] und Rainer Hegselmann: Das Problem der Begründung zwischen Dezisionismus und Fundamentalismus, in: Zeitschrift für allgemeine Wissenschaftstheorie, 8, 1977, S. 342–368</span></ref> des [https://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%BCnchhausen-Trilemma Münchhausen-Trilemmas] für den Versuch einer formallogischen Deduktion von Erkenntnis an, behauptet aber, dass dieser nicht umfassend ist. Indem der Gegner des Universalisierungsanspruchs das Münchhausen-Trilemma anwendet, erkennt er bereits Grundprinzipien der Argumentation an. Andernfalls begeht er einen „[https://de.wikipedia.org/wiki/Performativer_Widerspruch performativen Widerspruch]“. Deshalb muss eine „Reflexion auf die subjektiv-intersubjektiven Bedingungen der Möglichkeit intersubjektiv gültiger Argumentation“ erfolgen.<ref><span class="reference-text">Karl-Otto Apel: Der Konflikt unserer Zeit und das Erfordernis einer ethisch-politischen Grundorientierung, in: Funkkolleg Praktische Philosophie. Ethik I, Fischer, Frankfurt 1980, 267–291, hier 279 und 287</span></ref>
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| Habermas verzichtet auf eine solche aktive Begründung. Es gibt für ihn „keinen Metadiskurs, auf den wir uns zurückziehen könnten, um die Wahl zwischen verschiedenen Formen der Argumentation zu begründen.“<ref><span class="reference-text">Jürgen Habermas: Erläuterungen zur Diskursethik. Suhrkamp, Frankfurt 1991, 117–118</span></ref> Stattdessen betrachtet er seine Diskursregeln als Maßstab für jeden praktischen Diskurs, der stets herangezogen werden muss, wenn die Geltung einer Norm im Diskurs geklärt werden soll. „Der Universalisierungsgrundsatz „U“ ist gewiss durch „D“ inspiriert, aber vorerst nicht mehr als ein [https://de.wikipedia.org/wiki/Abduktion abduktiv] gewonnener Vorschlag.“<ref><span class="reference-text">Jürgen Habermas: Die Einbeziehung des Anderen. Studien zur politischen Theorie, Suhrkamp, Frankfurt 1996, 60</span></ref> Der sachliche Gehalt eines Diskurses kann nicht aus den Prinzipien einer Diskursethik abgeleitet werden, sondern ist etwas von außen Vorgegebenes. Die Diskursethik ist der „Prüfstein“ (Kant), ob eine Norm dem allgemeinen Prinzip der Moral standhält.
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| : „Der diskursethische Grundsatz nimmt auf eine Prozedur, nämlich die diskursive Einlösung von normativen Geltungsansprüchen Bezug; insofern läßt sich die Diskursethik mit Recht als formal kennzeichnen. Sie gibt keine inhaltlichen Orientierungen an, sondern ein Verfahren: den praktischen Diskurs. Dieser ist freilich ein Verfahren nicht zur Erzeugung von gerechtfertigten Normen, sondern zur Prüfung der Gültigkeit vorgeschlagener und hypothetisch erwogener Normen. Praktische Diskurse müssen sich ihre Inhalte geben lassen. Ohne den Horizont der Lebenswelt einer bestimmten sozialen Gruppe, und ohne Handlungskonflikte in einer bestimmten Situation, in der die Beteiligten die konsensuelle Regelung einer strittigen gesellschaftlichen Materie als ihre Aufgabe betrachteten, wäre es witzlos, einen praktischen Diskurs führen zu wollen. Die konkrete Ausgangslage eines gestörten normativen Einverständnisses, auf die sich praktische Diskurse jeweils als Antezedens beziehen, determiniert Gegenstände und Probleme, die zur Verhandlung »anstehen«. Formal ist mithin diese Prozedur nicht im Sinne der Abstraktion von Inhalten. In seiner Offenheit ist der Diskurs gerade darauf angewiesen, daß die kontingenten Inhalte in ihn „eingegeben“ werden. Freilich werden diese Inhalte im Diskurs so bearbeitet, daß partikulare Wertgesichtspunkte als nicht konsensfähig am Ende herausfallen.“<ref><span class="reference-text">Jürgen Habermas, J. (1983a): Diskursethik – Notizen zu einem Begründungsprogramm. In: Moralbewußtsein und kommunikatives Handeln. Suhrkamp, Frankfurt a. M., 53–125, 113</span></ref>
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| Sowohl Habermas als auch Apel sind hinsichtlich ihres sprachpragmatischen Begründungsanspruchs aus verschiedenen Argumenten heraus kritisiert worden, die weitgehend dahin gehen, dass es ohne eine Willensentscheidung des Argumentierenden, in den Diskurs einzutreten, keine logische Brücke für ein Moralprinzip gebe. Damit wären die Diskursprinzipien aus Sicht der Kritiker nicht universell gültig, sondern wären nur Klugheitsregeln der kommunikativen Praxis.<ref><span class="reference-text">Vgl. z. B. [https://de.wikipedia.org/wiki/Karl-Heinz_Ilting Karl-Heinz Ilting]: Der Geltungsanspruch moralischer Normen, in: Wolfgang Kuhlmann, Dietrich Böhler (Hrsg.): Kommunikation und Reflexion. Zur Diskussion der Transzendentalpragmatik, Suhrkamp, Frankfurt 1992, 612–648, oder [https://de.wikipedia.org/wiki/Thomas_Rentsch Thomas Rentsch]: Die Konstitution der Moralität. Transzendentale Anthropologie und praktische Philosophie, Suhrkamp, Frankfurt 1999, 59</span></ref> Daher könne die Diskursethik aber die schon bei Kant bestehende Begründungsproblematik nicht überwinden. Dies wird auch von Apel und Habermas zugestanden, wobei sie aber darauf bestehen, dass in der Praxis die Evidenz des Argumentationszusammenhangs nicht aufgehoben werden kann.<ref><span class="reference-text">Karl-Otto Apel: Grenzen der Diskursethik? Versuch einer Zwischenbilanz, in: Zeitschrift für philosophische Forschung, Bd. 40, H. 1 (Jan. - Mar., 1986), 3 – 31</span></ref> Insbesondere lehnen die Diskursethiker die These ab, dass der Diskurs ein besonderes Sprachspiel neben anderen sei. „Der Diskurs ist keine Sonderpraxis. Die Argumentations-Situation ist vielmehr, wie die Vernunft (das Gewissen und ähnliche Kompetenzen), in dem Sinne ‚ubiquitär‘, daß man sich nicht durch Schweigen oder überhaupt dadurch, daß man etwas anderes tut als zu argumentieren, dem Legitimationszwang entziehen kann.“<ref><span class="reference-text">Audun Øfsti: Abwandlungen: Essays zur Sprachphilosophie und Wissenschaftstheorie, Königshausen und Neumann, Würzburg 1994, 145, zitiert nach: Micha H. Werner: Diskursethik als Maximenethik: Von der Prinzipienbegründung zur Handlungsorientierung, Königshausen & Neumann, Würzburg 2003, 80</span></ref>
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