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„Diskursethik Diskursregeln“ – Versionsunterschied

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Habermas fordert für die Geltung von Argumenten idealerweise Verständlichkeit, Wahrheit, Richtigkeit und Wahrhaftigkeit.<ref><span class="reference-text">Jürgen Habermas: Vorstudien und Ergänzungen zur Theorie des kommunikativen Handelns, Suhrkamp, Frankfurt 1984, 354</span></ref> Hierzu formuliert er in Anlehnung an [https://de.wikipedia.org/wiki/Robert_Alexy Robert Alexy]<ref><span class="reference-text">Robert Alexy: „Eine Theorie des praktischen Diskurses.“ In: Oelmüller, Willi (Hrsg.): Normenbegründung – Normendurchsetzung, Materialien zur Normendiskussion, Bd. 2, Paderborn 1978, S. 22–58</span></ref> beispielhaft konkrete Diskursregeln, die für den Universalisierungsgrundsatz „U“ konstitutive Verfahrensregeln sind.<ref><span class="reference-text">Jürgen Habermas: Moralbewußtsein und kommunikatives Handeln. Suhrkamp, Frankfurt 1983, 97–99; siehe auch die Tabelle bei: Martin F. Meyer: Habermas Diskursethik im Kontext moderner Moralbegründung. In: [https://de.wikipedia.org/wiki/Heinz-Ulrich_Nennen Heinz-Ulrich Nennen](Hrsg.): Diskurs. Begriff und Realisierung. Königshausen & Neumann, Würzburg 2000, 77–94, hier 87–88</span></ref>
#WEITERLEITUNG [[Diskursethik#Diskursregeln]]
 
* Logisch-semantische Regeln ohne ethischen Gehalt:
 
: 1.1 Kein Sprecher darf sich widersprechen.
: 1.2. Jeder Sprecher, der ein Prädikat F auf einen Gegenstand a anwendet, muss bereit sein, F auf jeden anderen Gegenstand, der a in allen relevanten Hinsichten gleicht, anzuwenden.
: 1.3. Verschiedene Sprecher dürfen den gleichen Ausdruck nicht mit verschiedenen Bedeutungen benutzen.
 
* Dialektische Regeln mit ethischem Gehalt, die eine reziproke Anerkennung voraussetzen:
 
: 2.1. Jeder Sprecher darf nur das behaupten, was er selbst glaubt.
: 2.2. Wer eine Aussage oder Norm, die nicht Gegenstand der Diskussion ist, angreift, muss hierfür einen Grund angeben.
 
* Rhetorische Regeln zu Sicherung einer gewaltfreien und chancengleichen Teilnahme am Diskurs:
 
: 3.1. Jedes sprach- und handlungsfähige Subjekt darf an Diskursen teilnehmen.
: 3.2.
:: (a) Jeder darf jede Behauptung problematisieren.
:: (b) Jeder darf jede Behauptung in den Diskurs einführen.
:: (c) Jeder darf seine Einstellungen, Bedürfnisse und Wünsche äußern.
: 3.3. Kein Sprecher darf durch innerhalb oder außerhalb des Diskurses herrschenden Zwang daran gehindert werden, seine in 3.1 und 3.2 festgelegten Rechte wahrzunehmen.
 
Diese Regeln, die eine „ideale Sprechsituation“ beschreiben, dienen dazu, einen möglichst herrschaftsfreien Diskurs herzustellen. Sie sind in einer pragmatisch ausgezeichneten Redepraxis stillschweigend enthalten und intuitiv gewusst. Es handelt sich daher nicht um bloße Konventionen, sondern um „unausweichliche [https://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4supposition Präsuppositionen], d.&nbsp;h. ihre Verletzung führt zu performativen Widersprüchen. Eine Lüge ist z.&nbsp;B. kein Argument, das überzeugt, sondern der Versuch, jemanden zu überreden.“<ref><span class="reference-text">Jürgen Habermas: Moralbewußtsein und kommunikatives Handeln. Suhrkamp, Frankfurt 1983, 101</span></ref> Die Diskursregeln sind kontrafaktisch und gelten im idealen Diskurs. In der praktischen Anwendung haben sie die Funktion eines Maßstabes, auch wenn allen Diskursteilnehmern bewusst sein muss, dass sie niemals vollständig zu realisieren sind. Gerade deshalb müssen empirische Diskurse durch konventionelle institutionalisierte Vorkehrungen (z.&nbsp;B. Geschäftsordnungen) geleitet werden.
 
Auch Böhler verweist darauf, dass ein Diskurs nur gelingen könne, wenn die Argumentierenden wahrhaftig und verlässlich sind. Wahrhaftig fordert, dass Wort und Absicht übereinstimmen, und verlässlich meint, dass das Handeln der Rede entspricht.<ref><span class="reference-text">Dietrich Böhler, Horst Gronke: Stichwort „Diskurs“, in: Neues Handbuch Philosophischer Grundbegriffe, Alber, Freiburg 2011, 556 bzw. Dietrich Böhler: Glaubwürdigkeit des Diskurspartners. Ein (wirtschafts-) ethischer Richtungsstoß der Berliner Diskurspragmatik und Diskursethik. In: Bausch, Böhler, Rusche (Hrsg.): Wirtschaft und Ethik. Strategien contra Moral? Ethik und Wirtschaft im Dialog Bd. 12, Lit, Münster 2004, S. 105–148</span></ref> Die von Habermas aufgestellten Geltungsansprüche formuliert Böhler als Erwartungen an die Akzeptierbarkeit von Handlungen<ref><span class="reference-text">Dietrich Böhler, Horst Gronke: Stichwort „Diskurs“, in: Neues Handbuch Philosophischer Grundbegriffe, Alber, Freiburg 2011, 563</span></ref>:
 
: „Zustimmungswürdig ist eine Handlungsweise genau dann, wenn alle möglichen Diskurspartner die komplexe Handlung von [https://de.wikipedia.org/wiki/Nomen_nominandum N.N.] (samt ihrem Begleitdiskurs)
: (1.) nicht allein semantisch als Vollzug eines bestimmten Schemas, sondern zugleich pragmatisch als nachvollziehbare Antwort auf eine verstandene Situation und insofern als Vorlage für einen prüfbaren Diskursbeitrag verstehen würden, nämlich performativ und propositional,
: (2.) wenn sie dieselbe auch interpersonal als von dem Akteur nicht etwa vorgespielt, sondern als wahrhaftig intendiert bzw. aufrichtig gewollt ernst nehmen und moralisch schätzen würden, mithin als eine glaubwürdige Äußerung bzw. Lebensäußerung von moralischer Qualität,
: (3.) wenn sie dieselbe auch als moralisch richtig, d.&nbsp;h. gerecht gegenüber Betroffenen und als legitim gegenüber moralischen Argumentationspartnern annehmen und
: (4) wenn sie deren impliziten propositionalen Gehalt, insbesondere die von der Handlung ins Spiel gebrachten Annahmen (über eine Situation in der Welt) als wahr erkennen würden.“
 
Neben den expliziten Diskursregeln nehmen Diskursethiker eine ideale Sprechsituation an, die implizit eine Verpflichtung gegenüber den anderen Diskursteilnehmern enthält, die Böhler wie folgt beschreibt<ref><span class="reference-text">Dietrich Böhler, Horst Gronke: Stichwort „Diskurs“, in: Neues Handbuch Philosophischer Grundbegriffe, Alber, Freiburg 2011, 565</span></ref>:
 
: „Eine Rolle im argumentativen Dialog zu übernehmen, also etwas zu verstehen geben und geltend machen zu wollen, bedeutet, sechs vorgängige Dialogversprechen als absolut verbindlich anerkannt zu haben. Dadurch, dass &#x3E;ich&#x3C; anderen im Diskurs überhaupt etwas zu verstehen gebe, habe &#x3E;ich&#x3C; als deren Dialogpartner versprochen,
: (1.) mich selbst zu verantworten, d.&nbsp;h. mich den anderen mit prüfbaren Diskursbeiträgen als autonomer Diskurspartner zur Verfügung zu stellen, indem &#x3E;ich&#x3C; mich um pragmatisch widerspruchsfreie und sachlich geltungsfähige Dialogbeiträge bemühe,
: (2.) die nicht begrenzbare Gemeinschaft aller möglichen Anspruchssubjekte, mithin das Universum der sinnvollen Argumente bzw. der sinnvoll argumentierbaren Lebensansprüche als letzte Sinn- und Gültigkeitsinstanz, (selbst- und ergebniskritisch) anzuerkennen, also auch nach möglichen besseren Argumenten zu suchen,
: (3.) allen anderen gleiche Rechte als Dialogpartner zuzuerkennen, was die unbedingte Achtung ihrer Lebens- und Freiheitsrechte einschließt (so dass sich daraus der Menschenwürdegrundsatz herleiten lässt<ref><span class="reference-text">Böhler verweist hier auf seinen Aufsatz: Dietrich Böhler: Diskursethik und Menschenwürdegrundsatz zwischen Idealisierung und Erfolgsverantwortung, in Karl-Otto Apel, Matthias Kettner (Hrsg.): Zur Anwendung der Diskursethik in Politik, Recht und Wissenschaft. Suhrkamp, Frankfurt 1992, 201-232</span></ref>)
: (4.) mitverantwortlich für den Diskurs als Möglichkeit der Verantwortung jetzt und in Zukunft zu sein, also auch für die – nur in situationsbezogenen, falliblen Diskurse mögliche – Ermittlung und die jeweils mögliche Gewährleistung resp. Verbesserung von (menschen-)rechtlichen, ökologischen, sozialen, politischen etc. Realisierungsbedingungen öffentlicher Diskurse,
: (5.) mitverantwortlich für die Verwirklichung der entsprechenden Diskursergebnisse in den alltagsweltlichen, politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Praxisfeldern zu sein,
: (6.) hierbei die Fallibilität von Situationsanalysen und situationsbezogenen Diskursen zukunftsverantwortlich zu berücksichtigen, also deren Ergebnis revisionsfähig zu halten, statt irreversible Handlungsweisen zu empfehlen, deren Folgen oder Nebenfolgen mit den anderen Diskursversprechen unverträglich sein können.“
 
Durch diese inhaltlich aufgefüllte Charakterisierung der Dialogpflichten leitet Böhler argumentativ unmittelbar in praktische Diskurse über, deren Gestalt und Gehalt sich aus den Prinzipien der Diskursethik nicht unmittelbar ableiten lassen, sondern deren Begründung und Legitimität eines jeweils eigenständigen, nachgelagerten Diskurses bedürfen.

Aktuelle Version vom 21. Juli 2026, 21:12 Uhr

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