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„Rechtssyllogismus“ – Versionsunterschied

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Eine [[Rechtsnorm]] besteht grundsätzlich aus einem [[Tatbestand]] und einer [[Rechtsfolge]] im Sinne einer Wenn-Dann-Relation (juristischer Syllogismus).<ref>s. [[Rechtsnorm#Aufbau der Rechtsnorm]]</ref>
Eine [[Rechtsnorm]] besteht grundsätzlich aus einem [[Tatbestand]] und einer [[Rechtsfolge]] im Sinne einer Wenn-Dann-Relation (juristischer Syllogismus).<ref>s. [[Rechtsnorm#Aufbau der Rechtsnorm]]</ref>
[[Kategorie:Rechtssyllogismus]]

Aktuelle Version vom 30. Juli 2026, 09:44 Uhr

Recht‎-s-Syllogismus agr.-deu. 'rechtlicher Syllogismus, juristischer Syllogismus' Wenn-Dann-Relation

Eine Rechtsnorm besteht grundsätzlich aus einem Tatbestand und einer Rechtsfolge im Sinne einer Wenn-Dann-Relation (juristischer Syllogismus).[1]