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„Kanoniker“ – Versionsunterschied

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== Kanoniker ({{Sprache|Deutsch}}) ==
Kanonik[[-er]] [[Sprachstufe::agr.-lat.-deu.]] 'Kanonischer'
=== {{Wortart|Substantiv|Deutsch}}, {{m}} ===
[1] {{K|Religion}} Mitglied eines Dom- oder Stiftskapitels
 
[2] {{K|Religion}} Mitglied einer Ordensgemeinschaft, die nach eigenen Regeln lebt


{{Deutsch Substantiv Übersicht
Herkunft
|Genus=m
:von kirchenlateinisch canonicus
|Nominativ Singular=Kanoniker
|Nominativ Plural=Kanoniker
|Genitiv Singular=Kanonikers
|Genitiv Plural=Kanoniker
|Dativ Singular=Kanoniker
|Dativ Plural=Kanonikern
|Akkusativ Singular=Kanoniker
|Akkusativ Plural=Kanoniker
}}


{{Worttrennung}}
Synonyme
:Ka·no·ni·ker, {{Pl.}} Ka·no·ni·ker
:[1] [[Chorherr]], [[Kanonikus]], [[Stiftsherr]]


{{Aussprache}}
:{{IPA}} {{Lautschrift|kaˈnoːnɪkɐ}}
:{{Hörbeispiele}} {{Audio|LL-Q188 (deu)-Jeuwre-Kanoniker.wav}}
:{{Reime}} {{Reim|oːnɪkɐ|Deutsch}}


{{Bedeutungen}}
= Kanoniker =
:[1] {{K|Religion}} Mitglied eines Dom- oder Stiftskapitels
:[2] {{K|Religion}} Mitglied einer Ordensgemeinschaft, die nach eigenen Regeln lebt


{{Herkunft}}
{{Dieser Artikel|behandelt kirchliche Kanoniker, auch Chorherren genannt, nicht zu verwechseln mit [[Kanonistik|Kanonisten]]; zu weiteren Bedeutungen siehe [[Chorherr (Begriffsklärung)]] und [[Kanoniker (Musik)]].<br />
:von kirchenlateinisch ''{{Ü|la|canonicus}}''<ref>{{Lit-Duden: Großes Fremdwörterbuch|A=4}}, Stichwort: „Kanonikus“</ref>
''Canonicus'' und ''Canonici'' sind Weiterleitungen auf diesen Artikel. Für den Häuptling der Narraganset siehe [[Canonicus (Sachem)]], für den italienischen Jesuiten, Lehrer, Bibliophilen und Kunstsammler Matteo Luigi Canonici (1727–1805) siehe [[Matteo Luigi Canonici]].}}
[[Datei:SANGUIS BRUGENSIS14 36.JPG|mini|hochkant|Bischof und Kanoniker (rechts), [[Brügge]] 2014]]
[[Datei:Der-kanonikus-stephan-gardiner.jpg|mini|hochkant|Kanoniker im 16. Jahrhundert mit dem [[Almutium]] über dem linken Arm]]
[[Datei:Portret van Pierre-Louis Stillemans door Jozef Janssens de Varebeke.jpg|mini|hochkant|Flämischer Kanoniker mit Almutium]]
[[Datei:Memorietafel Rijksmuseum SK-A-2312.jpeg|mini|hochkant|[[Meister der Spes nostra]]: ''Kanoniker und Heilige bei einem Grab oder Allegorie der Vergänglichkeit.'' ca. 1500]]


{{Synonyme}}
'''Kanoniker''', auch '''Stiftsherren''' oder '''Chorherren''' genannt, sind [[Kleriker]] aller Weihestufen zumeist der [[römisch-katholische Kirche|römisch-katholischen]] bzw. der [[Anglikanische Gemeinschaft|anglikanischen Kirche]], die als Mitglieder eines [[Domkapitel]]s oder eines [[Stiftskapitel]]s an einer [[Kathedrale]], [[Basilica maior|Basilika]] oder Ordenskirche an der gemeinsamen [[Liturgie]] mitwirken. Unter gemeinsamer Liturgie versteht man die Feier der [[Heilige Messe|heiligen Messe]] und des [[Stundengebet]]s, zu der alle Priester verpflichtet sind, ob allein oder in Gemeinschaft. Daher stammt auch die Bezeichnung ''Kanoniker'', der vom [[kirchenlatein]]ischen Begriff ''canonicus'' abgeleitet ist, der seinerseits auf das Griechische zurückgeht (κανών „Regel, Richtscheit“ bzw. κανονικός „regelhaft, verpflichtend“).<ref>Rudolf Kassühlke: ''Kleines Wörterbuch zum Neuen Testament''. 2. Auflage. Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart 1999, S. 97.</ref> Die Zeiten der „kanonischen Stunden“ ''(horae canonicae)'', das heißt, die des Stundengebets, sind im Abendland seit der Mitte des 6. Jahrhunderts durch die [[Regula Benedicti|Benediktregel]] umschrieben.<ref>Andreas Heinz: ''Kirchlich-religiöses Leben. Klerus und Gottesdienst an der Trierer Domkirche.'' In: Werner Rössel (Hgb.): ''Das Domkapitel Trier im Mittelalter und in der frühen Neuzeit. Beiträge zu seiner Geschichte und Funktion''. Gesellschaft für Mittelrheinische Kirchengeschichte, Mainz 2018, S. 295–377, hier S. 321.</ref>
:[1] [[Chorherr]], [[Kanonikus]], [[Stiftsherr]]


{{Beispiele}}
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten von Stiftsherren: einerseits den ''[[Regularkanoniker]]n'' oder ''regulierten Chorherren'', deren Gemeinschaftsgrundlage meist die [[Augustinusregel]] ist, und andererseits den ''[[Säkularkanoniker]]n'', die nach ''Consuetudines'', also Auslegungen mönchischer Ordensregeln, leben.
:[?] „Regelmäßige Gottesdienste und Eifer beim Lesen und Schreiben, das sind die täglichen Aufgaben eines ''Kanonikers'' und die ersten beiden Weisungen, die den Wormser ''Kanonikern'' in der ‚Vita Burchardi‘ nahegebracht wurden.“<ref>{{Literatur | Autor=Stephanie Coué | Titel=Hagiographie im Kontext | TitelErg=Schreibanlaß und Funktion von Bischofsviten aus dem 11. und vom Anfang des 12. Jahrhunderts | Verlag=de Gruyter | Ort=Berlin | Jahr=2017 | Online=Zitiert nach {{GBS|I5hsDwAAQBAJ|PA34}}}}</ref>


==== {{Übersetzungen}} ====
Kanoniker leben in Gemeinschaft. Der Vorsteher eines Kapitels ist in der Regel ein [[Propst]], manchmal ist die Leitung auch einem [[Dekan (Kirche)|Dekan]] oder [[Prior]] übertragen; einige Kapitel werden direkt vom [[Diözesanbischof]] geleitet. An den vier (großen) römischen [[Patriarchalbasilika|Papstbasiliken]] führt der Vorsteher, in der Regel ein Kardinal, den Titel eines [[Archipresbyter|Erzpriesters]]. {{Anker|Canonicus a latere}}Als '''''canonicus a latere''' (Episcopi)'' (‚Kanoniker an der Seite [des Bischofs]‘) wurden Domherren bezeichnet, die vom Bischof in ein Vertrauensverhältnis an seinen Hof berufen wurden und dort für ihn besondere Aufgaben ausführten.<ref>Friedrich Keinemann: ''Ernennungen von Canonici a latere in den westfälischen Hochstiften nach der preußischen Okkupation.'' In: ''[[Westfälische Zeitschrift]]'' 118 (1968) / Internet-Portal "Westfälische Geschichte"
{{Ü-Tabelle|1|G=Religion: Mitglied eines Dom- oder Stiftskapitels|Ü-Liste=
[https://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/txt/wz-5846.pdf lwl.org]</ref><ref>Art. ''Canonicus a Latere Episcopi''. In: [[Deutsche Encyclopädie|Deutsche Encyclopädie oder Allgemeines Real-Wörterbuch aller Künste und Wissenschaften]], Bd. 5: ''Can – Cn''. Varrentrapp und Wenner, Frankfurt am Main 1781, S. 96–97.</ref> Die Chorherren sind heute meist in der Seelsorge tätig und werden mehr oder weniger vollständig aus den Kirchengütern unterhalten.
*{{en}}: {{Ü|en|canon}}
*{{fr}}: {{Ü|fr|}}
*{{ru}}: {{Ü|ru|}}
*{{es}}: {{Ü|es|}}
}}


{{Ü-Tabelle|2|G=Religion: Mitglied einer Ordensgemeinschaft, die nach eigenen Regeln lebt|Ü-Liste=
Das Mitglied eines [[Domkapitel|Kathedralkapitels]] bezeichnet man als ''[[Kapitular|Domkapitular]]'', das Mitglied eines [[Kollegiatstift|Säkularkanonikerstiftes]] oder eines Ordens regulierter Chorherren (Regularkanoniker) als ''Kanonikus'' oder ''Chorherr''. Ein jedes dieser Kapitel kann darüber hinaus verdiente Geistliche – im Ausnahmefall auch Laien besonderen Ranges – mit dem Titel eines ''Ehrenkanonikers'' auszeichnen.
*{{en}}: {{Ü|en|monastic}}
*{{fr}}: {{Ü|fr|}}
}}


{{Referenzen}}
== Geschichte ==
:[1, 2] {{Wikipedia}}
Die nach dem Vorbild des [[Augustinus von Hippo|Augustinus]] als Abgrenzung zum (benediktinischen) Mönchtum entwickelte Kanonikerregel ''(regula canonicorum)'' wurde 755 durch Bischof [[Chrodegang]] von [[Metz]] für sein Bistum festgelegt, weiter entwickelt auf der [[Synoden von Aachen (816-819)|Reichssynode von Aachen]] durch Kaiser [[Ludwig der Fromme|Ludwig den Frommen]] (Ludwig&nbsp;I.) und im Jahr 816 für das gesamte Karolingerreich als verbindlich festgelegt. Eine Gemeinschaft von Weltgeistlichen nennt man ein [[Kollegiatstift]].
:[1] {{Ref-DWDS}}
:[*] {{Ref-OWID}}
:[2] {{Ref-FreeDictionary}}
:[1] {{Ref-Duden}}
:[*] {{Ref-UniLeipzig}}


{{Quellen}}
Seit der Mitte des 11. Jahrhunderts war eine Reform bei den Kanonikern zu beobachten, die zu regulierten Chorherrenstiften führte. Unter Verzicht auf Eigentum im Zeichen der ''vita apostolica'' kam es zum Bruch mit der ''Institutio canonicorum Aquisgranensis'' (Aachener Institution) von 816 und zur Ausbildung des regulierten Kanonikertums. [[Regularkanoniker]] legten ein Gelübde auf ihr Domstift (Hochstift) oder Kollegiatstift (Niederstift) ab und wählten unter den beiden überlieferten [[Augustinusregel]]n, entweder die maßvollere Version ''praeceptum / ordo antiquus'' oder – der strengeren Observanz folgend – die Version ''ordo monasterii / ordo novus''. Der von [[Norbert von Xanten]] initiierte [[Prämonstratenser]]orden (Entstehung ab 1120 in [[Abtei Prémontré|Prémontré]]) entschied sich zum Beispiel für den ''ordo novus''.


[[Kategorie:Entlehnung aus dem Lateinischen (Deutsch)]]
Die daneben weiter bestehenden Säkularkanoniker legten keine Gelübde ab und konnten die häufig reichhaltigen [[Pfründe|Chorherrenpfründen]] des Stiftungsvermögens ab dem 11./12. Jahrhundert oft noch ihrem Privatvermögen hinzufügen. Die seelsorgerischen Aufgaben gerieten dabei häufig in den Hintergrund und wurden dann nur noch durch Vikare erledigt. Besonders der Adel nutzte häufig Säkularkanonikerpositionen an Stiften zur Versorgung nachgeborener Söhne und als Sprungbrett für eine Karriere im Klerus oder bei Hofe. Ein positiver Aspekt des Säkularkanonikertums war seine bedeutende Rolle bei der Gründung der Universitäten im Spätmittelalter. Die ersten Professoren dieser neu gegründeten Universitäten waren überwiegend Säkularkanoniker. Solche [[Kollegiatstift]]e säkularer Kanoniker waren im Mittelalter weit verbreitet, wurden aber meist in [[Augustiner-Chorherren]]stifte umgewandelt und sind spätestens mit der Säkularisation sehr selten geworden.
[[Kategorie:Cusanus Berufung]]


=== {{Wortart|Deklinierte Form|Deutsch}} ===
== Lebensweise ==
Zwar sind Stiftsherren verpflichtet, die [[Tagzeiten]] des [[Stundengebet]]s zu halten, doch unterscheiden sie sich von Mönchen in der Lebensweise, da sie in der Regel mit seelsorgerlichen Aufgaben außerhalb des Klosters beauftragt sind. Eine weltabgewandte Lebensweise wäre daher nicht in Einklang mit dieser Tätigkeit zu bringen. Stiftsherren führen auch kein Leben in [[Klausur (Kloster)|Klausur]]. Für Stiftsherren gilt das Gebot der Besitzlosigkeit nicht. Jeder Stiftsherr darf Eigengut besitzen und wird außerdem noch mit [[Pfründe]]n als Einkommensquelle ausgestattet.


{{Worttrennung}}
Stiftsherren müssen nicht das ganze Jahr in ihrer Gemeinschaft bleiben. Sie haben nur eine „Residenzpflicht“ von einigen Monaten Dauer. Diese Residenzpflicht ist für jeden Stiftsherrn individuell geregelt; so kann es durchaus vorkommen, dass ein Stiftsherr mit einer Residenzpflicht von drei Monaten Dauermitglied in weiteren drei Stiften ist und dort ebenfalls mit Pfründen ausgestattet wird. Der Vorstand eines Stifts ist nicht ein [[Abt]], sondern ein [[Propst]]; den Verwalter des Stiftes bezeichnet man als [[Dekan (Kirche)|Dekan]].
:Ka·no·ni·ker


{{Aussprache}}
== Kanonissen ==
:{{IPA}} {{Lautschrift|kaˈnoːnɪkɐ}}
''[[Kanonissen]]'' (der Begriff taucht erst im 11. Jahrhundert auf), auch Chorfrauen oder Stiftsdamen, sind Frauen, die in einem [[Frauenstift]] ein gemeinschaftliches geistliches Leben unter einer Oberen führen, ohne an eine [[monastisch]]e Gemeinschaft gebunden zu sein (''Institutio sanctimonialium Aquisgranensis'', Aachener Institution von 816). Privatbesitz war erlaubt, das Erbrecht uneingeschränkt und die Kanonissen/Stiftsdamen durften abgetrennte Wohnungen mit einer Dienerin bewohnen, das heißt, es handelte sich in der Regel um Adelige. Die anfangs noch recht häufigen Doppelstifte von Chorherren und Chorfrauen wurden im Laufe des Hochmittelalters mehr und mehr aufgelöst, wobei meist die Kanonissen weichen mussten und statt einer von der Gemeinschaft selbst gewählten Oberin ein vom Bischof oder Abt ernannter [[Prior]] oder [[Propst]] als Vorsteher eingesetzt wurde. Gehörten die Damen eines Stifts überwiegend dem Hochadel an, blieb es meist bei der Leitung durch eine Äbtissin aus diesen Kreisen.
:{{Hörbeispiele}} {{Audio|LL-Q188 (deu)-Jeuwre-Kanoniker.wav}}
:{{Reime}} {{Reim|oːnɪkɐ|Deutsch}}


== Kleidung ==
Die Kleidung der Kanoniker war im 12. Jahrhundert ein langer [[Leibrock]], darüber das leinene [[Chorhemd]] ([[Albe]]); dann das [[Almutium]], ein Umhang aus [[Schaffell]], welcher Kopf, Hals und Schultern bedeckte; dazu ein schwarzer Mantel ohne Kragen und der [[Pileolus]] (Käppchen). Die späteren Chorherren gaben dieser Tracht ein gefälligeres Aussehen. Namentlich tauschten sie das Käppchen gegen das viereckige [[Birett]], der Chorrock schrumpfte zum [[Sarozium]] (nun ein schmaler langer Streifen weißen Stoffs auf Rücken und Brust, ähnlich einer Krawatte), woran man jetzt i.&nbsp;d.&nbsp;R. die Augustiner-Chorherren zu erkennen pflegt. Im Chor tragen sie [[Rochett]] und [[Mozetta]]. Andere regulierte Chorherren tragen weiter ihre herkömmliche Tracht, z.&nbsp;B.: [[Tunika]], [[Skapulier]] und [[Zingulum]], ggf. Caputium und Birett, im Chor zusätzlich: Rochett und Mozetta bzw. Almutium – alles in weißer Farbe – bei den [[Prämonstratenser]]n.


*Nominativ Plural des Substantivs '''[[Kanonikus]]'''
== Wappen ==
*Genitiv Plural des Substantivs '''[[Kanonikus]]'''
[[Datei:Template-Canon (priest).svg|mini|hochkant|Wappenmuster eines Kanonikus]]
*Akkusativ Plural des Substantivs '''[[Kanonikus]]'''
[[Datei:Kollegiatstift Mattighofen Wappen Plettenbauer 1.jpg|mini|hochkant|Wappen eines [[Kanonikus]] (Walter Plettenbauer vom [[Kollegiatstift Mattighofen]])]]
Nach den Regeln der [[Kirchliche Heraldik|kirchlichen Heraldik]] können Kanoniker ihr Wappen mit einem schwarzen [[Galero]] („Klerikerhut“), schwarzen Schnüren und beiderseits drei schwarzen [[Quaste]]n ''(fiocchi)'' führen.


{{Grundformverweis Dekl|Kanonikus}}
In Einzelfällen zeigen die Wappen von Kanonikern weitere Formen in Anlehnung bestimmter Privilegien, die ihrem Kapitel verliehen wurden. Regularkanoniker führen Hut, Schnüre und Quasten in ihren Ordensfarben (Beispiel [[Deutscher Orden]]: schwarzer Hut, weiße Schnüre und Quasten).


= Kanoniker =
Kanonik[[-er]] [[Sprachstufe::agr.-lat.-deu.]] 'Kanonischer'
[[Datei:170px-SANGUIS_BRUGENSIS14_36.JPG|verweis=https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:SANGUIS_BRUGENSIS14_36.JPG|mini|291x291px|Bischof und Kanoniker (rechts),[https://de.wikipedia.org/wiki/Br%C3%BCgge Brügge]2014]]
[[Datei:170px-Der-kanonikus-stephan-gardiner.jpg|verweis=https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Der-kanonikus-stephan-gardiner.jpg|mini|207x207px|Kanoniker im 16. Jahrhundert mit dem [https://de.wikipedia.org/wiki/Almutium Almutium] über dem linken Arm]]
[[Datei:170px-Portret_van_Pierre-Louis_Stillemans_door_Jozef_Janssens_de_Varebeke.jpg|verweis=https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Portret_van_Pierre-Louis_Stillemans_door_Jozef_Janssens_de_Varebeke.jpg|mini|195x195px|Flämischer Kanoniker mit Almutium]]
[[Datei:170px-Memorietafel_Rijksmuseum_SK-A-2312.jpeg|verweis=https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Memorietafel_Rijksmuseum_SK-A-2312.jpeg|mini|170x170px|[https://de.wikipedia.org/wiki/Meister_der_Spes_nostra Meister der Spes nostra]: ''Kanoniker und Heilige bei einem Grab oder Allegorie der Vergänglichkeit.'' ca. 1500]]
'''Kanoniker''', auch '''Stiftsherren''' oder '''Chorherren''' genannt, sind [https://de.wikipedia.org/wiki/Kleriker Kleriker] aller Weihestufen zumeist der [https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%B6misch-katholische_Kirche römisch-katholischen] bzw. der [https://de.wikipedia.org/wiki/Anglikanische_Gemeinschaft anglikanischen Kirche], die als Mitglieder eines [https://de.wikipedia.org/wiki/Domkapitel Domkapitels] oder eines [https://de.wikipedia.org/wiki/Stiftskapitel Stiftskapitels] an einer [https://de.wikipedia.org/wiki/Kathedrale Kathedrale], [https://de.wikipedia.org/wiki/Basilica_maior Basilika] oder Ordenskirche an der gemeinsamen [https://de.wikipedia.org/wiki/Liturgie Liturgie] mitwirken. Unter gemeinsamer Liturgie versteht man die Feier der [https://de.wikipedia.org/wiki/Heilige_Messe heiligen Messe] und des [https://de.wikipedia.org/wiki/Stundengebet Stundengebets], zu der alle Priester verpflichtet sind, ob allein oder in Gemeinschaft. Daher stammt auch die Bezeichnung ''Kanoniker'', der vom [https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenlatein kirchenlateinischen] Begriff ''canonicus'' abgeleitet ist, der seinerseits auf das Griechische zurückgeht (κανών „Regel, Richtscheit“ bzw. κανονικός „regelhaft, verpflichtend“).<sup id="cite_ref-1" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Chorherr#cite_note-1 [1]]</sup> Die Zeiten der „kanonischen Stunden“ ''(horae canonicae)'', das heißt, die des Stundengebets, sind im Abendland seit der Mitte des 6. Jahrhunderts durch die [https://de.wikipedia.org/wiki/Regula_Benedicti Benediktregel] umschrieben.<sup id="cite_ref-2" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Chorherr#cite_note-2 [2]]</sup><p>Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten von Stiftsherren: einerseits den ''[https://de.wikipedia.org/wiki/Regularkanoniker Regularkanonikern]''oder ''regulierten Chorherren'', deren Gemeinschaftsgrundlage meist die [https://de.wikipedia.org/wiki/Augustinusregel Augustinusregel] ist, und andererseits den ''[https://de.wikipedia.org/wiki/S%C3%A4kularkanoniker Säkularkanonikern]'', die nach ''Consuetudines'', also Auslegungen mönchischer Ordensregeln, leben.</p><p>Kanoniker leben in Gemeinschaft. Der Vorsteher eines Kapitels ist in der Regel ein [https://de.wikipedia.org/wiki/Propst Propst], manchmal ist die Leitung auch einem [https://de.wikipedia.org/wiki/Dekan_(Kirche) Dekan] oder [https://de.wikipedia.org/wiki/Prior Prior] übertragen. Einige Kapitel werden direkt vom [https://de.wikipedia.org/wiki/Di%C3%B6zesanbischof Diözesanbischof] geleitet; an den römischen [https://de.wikipedia.org/wiki/Patriarchalbasilika Patriarchalbasiliken] führt der Vorsteher den Titel eines [https://de.wikipedia.org/wiki/Archipresbyter Erzpriesters]. Als '''''canonicus a latere''' (Episcopi)'' (‚Kanoniker an der Seite [des Bischofs]‘) wurden Domherren bezeichnet, die vom Bischof in ein Vertrauensverhältnis an seinen Hof berufen wurden und dort für ihn besondere Aufgaben ausführten.<sup id="cite_ref-3" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Chorherr#cite_note-3 [3]]</sup><sup id="cite_ref-4" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Chorherr#cite_note-4 [4]]</sup>Die Chorherren sind heute meist in der Seelsorge tätig und werden mehr oder weniger vollständig aus den Kirchengütern unterhalten.</p><p>Das Mitglied eines [https://de.wikipedia.org/wiki/Domkapitel Kathedralkapitels] bezeichnet man als ''[https://de.wikipedia.org/wiki/Kapitular Domkapitular]'', das Mitglied eines [https://de.wikipedia.org/wiki/Kollegiatstift Säkularkanonikerstiftes] oder eines Ordens regulierter Chorherren (Regularkanoniker) als ''Kanonikus'' oder ''Chorherr''. Ein jedes dieser Kapitel kann darüber hinaus verdiente Geistliche – im Ausnahmefall auch Laien besonderen Ranges – mit dem Titel eines ''Ehrenkanonikers'' auszeichnen.</p><div class="mw-heading mw-heading2">
== Geschichte ==
</div><p>Die nach dem Vorbild des [https://de.wikipedia.org/wiki/Augustinus_von_Hippo Augustinus] als Abgrenzung zum (benediktinischen) Mönchtum entwickelte Kanonikerregel ''(regula canonicorum)'' wurde 755 durch Bischof [https://de.wikipedia.org/wiki/Chrodegang Chrodegang] von [https://de.wikipedia.org/wiki/Metz Metz] für sein Bistum festgelegt, weiter entwickelt auf der [https://de.wikipedia.org/wiki/Synoden_von_Aachen_(816-819) Reichssynode von Aachen] durch Kaiser [https://de.wikipedia.org/wiki/Ludwig_der_Fromme Ludwig den Frommen](Ludwig&nbsp;I.) und im Jahr 816 für das gesamte Karolingerreich als verbindlich festgelegt. Eine Gemeinschaft von Weltgeistlichen nennt man ein [https://de.wikipedia.org/wiki/Kollegiatstift Kollegiatstift].</p><p>Seit der Mitte des 11. Jahrhunderts war eine Reform bei den Kanonikern zu beobachten, die zu regulierten Chorherrenstiften führte. Unter Verzicht auf Eigentum im Zeichen der ''vita apostolica'' kam es zum Bruch mit der ''Institutio canonicorum Aquisgranensis'' (Aachener Institution) von 816 und zur Ausbildung des regulierten Kanonikertums. [https://de.wikipedia.org/wiki/Regularkanoniker Regularkanoniker] legten ein Gelübde auf ihr Domstift (Hochstift) oder Kollegiatstift (Niederstift) ab und wählten unter den beiden überlieferten [https://de.wikipedia.org/wiki/Augustinusregel Augustinusregeln], entweder die maßvollere Version ''praeceptum / ordo antiquus'' oder – der strengeren Observanz folgend – die Version ''ordo monasterii / ordo novus''. Der von [https://de.wikipedia.org/wiki/Norbert_von_Xanten Norbert von Xanten] initiierte [https://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4monstratenser Prämonstratenserorden] (Entstehung ab 1120 in [https://de.wikipedia.org/wiki/Abtei_Pr%C3%A9montr%C3%A9 Prémontré]) entschied sich zum Beispiel für den ''ordo novus''.</p><p>Die daneben weiter bestehenden Säkularkanoniker legten keine Gelübde ab und konnten die häufig reichhaltigen [https://de.wikipedia.org/wiki/Pfr%C3%BCnde Chorherrenpfründen] des Stiftungsvermögens ab dem 11./12. Jahrhundert oft noch ihrem Privatvermögen hinzufügen. Die seelsorgerischen Aufgaben gerieten dabei häufig in den Hintergrund und wurden dann nur noch durch Vikare erledigt. Besonders der Adel nutzte häufig Säkularkanonikerpositionen an Stiften zur Versorgung nachgeborener Söhne und als Sprungbrett für eine Karriere im Klerus oder bei Hofe. Ein positiver Aspekt des Säkularkanonikertums war seine bedeutende Rolle bei der Gründung der Universitäten im Spätmittelalter. Die ersten Professoren dieser neu gegründeten Universitäten waren überwiegend Säkularkanoniker. Solche [https://de.wikipedia.org/wiki/Kollegiatstift Kollegiatstifte] säkularer Kanoniker waren im Mittelalter weit verbreitet, wurden aber meist in [https://de.wikipedia.org/wiki/Augustiner-Chorherren Augustiner-Chorherrenstifte] umgewandelt und sind spätestens mit der Säkularisation sehr selten geworden.</p><div class="mw-heading mw-heading2">
== Lebensweise ==
</div><p>Zwar sind Stiftsherren verpflichtet, die [https://de.wikipedia.org/wiki/Tagzeiten Tagzeiten] des [https://de.wikipedia.org/wiki/Stundengebet Stundengebets] zu halten, doch unterscheiden sie sich von Mönchen in der Lebensweise, da sie in der Regel mit seelsorgerlichen Aufgaben außerhalb des Klosters beauftragt sind. Eine weltabgewandte Lebensweise wäre daher nicht in Einklang mit dieser Tätigkeit zu bringen. Stiftsherren führen auch kein Leben in [https://de.wikipedia.org/wiki/Klausur_(Kloster) Klausur]. Für Stiftsherren gilt das Gebot der Besitzlosigkeit nicht. Jeder Stiftsherr darf Eigengut besitzen und wird außerdem noch mit [https://de.wikipedia.org/wiki/Pfr%C3%BCnde Pfründen] als Einkommensquelle ausgestattet.</p><p>Stiftsherren müssen nicht das ganze Jahr in ihrer Gemeinschaft bleiben. Sie haben nur eine „Residenzpflicht“ von einigen Monaten Dauer. Diese Residenzpflicht ist für jeden Stiftsherrn individuell geregelt; so kann es durchaus vorkommen, dass ein Stiftsherr mit einer Residenzpflicht von drei Monaten Dauermitglied in weiteren drei Stiften ist und dort ebenfalls mit Pfründen ausgestattet wird. Der Vorstand eines Stifts ist nicht ein [https://de.wikipedia.org/wiki/Abt Abt], sondern ein [https://de.wikipedia.org/wiki/Propst Propst]; den Verwalter des Stiftes bezeichnet man als [https://de.wikipedia.org/wiki/Dekan_(Kirche) Dekan].</p><div class="mw-heading mw-heading2">
== Kanonissen ==
</div><p>''[https://de.wikipedia.org/wiki/Kanonissen Kanonissen]'' (der Begriff taucht erst im 11. Jahrhundert auf), auch Chorfrauen oder Stiftsdamen, sind Frauen, die in einem [https://de.wikipedia.org/wiki/Frauenstift Frauenstift] ein gemeinschaftliches geistliches Leben unter einer Oberen führen, ohne an eine [https://de.wikipedia.org/wiki/Monastisch monastische] Gemeinschaft gebunden zu sein (''Institutio sanctimonialium Aquisgranensis'', Aachener Institution von 816). Privatbesitz war erlaubt, das Erbrecht uneingeschränkt und die Kanonissen/Stiftsdamen durften abgetrennte Wohnungen mit einer Dienerin bewohnen, das heißt, es handelte sich in der Regel um Adelige. Die anfangs noch recht häufigen Doppelstifte von Chorherren und Chorfrauen wurden im Laufe des Hochmittelalters mehr und mehr aufgelöst, wobei meist die Kanonissen weichen mussten und statt einer von der Gemeinschaft selbst gewählten Oberin ein vom Bischof oder Abt ernannter [https://de.wikipedia.org/wiki/Prior Prior] oder [https://de.wikipedia.org/wiki/Propst Propst] als Vorsteher eingesetzt wurde. Gehörten die Damen eines Stifts überwiegend dem Hochadel an, blieb es meist bei der Leitung durch eine Äbtissin aus diesen Kreisen.</p><div class="mw-heading mw-heading2">
== Kleidung ==
</div><p>Die Kleidung der Kanoniker war im 12. Jahrhundert ein langer [https://de.wikipedia.org/wiki/Leibrock Leibrock], darüber das leinene [https://de.wikipedia.org/wiki/Chorhemd Chorhemd] ([https://de.wikipedia.org/wiki/Albe Albe]); dann das [https://de.wikipedia.org/wiki/Almutium Almutium], ein Umhang aus [https://de.wikipedia.org/wiki/Schaffell Schaffell], welcher Kopf, Hals und Schultern bedeckte; dazu ein schwarzer Mantel ohne Kragen und der [https://de.wikipedia.org/wiki/Pileolus Pileolus] (Käppchen). Die späteren Chorherren gaben dieser Tracht ein gefälligeres Aussehen. Namentlich tauschten sie das Käppchen gegen das viereckige [https://de.wikipedia.org/wiki/Birett Birett], der Chorrock schrumpfte zum [https://de.wikipedia.org/wiki/Sarozium Sarozium] (nun ein schmaler langer Streifen weißen Stoffs auf Rücken und Brust, ähnlich einer Krawatte), woran man jetzt i.&nbsp;d.&nbsp;R. die Augustiner-Chorherren zu erkennen pflegt. Im Chor tragen sie [https://de.wikipedia.org/wiki/Rochett Rochett] und [https://de.wikipedia.org/wiki/Mozetta Mozetta]. Andere regulierte Chorherren tragen weiter ihre überkommene Tracht, z.&nbsp;B.: [https://de.wikipedia.org/wiki/Tunika Tunika], [https://de.wikipedia.org/wiki/Skapulier Skapulier] und [https://de.wikipedia.org/wiki/Zingulum Zingulum], ggf. Caputium und Birett, im Chor zusätzlich: Rochett und Mozetta bzw. Almutium – alles in weißer Farbe – bei den [https://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4monstratenser Prämonstratensern].</p><div class="mw-heading mw-heading2">
== Gerichtsstätte ==
== Gerichtsstätte ==
</div><p>'''Bannita''' ist die Gerichtsstätte der Kanoniker innerhalb der [https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchliche_Immunit%C3%A4t kirchlichen Immunität]. An dieser Stätte wurde ein anderes Recht gesprochen als außerhalb der Immunität. Eine erhaltene Bannita befindet sich in [https://de.wikipedia.org/wiki/Xanten Xanten] mit der Statue des hl. [https://de.wikipedia.org/wiki/Viktor_von_Xanten Viktor] von 1468, die noch auf einem [https://de.wikipedia.org/wiki/Staufer staufischen] [https://de.wikipedia.org/wiki/Kapitell Kapitell] steht.<sup id="cite_ref-5" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Chorherr#cite_note-5 [5]]</sup></p><div class="mw-heading mw-heading2">
'''Bannita''' ist die Gerichtsstätte der Kanoniker innerhalb der [[Kirchliche Immunität|kirchlichen Immunität]]. An dieser Stätte wurde ein anderes Recht gesprochen als außerhalb der Immunität. Eine erhaltene Bannita befindet sich in [[Xanten]] mit der Statue des hl. [[Viktor von Xanten|Viktor]] von 1468, die noch auf einem [[Staufer|staufischen]] [[Kapitell]] steht.<ref>{{Internetquelle | url=https://rp-online.de/nrw/staedte/xanten/stuetze-fuer-den-heiligen-viktor_aid-14188335| titel=Artikel auf http://www.rp-online.de/ mit Erwähnung der Bannita | abruf=2013-06-20}}</ref>
== Bekannte Kanoniker ==
 
</div>
*[https://de.wikipedia.org/wiki/Norbert_von_Xanten Norbert von Xanten] (Säkular-, später Regularkanoniker, 1080–1134)
*[https://de.wikipedia.org/wiki/Innozenz_IV. Papst Innozenz IV.] (Kanoniker,–1254)
*[https://de.wikipedia.org/wiki/Guillaume_de_Machaut Guillaume de Machaut] (Kanoniker, 1337–1377)
*[https://de.wikipedia.org/wiki/Nikolaus_Rotenfels Nikolaus Rotenfels]
*[https://de.wikipedia.org/wiki/Hermann_V._von_Wied Hermann V. von Wied] (1477–1552) (seit 1506 Canonicus und Domherr zu Köln, Erzbischof und Kurfürst von Köln 1515–1547)<sup id="cite_ref-6" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Chorherr#cite_note-6 [6]]</sup>
*[https://de.wikipedia.org/wiki/Jakob_Fugger Jakob Fugger] (Kanoniker, vor 1478–1525)
*[https://de.wikipedia.org/wiki/Nikolaus_Kopernikus Nikolaus Kopernikus] (Kanoniker, 1495–1543)
*Kai [https://de.wikipedia.org/wiki/Thienen-Adlerflycht von Thienen] (1723 Eutinischer Kammerjunker, Kanonikus im Hochstift Lübeck)
*[https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Peter_Franz_Agricola&action=edit&redlink=1 Peter Franz Agricola] (1749–1807) (Kapitularkanoniker, und Dompfarrer zu Erfurt, Professor der geistlichen Rechte und der Theologie an der Universität Erfurt, Assessor am Erzbischöflich Geistlichen Gericht zu Erfurt, Mitglied der Akademie gemeinnütziger Wissenschaften)
*[https://de.wikipedia.org/wiki/Martin_Schrettinger Martin Schrettinger] (Kanoniker, 1772–1851)
*[https://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Nepomuk_Hemauer Johann Nepomuk Hemauer], [https://de.wikipedia.org/wiki/Kanonikus Kanonikus] am [https://de.wikipedia.org/wiki/Stift_Unserer_Lieben_Frau_zur_Alten_Kapelle_(Regensburg) Kollegiatsstift bei U. L. Frau zur alten Kapelle in Regensburg]
*[https://de.wikipedia.org/wiki/Michael_Gamper_(Priester) Michael Gamper] (Kanoniker, 1885–1956)
*[https://de.wikipedia.org/wiki/Georg_Ratzinger_(Kirchenmusiker) Georg Ratzinger] (Kanoniker, Domkapellmeister Regensburgs und Bruder des Papstes [https://de.wikipedia.org/wiki/Benedikt_XVI. Benedikt XVI.])
*[https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Guy_Gilbert&action=edit&redlink=1 Guy Gilbert], Kanoniker von Paris.<sup id="cite_ref-7" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Chorherr#cite_note-7 [7]]</sup>
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=== Ehrenkanoniker ===
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*[https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6nig_von_Spanien König von Spanien], gegenwärtig [https://de.wikipedia.org/wiki/Felipe_VI. Felipe VI.]: Ehrenkanoniker von [https://de.wikipedia.org/wiki/Santa_Maria_Maggiore Santa Maria Maggiore] und [https://de.wikipedia.org/wiki/Sankt_Paul_vor_den_Mauern Sankt Paul vor den Mauern]
*[https://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4sident_von_Frankreich Präsident von Frankreich], gegenwärtig [https://de.wikipedia.org/wiki/Emmanuel_Macron Emmanuel Macron]: [https://de.wikipedia.org/wiki/Ehrenkanoniker_von_St._Johannes_im_Lateran Ehrenkanoniker von St. Johannes im Lateran] und von [https://de.wikipedia.org/wiki/Petersdom Sankt Peter im Vatikan]
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== Regularkanoniker ==
== Regularkanoniker ==
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* [[Augustiner-Chorherren]]
*[https://de.wikipedia.org/wiki/Augustiner-Chorherren Augustiner-Chorherren]
* [[Prämonstratenser|Prämonstratenser-Chorherren]]
*[https://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4monstratenser Prämonstratenser-Chorherren]
* [[Orden vom Heiligen Kreuz]]
*[https://de.wikipedia.org/wiki/Orden_vom_Heiligen_Kreuz Orden vom Heiligen Kreuz]
* [[Deutscher Orden]]
*[https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Orden Deutscher Orden]
* [[Regularkanoniker vom Heiligen Kreuz]]
*[https://de.wikipedia.org/wiki/Regularkanoniker_vom_Heiligen_Kreuz Regularkanoniker vom Heiligen Kreuz]
 
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== Literatur ==
== Literatur ==
</div>
* [[Manfred Heim]]: ''Chorherren (Kanoniker).'' In: [[Georg Schwaiger (Historiker)|Georg Schwaiger]] (Hrsg.): ''Mönchtum Orden Klöster. Von den Anfängen bis zur Gegenwart. Ein Lexikon.'' C.&nbsp;H. Beck’sche Verlagsbuchhandlung, München 1993, ISBN 3-406-37314-3, S. 131–146.
*Manfred Heim: ''Chorherren (Kanoniker)''. In: [https://de.wikipedia.org/wiki/Georg_Schwaiger_(Historiker) Georg Schwaiger] (Hrsg.): ''Mönchtum Orden Klöster. Von den Anfängen bis zur Gegenwart. Ein Lexikon''. C.&nbsp;H. Beck’sche Verlagsbuchhandlung, München 1993, [https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:ISBN-Suche/3406373143 ISBN 3-406-37314-3], S. 131–146.
* Jean Steinauer: ''Die Republik der Chorherren. Eine Geschichte der Macht in Freiburg i.&nbsp;Ue.'' Verlag für Kultur und Geschichte, Baden (Schweiz) 2012, ISBN 978-3-03919-269-4.
*Jean Steinauer: ''Die Republik der Chorherren. Eine Geschichte der Macht in Freiburg i.&nbsp;Ue.'' Verlag für Kultur und Geschichte, Baden (Schweiz) 2012, [https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:ISBN-Suche/9783039192694 ISBN 978-3-03919-269-4].
 
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== Weblinks ==
* {{DNB-Portal|4163199-7}}
 
== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
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<references />
#<span class="reference-text">Rudolf Kassühlke: ''Kleines Wörterbuch zum Neuen Testament''. 2. Auflage. Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart 1999, S. 97.</span>
 
#<span class="reference-text">Andreas Heinz: ''Kirchlich-religiöses Leben. Klerus und Gottesdienst an der Trierer Domkirche.'' In: Werner Rössel (Hgb.): ''Das Domkapitel Trier im Mittelalter und in der frühen Neuzeit. Beiträge zu seiner Geschichte und Funktion''. Gesellschaft für Mittelrheinische Kirchengeschichte, Mainz 2018, S. 295–377, hier S. 321.</span>
{{Normdaten|TYP=s|GND=4163199-7}}
#<span class="reference-text">Friedrich Keinemann: ''Ernennungen von Canonici a latere in den westfälischen Hochstiften nach der preußíschen Okkupation.'' In: ''[https://de.wikipedia.org/wiki/Westf%C3%A4lische_Zeitschrift Westfälische Zeitschrift]'' 118 (1968) / Internet-Portal "Westfälische Geschichte" [https://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/txt/wz-5846.pdf [1]]</span>
 
#<span class="reference-text">Art. ''Canonicus a Latere Episcopi''. In: [https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Encyclop%C3%A4die Deutsche Encyclopädie oder Allgemeines Real-Wörterbuch aller Künste und Wissenschaften], Bd. 5: ''Can – Cn''. Varrentrapp und Wenner, Frankfurt am Main 1781, S. 96–97.</span>
[[Kategorie:Kirchliches Amt]]
#<span class="reference-text"><span class="cite">[https://rp-online.de/nrw/staedte/xanten/stuetze-fuer-den-heiligen-viktor_aid-14188335 ''Artikel auf http://www.rp-online.de/ mit Erwähnung der Bannita.'']<span class="Abrufdatum"> Abgerufen am 20.&nbsp;Juni 2013</span>.</span></span>
[[Kategorie:Säkularkanoniker| Kanoniker]]
#<span class="reference-text">[http://www.zuwied.de/hermann/ http://www.zuwied.de/hermann/]</span>
 
#<span class="reference-text">[http://www.guygilbert.net/fr/actualites-chanoine.html http://www.guygilbert.net/fr/actualites-chanoine.html]</span>
[[Kategorie:Entlehnung aus dem Lateinischen (Deutsch)]]
[[Kategorie:Cusanus Berufung]]

Version vom 10. August 2026, 15:01 Uhr

Kanonik-er agr.-lat.-deu. 'Kanonischer' [1] Vorlage:K Mitglied eines Dom- oder Stiftskapitels

[2] Vorlage:K Mitglied einer Ordensgemeinschaft, die nach eigenen Regeln lebt

Herkunft

von kirchenlateinisch canonicus

Synonyme

[1] Chorherr, Kanonikus, Stiftsherr


Kanoniker

Bischof und Kanoniker (rechts), Brügge 2014
Kanoniker im 16. Jahrhundert mit dem Almutium über dem linken Arm
Flämischer Kanoniker mit Almutium
Meister der Spes nostra: Kanoniker und Heilige bei einem Grab oder Allegorie der Vergänglichkeit. ca. 1500

Kanoniker, auch Stiftsherren oder Chorherren genannt, sind Kleriker aller Weihestufen zumeist der römisch-katholischen bzw. der anglikanischen Kirche, die als Mitglieder eines Domkapitels oder eines Stiftskapitels an einer Kathedrale, Basilika oder Ordenskirche an der gemeinsamen Liturgie mitwirken. Unter gemeinsamer Liturgie versteht man die Feier der heiligen Messe und des Stundengebets, zu der alle Priester verpflichtet sind, ob allein oder in Gemeinschaft. Daher stammt auch die Bezeichnung Kanoniker, der vom kirchenlateinischen Begriff canonicus abgeleitet ist, der seinerseits auf das Griechische zurückgeht (κανών „Regel, Richtscheit“ bzw. κανονικός „regelhaft, verpflichtend“).[1] Die Zeiten der „kanonischen Stunden“ (horae canonicae), das heißt, die des Stundengebets, sind im Abendland seit der Mitte des 6. Jahrhunderts durch die Benediktregel umschrieben.[2]

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten von Stiftsherren: einerseits den Regularkanonikern oder regulierten Chorherren, deren Gemeinschaftsgrundlage meist die Augustinusregel ist, und andererseits den Säkularkanonikern, die nach Consuetudines, also Auslegungen mönchischer Ordensregeln, leben.

Kanoniker leben in Gemeinschaft. Der Vorsteher eines Kapitels ist in der Regel ein Propst, manchmal ist die Leitung auch einem Dekan oder Prior übertragen; einige Kapitel werden direkt vom Diözesanbischof geleitet. An den vier (großen) römischen Papstbasiliken führt der Vorsteher, in der Regel ein Kardinal, den Titel eines Erzpriesters. Als canonicus a latere (Episcopi) (‚Kanoniker an der Seite [des Bischofs]‘) wurden Domherren bezeichnet, die vom Bischof in ein Vertrauensverhältnis an seinen Hof berufen wurden und dort für ihn besondere Aufgaben ausführten.[3][4] Die Chorherren sind heute meist in der Seelsorge tätig und werden mehr oder weniger vollständig aus den Kirchengütern unterhalten.

Das Mitglied eines Kathedralkapitels bezeichnet man als Domkapitular, das Mitglied eines Säkularkanonikerstiftes oder eines Ordens regulierter Chorherren (Regularkanoniker) als Kanonikus oder Chorherr. Ein jedes dieser Kapitel kann darüber hinaus verdiente Geistliche – im Ausnahmefall auch Laien besonderen Ranges – mit dem Titel eines Ehrenkanonikers auszeichnen.

Geschichte

Die nach dem Vorbild des Augustinus als Abgrenzung zum (benediktinischen) Mönchtum entwickelte Kanonikerregel (regula canonicorum) wurde 755 durch Bischof Chrodegang von Metz für sein Bistum festgelegt, weiter entwickelt auf der Reichssynode von Aachen durch Kaiser Ludwig den Frommen (Ludwig I.) und im Jahr 816 für das gesamte Karolingerreich als verbindlich festgelegt. Eine Gemeinschaft von Weltgeistlichen nennt man ein Kollegiatstift.

Seit der Mitte des 11. Jahrhunderts war eine Reform bei den Kanonikern zu beobachten, die zu regulierten Chorherrenstiften führte. Unter Verzicht auf Eigentum im Zeichen der vita apostolica kam es zum Bruch mit der Institutio canonicorum Aquisgranensis (Aachener Institution) von 816 und zur Ausbildung des regulierten Kanonikertums. Regularkanoniker legten ein Gelübde auf ihr Domstift (Hochstift) oder Kollegiatstift (Niederstift) ab und wählten unter den beiden überlieferten Augustinusregeln, entweder die maßvollere Version praeceptum / ordo antiquus oder – der strengeren Observanz folgend – die Version ordo monasterii / ordo novus. Der von Norbert von Xanten initiierte Prämonstratenserorden (Entstehung ab 1120 in Prémontré) entschied sich zum Beispiel für den ordo novus.

Die daneben weiter bestehenden Säkularkanoniker legten keine Gelübde ab und konnten die häufig reichhaltigen Chorherrenpfründen des Stiftungsvermögens ab dem 11./12. Jahrhundert oft noch ihrem Privatvermögen hinzufügen. Die seelsorgerischen Aufgaben gerieten dabei häufig in den Hintergrund und wurden dann nur noch durch Vikare erledigt. Besonders der Adel nutzte häufig Säkularkanonikerpositionen an Stiften zur Versorgung nachgeborener Söhne und als Sprungbrett für eine Karriere im Klerus oder bei Hofe. Ein positiver Aspekt des Säkularkanonikertums war seine bedeutende Rolle bei der Gründung der Universitäten im Spätmittelalter. Die ersten Professoren dieser neu gegründeten Universitäten waren überwiegend Säkularkanoniker. Solche Kollegiatstifte säkularer Kanoniker waren im Mittelalter weit verbreitet, wurden aber meist in Augustiner-Chorherrenstifte umgewandelt und sind spätestens mit der Säkularisation sehr selten geworden.

Lebensweise

Zwar sind Stiftsherren verpflichtet, die Tagzeiten des Stundengebets zu halten, doch unterscheiden sie sich von Mönchen in der Lebensweise, da sie in der Regel mit seelsorgerlichen Aufgaben außerhalb des Klosters beauftragt sind. Eine weltabgewandte Lebensweise wäre daher nicht in Einklang mit dieser Tätigkeit zu bringen. Stiftsherren führen auch kein Leben in Klausur. Für Stiftsherren gilt das Gebot der Besitzlosigkeit nicht. Jeder Stiftsherr darf Eigengut besitzen und wird außerdem noch mit Pfründen als Einkommensquelle ausgestattet.

Stiftsherren müssen nicht das ganze Jahr in ihrer Gemeinschaft bleiben. Sie haben nur eine „Residenzpflicht“ von einigen Monaten Dauer. Diese Residenzpflicht ist für jeden Stiftsherrn individuell geregelt; so kann es durchaus vorkommen, dass ein Stiftsherr mit einer Residenzpflicht von drei Monaten Dauermitglied in weiteren drei Stiften ist und dort ebenfalls mit Pfründen ausgestattet wird. Der Vorstand eines Stifts ist nicht ein Abt, sondern ein Propst; den Verwalter des Stiftes bezeichnet man als Dekan.

Kanonissen

Kanonissen (der Begriff taucht erst im 11. Jahrhundert auf), auch Chorfrauen oder Stiftsdamen, sind Frauen, die in einem Frauenstift ein gemeinschaftliches geistliches Leben unter einer Oberen führen, ohne an eine monastische Gemeinschaft gebunden zu sein (Institutio sanctimonialium Aquisgranensis, Aachener Institution von 816). Privatbesitz war erlaubt, das Erbrecht uneingeschränkt und die Kanonissen/Stiftsdamen durften abgetrennte Wohnungen mit einer Dienerin bewohnen, das heißt, es handelte sich in der Regel um Adelige. Die anfangs noch recht häufigen Doppelstifte von Chorherren und Chorfrauen wurden im Laufe des Hochmittelalters mehr und mehr aufgelöst, wobei meist die Kanonissen weichen mussten und statt einer von der Gemeinschaft selbst gewählten Oberin ein vom Bischof oder Abt ernannter Prior oder Propst als Vorsteher eingesetzt wurde. Gehörten die Damen eines Stifts überwiegend dem Hochadel an, blieb es meist bei der Leitung durch eine Äbtissin aus diesen Kreisen.

Kleidung

Die Kleidung der Kanoniker war im 12. Jahrhundert ein langer Leibrock, darüber das leinene Chorhemd (Albe); dann das Almutium, ein Umhang aus Schaffell, welcher Kopf, Hals und Schultern bedeckte; dazu ein schwarzer Mantel ohne Kragen und der Pileolus (Käppchen). Die späteren Chorherren gaben dieser Tracht ein gefälligeres Aussehen. Namentlich tauschten sie das Käppchen gegen das viereckige Birett, der Chorrock schrumpfte zum Sarozium (nun ein schmaler langer Streifen weißen Stoffs auf Rücken und Brust, ähnlich einer Krawatte), woran man jetzt i. d. R. die Augustiner-Chorherren zu erkennen pflegt. Im Chor tragen sie Rochett und Mozetta. Andere regulierte Chorherren tragen weiter ihre herkömmliche Tracht, z. B.: Tunika, Skapulier und Zingulum, ggf. Caputium und Birett, im Chor zusätzlich: Rochett und Mozetta bzw. Almutium – alles in weißer Farbe – bei den Prämonstratensern.

Wappen

Wappenmuster eines Kanonikus
Wappen eines Kanonikus (Walter Plettenbauer vom Kollegiatstift Mattighofen)

Nach den Regeln der kirchlichen Heraldik können Kanoniker ihr Wappen mit einem schwarzen Galero („Klerikerhut“), schwarzen Schnüren und beiderseits drei schwarzen Quasten (fiocchi) führen.

In Einzelfällen zeigen die Wappen von Kanonikern weitere Formen in Anlehnung bestimmter Privilegien, die ihrem Kapitel verliehen wurden. Regularkanoniker führen Hut, Schnüre und Quasten in ihren Ordensfarben (Beispiel Deutscher Orden: schwarzer Hut, weiße Schnüre und Quasten).

Gerichtsstätte

Bannita ist die Gerichtsstätte der Kanoniker innerhalb der kirchlichen Immunität. An dieser Stätte wurde ein anderes Recht gesprochen als außerhalb der Immunität. Eine erhaltene Bannita befindet sich in Xanten mit der Statue des hl. Viktor von 1468, die noch auf einem staufischen Kapitell steht.[5]

Regularkanoniker

Literatur

  • Manfred Heim: Chorherren (Kanoniker). In: Georg Schwaiger (Hrsg.): Mönchtum Orden Klöster. Von den Anfängen bis zur Gegenwart. Ein Lexikon. C. H. Beck’sche Verlagsbuchhandlung, München 1993, ISBN 3-406-37314-3, S. 131–146.
  • Jean Steinauer: Die Republik der Chorherren. Eine Geschichte der Macht in Freiburg i. Ue. Verlag für Kultur und Geschichte, Baden (Schweiz) 2012, ISBN 978-3-03919-269-4.

Einzelnachweise

  1. ↑ Rudolf Kassühlke: Kleines Wörterbuch zum Neuen Testament. 2. Auflage. Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart 1999, S. 97.
  2. ↑ Andreas Heinz: Kirchlich-religiöses Leben. Klerus und Gottesdienst an der Trierer Domkirche. In: Werner Rössel (Hgb.): Das Domkapitel Trier im Mittelalter und in der frühen Neuzeit. Beiträge zu seiner Geschichte und Funktion. Gesellschaft für Mittelrheinische Kirchengeschichte, Mainz 2018, S. 295–377, hier S. 321.
  3. ↑ Friedrich Keinemann: Ernennungen von Canonici a latere in den westfälischen Hochstiften nach der preußischen Okkupation. In: Westfälische Zeitschrift 118 (1968) / Internet-Portal "Westfälische Geschichte" lwl.org
  4. ↑ Art. Canonicus a Latere Episcopi. In: Deutsche Encyclopädie oder Allgemeines Real-Wörterbuch aller Künste und Wissenschaften, Bd. 5: Can – Cn. Varrentrapp und Wenner, Frankfurt am Main 1781, S. 96–97.
  5. ↑ Artikel auf http://www.rp-online.de/ mit Erwähnung der Bannita. Abgerufen am 20. Juni 2013.