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„Bestimmung“ – Versionsunterschied

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<p style="text-align: justify;" >| bestimm + ung |&nbsp;"Festsetzung, Anordnung, Vorschrift, Verfügung, Regelung"; "Verwendungszweck"; "Berufung". Die zugleich durch Bestimmung erwirkte Folge ist Abgrenzung, Begrenzung, Beendigung, ein Ende setzen, Trennung …(21 Jh. ndt.)<br></p><p style="text-align: justify;" >Bestimmungen sind immer zugleich "zwischenmenschliche Bestimmung", wirken sich zwischenmenschlich aus und setzen stringent voraus, daß sie eingestimmt, übereingestimmt, abgestimmt, zugestimmt werden und dies kann auch dadurch geschehen, dass beispielsweise zuvor zugestimmt wurde, dass jemand eine Bestimmung bestimmt und man daher bereits zugestimmt hat, wodurch selbstbestimmter Fremdbestimmung erfolgt (21 Jh. ndt.)</p>
<p style="text-align: justify;" >| [[bestimm]] + [[-ung]] |&nbsp;"Festsetzung, Anordnung, Vorschrift, Verfügung, Regelung"; "Verwendungszweck"; "Berufung". Die zugleich durch Bestimmung erwirkte Folge ist Abgrenzung, Begrenzung, Beendigung, ein Ende setzen, Trennung …(21 Jh. ndt.)<br></p><p style="text-align: justify;" >Bestimmungen sind immer zugleich "zwischenmenschliche Bestimmung", wirken sich zwischenmenschlich aus und setzen stringent voraus, daß sie eingestimmt, übereingestimmt, abgestimmt, zugestimmt werden und dies kann auch dadurch geschehen, dass beispielsweise zuvor zugestimmt wurde, dass jemand eine Bestimmung bestimmt und man daher bereits zugestimmt hat, wodurch selbstbestimmter Fremdbestimmung erfolgt (21 Jh. ndt.)</p>

Aktuelle Version vom 21. Dezember 2023, 20:46 Uhr

| bestimm + -ung | "Festsetzung, Anordnung, Vorschrift, Verfügung, Regelung"; "Verwendungszweck"; "Berufung". Die zugleich durch Bestimmung erwirkte Folge ist Abgrenzung, Begrenzung, Beendigung, ein Ende setzen, Trennung …(21 Jh. ndt.)

Bestimmungen sind immer zugleich "zwischenmenschliche Bestimmung", wirken sich zwischenmenschlich aus und setzen stringent voraus, daß sie eingestimmt, übereingestimmt, abgestimmt, zugestimmt werden und dies kann auch dadurch geschehen, dass beispielsweise zuvor zugestimmt wurde, dass jemand eine Bestimmung bestimmt und man daher bereits zugestimmt hat, wodurch selbstbestimmter Fremdbestimmung erfolgt (21 Jh. ndt.)