Zum Inhalt springen

„Vernehmung“ – Versionsunterschied

aus AufEinWort, der freien Forschung
[ungesichtete Version][ungesichtete Version]
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
[[vernehm]] + [[-ung]] f. ‘geistige Erfassung’ (15. Jh.), ‘gerichtliches Verhör’ (Ende 17. Jh.);
[[vernehm]] + [[-ung]] f.  
 
die Tätigkeit zu vernehmen ‘geistige Erfassung’ (15. Jh.);  beim einer Vernehmung im Sinne von Verhör, Ergebnis oder Tätigkeit des Verhör ‘gerichtliches Verhör’ (Ende 17. Jh.);

Aktuelle Version vom 23. Dezember 2023, 08:53 Uhr

vernehm + -ung f.

die Tätigkeit zu vernehmen ‘geistige Erfassung’ (15. Jh.);  beim einer Vernehmung im Sinne von Verhör, Ergebnis oder Tätigkeit des Verhör ‘gerichtliches Verhör’ (Ende 17. Jh.);