„Vernehmung“ – Versionsunterschied
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[[vernehm]] + [[-ung]] f. ‘geistige Erfassung’ (15. Jh.), ‘gerichtliches Verhör’ (Ende 17. Jh.); | [[vernehm]] + [[-ung]] f. | ||
die Tätigkeit zu vernehmen ‘geistige Erfassung’ (15. Jh.); beim einer Vernehmung im Sinne von Verhör, Ergebnis oder Tätigkeit des Verhör ‘gerichtliches Verhör’ (Ende 17. Jh.); | |||