„Vergleich“ – Versionsunterschied
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<p>[[vergleich]] {{dt.}} ‘prüfende, kritische Nebeneinanderstellung, gütlicher Ausgleich in einem Streitfall, Einigung’ (17. Jh.), älter ''[[Vergleichung]]''; Vorgang bei dem etwas mit etwas aus einem anderen (gegenständlichen) Bereich im Hinblick auf ein beiden Gemeinsames in Beziehung gesetzt und dadurch eindringlich veranschaulicht wird z. B. Haare schwarz wie Ebenholz;</p> | <p>[[vergleich]] {{dt.}} ‘prüfende, kritische Nebeneinanderstellung, gütlicher Ausgleich in einem Streitfall, Einigung’ (17. Jh.), älter ''[[Vergleichung]]''; Vorgang bei dem etwas mit etwas aus einem anderen (gegenständlichen) Bereich im Hinblick auf ein beiden Gemeinsames in Beziehung gesetzt und dadurch eindringlich veranschaulicht wird z. B. Haare schwarz wie Ebenholz;</p> | ||
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'''Der <span class="zenoTXHighlight0">Vergleich</span>'''<ref>Quelle: Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1047-1048. Permalink: http://www.zeno.org/nid/20000497673; Lizenz: [http://www.zeno.org/Zeno/-/Lizenz%3A+Gemeinfrei Gemeinfrei]; Faksimiles: [http://www.zeno.org/Adelung-1793/K/adelung-1793-04-1047 1047] | [http://www.zeno.org/Adelung-1793/K/adelung-1793-04-1048 1048]</ref>, des -es, ''plur.'' die -e, von dem folgenden Zeitworte. 1. Die Handlungen des Vergleichens, die Vergleichung, in der zweyten Hauptbedeutung, oder vielmehr die Ähnlichkeit zwischen zwey Dingen, welche eine Vergleichung möglich macht; eine nur im gemeinen Leben übliche Bedeutung, in welcher der Plural nicht Statt findet. Und doch ist zwischen ihm und Damon kein <span class="zenoTXHighlight0">Vergleich</span>, es findet keine Vergleichung zwischen ihnen Statt, sie sind nicht mit einander zu vergleichen. Opitz gebraucht dieses Hauptwort mehrmahls für Vergleichung. 2. Ein Vertrag zur Hebung einer bereits entstandenen oder bevorstehenden Streitigkeit, woraus zugleich erhellet, daß <span class="zenoTXHighlight0">Vergleich</span> eine Unterart des Vertrages, folglich von engerm Umfange der Bedeutung ist. Einen <span class="zenoTXHighlight0">Vergleich</span> mit jemanden treffen. Einen <span class="zenoTXHighlight0">Vergleich</span> machen. Es kommt zu einem Vergleiche, zu einem gütlichen Vergleiche. Die Sache zu einem Vergleiche bringen, einleiten. Sich in einen <span class="zenoTXHighlight0">Vergleich</span> einlassen, einen <span class="zenoTXHighlight0">Vergleich</span> eingehen. Jemanden zum Vergleiche bewegen. Den <span class="zenoTXHighlight0">Vergleich</span> halten, brechen. | |||
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Version vom 28. April 2024, 15:31 Uhr
vergleich Vorlage:dt. ‘prüfende, kritische Nebeneinanderstellung, gütlicher Ausgleich in einem Streitfall, Einigung’ (17. Jh.), älter Vergleichung; Vorgang bei dem etwas mit etwas aus einem anderen (gegenständlichen) Bereich im Hinblick auf ein beiden Gemeinsames in Beziehung gesetzt und dadurch eindringlich veranschaulicht wird z. B. Haare schwarz wie Ebenholz;
Der Vergleich[1], des -es, plur. die -e, von dem folgenden Zeitworte. 1. Die Handlungen des Vergleichens, die Vergleichung, in der zweyten Hauptbedeutung, oder vielmehr die Ähnlichkeit zwischen zwey Dingen, welche eine Vergleichung möglich macht; eine nur im gemeinen Leben übliche Bedeutung, in welcher der Plural nicht Statt findet. Und doch ist zwischen ihm und Damon kein Vergleich, es findet keine Vergleichung zwischen ihnen Statt, sie sind nicht mit einander zu vergleichen. Opitz gebraucht dieses Hauptwort mehrmahls für Vergleichung. 2. Ein Vertrag zur Hebung einer bereits entstandenen oder bevorstehenden Streitigkeit, woraus zugleich erhellet, daß Vergleich eine Unterart des Vertrages, folglich von engerm Umfange der Bedeutung ist. Einen Vergleich mit jemanden treffen. Einen Vergleich machen. Es kommt zu einem Vergleiche, zu einem gütlichen Vergleiche. Die Sache zu einem Vergleiche bringen, einleiten. Sich in einen Vergleich einlassen, einen Vergleich eingehen. Jemanden zum Vergleiche bewegen. Den Vergleich halten, brechen.
Vergleich (Philosophie)
- ↑ Quelle: Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1047-1048. Permalink: http://www.zeno.org/nid/20000497673; Lizenz: Gemeinfrei; Faksimiles: 1047 | 1048