„Vermögen“ – Versionsunterschied
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[[vermögen]] f. ‘[[Fähigkeit]], [[Kraft]], [[Besitz]]’; [[Macht]]; (vermögend) gesamter Besitz, der einen materiellen Wert darstellt; | |||
* mhd. ''vermüge''; vgl. spätmhd. ūʒ ''vermog'', mnd. ''nā'' bzw. ''mit vermōge''. dt. ''[[vermöge]]'' | |||
* spätmhd. ''vermügen'' ‘Kraft, Macht’. | |||
¦√¦ ''[[wikt:Reconstruction:Proto-Indo-European/megʰ-|*megʰ-]]''; *''magh''- ‘können, vermögen, helfen’; | |||
* [[Vermögen (Fähigkeit)]], das Vermögen und das Können einer Person, eine bestimmte Handlung vornehmen zu können | |||
* Vermögen (Wirtschaft), die Gesamtheit aller Wirtschaftsgüter, die einer Person zustehen | |||
* Vermögen (Recht), alle geldwerten Rechte, die einer Person durch die Rechtsordnung zugewiesen sind | |||
Version vom 1. Mai 2024, 12:44 Uhr
vermögen f. ‘Fähigkeit, Kraft, Besitz’; Macht; (vermögend) gesamter Besitz, der einen materiellen Wert darstellt;
- mhd. vermüge; vgl. spätmhd. ūʒ vermog, mnd. nā bzw. mit vermōge. dt. vermöge
- spätmhd. vermügen ‘Kraft, Macht’.
¦√¦ *megʰ-; *magh- ‘können, vermögen, helfen’;
- Vermögen (Fähigkeit), das Vermögen und das Können einer Person, eine bestimmte Handlung vornehmen zu können
- Vermögen (Wirtschaft), die Gesamtheit aller Wirtschaftsgüter, die einer Person zustehen
- Vermögen (Recht), alle geldwerten Rechte, die einer Person durch die Rechtsordnung zugewiesen sind