„Verfahren“ – Versionsunterschied
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Version vom 9. Mai 2024, 06:36 Uhr
Prozeß
[cmtgend]verfahren2 | eigntl. 'Fortschritt, Vorschritt, Fortgang, Fortfahren'; 'durch erfahren, fahren erlangt', 'durch, mittels Erfahrung'; ' durch das Fahren heraus erwirkt oder bewirkt';
Zu verfahren im Sinn des Deutsch kommt offenbar im 15. Jh. die gelehrte Bedeutung im Gerichtswesen von lat. processus ‘das Vorwärts-, Fortschreiten, Verlauf, (erfolgreicher) Fortgang, Wachstum’ in der Lehnübertragung als 'Verfahren' hinzu, bei Paracelsus als chemisches Verfahren, s. Prozeß.
die Art und Weise ein Ding, Dasein, eine Sache zu behandeln, ein Vorgang oder Arbeit ausgeführt wird , wodurch sich eine Veränderung Wandlung von einem in einen anderen Daseinszustand erwirkt oder bewirkt wird. (...) [/cmtgend]
¦⊕¦ vorbestimmte, wiederholbare, geführte Abfolge von Verfahrensschritten die entsprechend eines vorbestimmten Verfahrenweg zu einem Ziel, Ergebnis, Produkt vergleichbarer Güte leitet;
¦⊗¦ ‘Art und Weise, wie etw. ausgeführt wird, Methode, Vorgehen’; im Rechtswesen ‘Folge von Rechtshandlungen, die der Erledigung einer Rechtssache dienen’ (um 1700), älteres Verfahrung (16. Jh.) verdrängend; vgl. mhd. vervarn ‘das Verirren’; Rechtssprache (von Behörden bzw. Gerichten vorgenommene) Untersuchung zur Klärung eines rechtlich relevanten Sachverhalts;
Verfahren steht für (Auszug Wikipedia)
- einen geregelten, in Verfahrensschritte zerlegbaren, nachvollziehbaren und wiederholbaren Ablauf, siehe Planung
- eine Vorgehensweise zur planmäßigen Lösung von Problemen, die Methodik
- eine Handlungsvorschrift zur Lösung eines Problems in der Mathematik oder Informatik, der Algorithmus
- eine Produktionsmethode im Handwerk und in der Industrie, das Fertigungsverfahren
- die Herstellung chemischer Produkte, siehe Verfahrenstechnik
Im Recht kann es folgende Bedeutung haben:
- ein Verfahren vor Gericht, siehe Gerichtsverfahren
- ein Verfahren der Verwaltung, siehe Verwaltungsverfahren
- der Vorgang der Gesetzgebung in der Legislative, siehe Gesetzgebungsverfahren
¦√¦ uie. *per(ə)- ‘hinüberführen, -bringen, -kommen, übersetzen, durchdringen, fliegen’;
¦↵¦ ahd. firfaran ‘wegziehen, weitergehen, etw. (völlig) durchreisen, vergehen, untergehen, zugrunde gehen, sterben’ (9. Jh.), mhd. vervarn ‘vorübergehen, vergehen, dahinfahren, verschwinden, sterben, den falschen Weg gehen, sich verirren’;