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„Verfahren“ – Versionsunterschied

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Die Seite wurde neu angelegt: „Prozeß<p>[cmtgend]verfahren<sup>2</sup> | eigntl. 'Fortschritt, Vorschritt, Fortgang, Fortfahren'; 'durch erfahren, fahren erlangt', 'durch, mittels Erfahrung'; ' durch das Fahren heraus erwirkt oder bewirkt';</p> <!-- /wp:paragraph --><!-- wp:paragraph --><p>Zu ''verfahren'' im Sinn des Deutsch kommt offenbar im 15. Jh. die gelehrte Bedeutung im Gerichtswesen von lat. ''processus'' ‘das Vorwärts-, Fortschreiten, Verlauf, (erfolgreicher) Fortgan…“
 
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<!-- /wp:paragraph --><!-- wp:paragraph --><p>¦↵¦ ahd. ''firfaran'' ‘wegziehen, weitergehen, etw. (völlig) durchreisen, vergehen, untergehen, zugrunde gehen, sterben’ (9. Jh.), mhd. ''vervarn'' ‘vorübergehen, vergehen, dahinfahren, verschwinden, sterben, den falschen Weg gehen, sich verirren’;</p>
<!-- /wp:paragraph --><!-- wp:paragraph --><p>¦↵¦ ahd. ''firfaran'' ‘wegziehen, weitergehen, etw. (völlig) durchreisen, vergehen, untergehen, zugrunde gehen, sterben’ (9. Jh.), mhd. ''vervarn'' ‘vorübergehen, vergehen, dahinfahren, verschwinden, sterben, den falschen Weg gehen, sich verirren’;</p>
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<!-- /wp:separator --><!-- wp:paragraph --><p>'''[http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Verfahren?hl=verfahren Verfahren]''', in der Rechtssprache eine zusammenhängende&nbsp;[http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Reihe+%5B1%5D Reihe]&nbsp;von Rechtshandlungen, die zu gemeinsamem&nbsp;[http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Zwecke Zwecke]&nbsp;vor und von der zuständigen&nbsp;[http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Beh%C3%B6rde Behörde]&nbsp;nach bestehender Gesetzesvorschrift vorgenommen werden. In diesem&nbsp;[http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Sinne Sinne]&nbsp;wird ein ganzer&nbsp;[http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Proze%C3%9F Prozeß]&nbsp;als V. bezeichnet, namentlich spricht man von einem&nbsp;[http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Strafverfahren Strafverfahren]&nbsp;(s. d.), V. in Angelegenheiten der »freiwilligen&nbsp;[http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Gerichtsbarkeit Gerichtsbarkeit]« s. d. Aber auch die Rechtsgrundsätze, die das V. beherrschen, werden als solches bezeichnet. Man unterscheidet ferner je nach der&nbsp;[http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Beh%C3%B6rde Behörde], bei der ein rechtliches V. stattfindet, zwischen einzelrichterlichem V., V. vor dem Amtsgericht, vor dem&nbsp;[http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Landgericht Landgericht]&nbsp;etc., Verwaltungsstreitverfahren etc.&nbsp;[http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Endlich Endlich]&nbsp;werden auch die einzelnen Teile und&nbsp;[http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Abschnitt Abschnitte]&nbsp;eines Verfahrens selbst als V. bezeichnet, z. B.&nbsp;[http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Mahn Mahn]-,&nbsp;[http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Beweis+%5B1%5D Beweis]-,&nbsp;[http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Haupt+%5B1%5D Haupt]-,&nbsp;[http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Vorbereitungsverfahren Vorbereitungsverfahren]&nbsp;etc.</p>
<!-- /wp:paragraph --><!-- wp:paragraph --><p>Quelle:</p>
<!-- /wp:paragraph --><!-- wp:paragraph --><p>Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 69.</p>
<!-- /wp:paragraph --><!-- wp:paragraph --><p>Permalink:</p>
<!-- /wp:paragraph --><!-- wp:paragraph --><p>[http://www.zeno.org/nid/20007643071 http://www.zeno.org/nid/20007643071]</p>

Version vom 9. Mai 2024, 06:36 Uhr

Prozeß

[cmtgend]verfahren2 | eigntl. 'Fortschritt, Vorschritt, Fortgang, Fortfahren'; 'durch erfahren, fahren erlangt', 'durch, mittels Erfahrung'; ' durch das Fahren heraus erwirkt oder bewirkt';

Zu verfahren im Sinn des Deutsch kommt offenbar im 15. Jh. die gelehrte Bedeutung im Gerichtswesen von lat. processus ‘das Vorwärts-, Fortschreiten, Verlauf, (erfolgreicher) Fortgang, Wachstum’ in der Lehnübertragung als 'Verfahren' hinzu, bei Paracelsus als chemisches Verfahren, s. Prozeß.

die Art und Weise ein Ding, Dasein, eine Sache zu behandeln, ein Vorgang oder Arbeit ausgeführt wird , wodurch sich eine Veränderung Wandlung von einem in einen anderen Daseinszustand erwirkt oder bewirkt wird. (...) [/cmtgend]

¦⊕¦ vorbestimmte, wiederholbare, geführte Abfolge von Verfahrensschritten die entsprechend eines vorbestimmten Verfahrenweg zu einem Ziel, Ergebnis, Produkt vergleichbarer Güte leitet;

¦⊗¦ ‘Art und Weise, wie etw. ausgeführt wird, Methode, Vorgehen’; im Rechtswesen ‘Folge von Rechtshandlungen, die der Erledigung einer Rechtssache dienen’ (um 1700), älteres Verfahrung (16. Jh.) verdrängend; vgl. mhd. vervarn ‘das Verirren’; Rechtssprache (von Behörden bzw. Gerichten vorgenommene) Untersuchung zur Klärung eines rechtlich relevanten Sachverhalts;

Verfahren steht für (Auszug Wikipedia)

  • einen geregelten, in Verfahrensschritte zerlegbaren, nachvollziehbaren und wiederholbaren Ablauf, siehe Planung
  • eine Vorgehensweise zur planmäßigen Lösung von Problemen, die Methodik
  • eine Handlungsvorschrift zur Lösung eines Problems in der Mathematik oder Informatik, der Algorithmus
  • eine Produktionsmethode im Handwerk und in der Industrie, das Fertigungsverfahren
  • die Herstellung chemischer Produkte, siehe Verfahrenstechnik

Im Recht kann es folgende Bedeutung haben:

¦√¦ uie. *per(ə)- ‘hinüberführen, -bringen, -kommen, übersetzen, durchdringen, fliegen’;

¦↵¦ ahd. firfaran ‘wegziehen, weitergehen, etw. (völlig) durchreisen, vergehen, untergehen, zugrunde gehen, sterben’ (9. Jh.), mhd. vervarn ‘vorübergehen, vergehen, dahinfahren, verschwinden, sterben, den falschen Weg gehen, sich verirren’;