„soll“ – Versionsunterschied
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* sollen Vb. | * sollen Vb. ‘[[genötigt]], [[verpflichtet]], [[schuldig]] sein’. | ||
* Das zu den Präteritopräsentien gehörende [[gger.]] Verb | * Das zu den Präteritopräsentien gehörende [[gger.]] Verb | ||
** ahd. scolan, sculan (8. Jh.), | ** ahd. scolan, sculan (8. Jh.), | ||
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** ahd. solan, sulan (9. Jh.), | ** ahd. solan, sulan (9. Jh.), | ||
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* so daß sich eine (allerdings nur aus dem Germ. und Balt. erschließbare) Wurzel uig. *[[(s)kel-]] ‘schuldig sein, schulden, sollen’ ansetzen läßt. | * so daß sich eine (allerdings nur aus dem Germ. und Balt. erschließbare) Wurzel uig. *[[(s)kel-]] ‘schuldig sein, schulden, sollen’ ansetzen läßt. | ||
* Das heute nur noch als Hilfszeitwort verwendete Verb bewahrt seine alte volle Bedeutung in der Kaufmannssprache ‘zur Zahlung verpflichtet sein, schulden’ bis Anfang des 19. Jhs. | * Das heute nur noch als Hilfszeitwort verwendete Verb bewahrt seine alte volle Bedeutung in der Kaufmannssprache ‘zur Zahlung verpflichtet sein, schulden’ bis Anfang des 19. Jhs. | ||
soll,solle,sollte,sollten,solltes,solltet,gesollt | soll,solle,sollte,sollten,solltes,solltet,gesollt | ||
{{Anm. KF}} sollen und das Soll ist die in Eigenverantwort und Eigenleistung zu erbringende Leistung oder zu erfüllende Pflicht, die man zuvor nach freiem Willen oder seiner Verantwortung und Angehörigkeit nach eingegangen ist; zu erkennen was man sollte, das Soll ist und dies aufzulösen befreit einen von Nachteilen oder nachteiligen Folgen, es nicht zeitnah getan, erfüllt oder erledigt zu haben, was bereits erkennbar oder bestimmt war; sollen und Soll geht über das von einem Verlangte oder Erwartete oft hinaus, da es das Vermögen zur Vorhersage, Vorhersehen und dem Erkennen von Folgen und Wahrscheinlichkeiten (Konsequenzen) mit einbezieht und der Vorbeugung und Verhütung von Schäden und Nachteilen dient; in Bezug auf etwas oder jemand vorbeugend, vorhersehend denken und handeln; | |||
Version vom 18. Mai 2024, 14:58 Uhr
sol--l Vorlage:dt. eigtl. "skol, skolen"
- sollen Vb. ‘genötigt, verpflichtet, schuldig sein’.
- Das zu den Präteritopräsentien gehörende gger. Verb
- ahd. scolan, sculan (8. Jh.),
- mhd. scholn, schuln ‘verpflichtet, genötigt sein, gebühren, nützen, schulden’,
- mnd. schȫlen, schöllen, schullen,
- asächs. skulan,
- aengl. sculan, sceolan,
- engl. shall,
- anord. skulu,
- swed. skola,
- got. skulan,
- uger. *skulaną;
- mit Konsonantenerleichterung
- ahd. solan, sulan (9. Jh.),
- mhd. soln, suln,
- nhd. sollen,
- mnd. sȫlen,
- mnl. sullen,
- nl. zullen
- vergleicht sich mit
- lit. skelė́ti ‘schuldig sein’,
- apreuß. skellānts ‘schuldig’, (ablautend) skallīsnan (Akkusativ Sing. Fem.) ‘Pflicht’
- und (ohne anlautendes s-)
- lit. kaltė͂ ‘Schuld’, kal̃tas ‘schuldig’,
- so daß sich eine (allerdings nur aus dem Germ. und Balt. erschließbare) Wurzel uig. *(s)kel- ‘schuldig sein, schulden, sollen’ ansetzen läßt.
- Das heute nur noch als Hilfszeitwort verwendete Verb bewahrt seine alte volle Bedeutung in der Kaufmannssprache ‘zur Zahlung verpflichtet sein, schulden’ bis Anfang des 19. Jhs.
soll,solle,sollte,sollten,solltes,solltet,gesollt
Anm. KF: sollen und das Soll ist die in Eigenverantwort und Eigenleistung zu erbringende Leistung oder zu erfüllende Pflicht, die man zuvor nach freiem Willen oder seiner Verantwortung und Angehörigkeit nach eingegangen ist; zu erkennen was man sollte, das Soll ist und dies aufzulösen befreit einen von Nachteilen oder nachteiligen Folgen, es nicht zeitnah getan, erfüllt oder erledigt zu haben, was bereits erkennbar oder bestimmt war; sollen und Soll geht über das von einem Verlangte oder Erwartete oft hinaus, da es das Vermögen zur Vorhersage, Vorhersehen und dem Erkennen von Folgen und Wahrscheinlichkeiten (Konsequenzen) mit einbezieht und der Vorbeugung und Verhütung von Schäden und Nachteilen dient; in Bezug auf etwas oder jemand vorbeugend, vorhersehend denken und handeln;