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„Curien“ – Versionsunterschied

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<div class="zenoCOMain"><p>'''<span class="zenoTXHighlight0">Curien</span>''' hießen die 30 Abtheilungen, in welche Romulus das röm. [http://www.zeno.org/Brockhaus-1837/A/Volk Volk] schied und von denen jede zu ihren Versammlungen ein eignes Gebäude hatte, daher die Versammlungen derselben und auch die Versammlungsorte den gleichen Namen empfingen, bis unter dem sechsten röm. König [http://www.zeno.org/Brockhaus-1837/A/Servius+Tullius Servius Tullius] diese Einrichtung aufhörte. Später ward in der röm. [http://www.zeno.org/Brockhaus-1837/A/Kirche Kirche] der Ausdruck Curie als Gesammtname aller über die katholische Christenheit gesetzten Gerichtsbehörden üblich und in [http://www.zeno.org/Brockhaus-1837/A/Deutschland Deutschland] gebrauchte man ihn für die Versammlungsorte richterlicher und anderer Behörden, die davon wieder selbst <span class="zenoTXHighlight0">Curien</span>, z.B. Lehnscurie statt Lehnsgerichtshof genannt wurden, sowie man die beim Geschäftsgange derselben eingeführten Förmlichkeiten deshalb <span class="zenoTXSpaced">Curialien</span> und die bei schriftlichen Verhandlungen und Erlassen derselben übliche[http://www.zeno.org/Brockhaus-1837/K/brockh-1837-011-0487 [487]] eigenthümliche Schreibart den <span class="zenoTXSpaced">Curialstyl</span> hieß. – <span class="zenoTXSpaced">Curialstimmen</span> hießen auf den ehemaligen deutschen Reichstagen die sechs Gesammtstimmen, welche die in vier [http://www.zeno.org/Brockhaus-1837/A/Bank Bänke] oder Reihen getheilten Reichsgrafen und die zwei [http://www.zeno.org/Brockhaus-1837/A/Bank Bänke] der Reichsprälaten im Fürstenrathe abzugeben hatten, und ein ähnliches Verhältniß findet noch bei der deutschen Bundesversammlung statt.</p></div><div class="zenoCOFooter"><div class="zenoCOFooterLine"><div class="zenoCOFooterLineLeft">Quelle:</div><div class="zenoCOFooterLineRight">Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 487-488.</div></div><div class="zenoCOFooterLine"><div class="zenoCOFooterLineLeft">Permalink:</div><div class="zenoCOFooterLineRight">[http://www.zeno.org/nid/20000820539 http://www.zeno.org/nid/20000820539]</div></div><div class="zenoCOFooterLine"><div class="zenoCOFooterLineLeft">Lizenz:</div><div class="zenoCOFooterLineRight">[http://www.zeno.org/Zeno/-/Lizenz%3A+Gemeinfrei Gemeinfrei]</div></div><div class="zenoCOFooterLine"><div class="zenoCOFooterLineLeft">Faksimiles:</div><div class="zenoCOFooterLineRight">[http://www.zeno.org/Brockhaus-1837/K/brockh-1837-011-0487 487]&nbsp;| [http://www.zeno.org/Brockhaus-1837/K/brockh-1837-011-0488 488]</div></div><div class="zenoCOFooterLine"><div class="zenoCOFooterLineLeft">Kategorien:</div><div class="zenoCOFooterLineRight">[http://www.zeno.org/Kategorien/T/Lexikalischer+Artikel Lexikalischer Artikel]</div></div></div>
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Aktuelle Version vom 3. Juni 2024, 11:32 Uhr

Curie-n Mz. —Nwf. z. Curie, Kurie

Curien[1] hießen die 30 Abtheilungen, in welche Romulus das röm. Volk schied und von denen jede zu ihren Versammlungen ein eignes Gebäude hatte, daher die Versammlungen derselben und auch die Versammlungsorte den gleichen Namen empfingen, bis unter dem sechsten röm. König Servius Tullius diese Einrichtung aufhörte. Später ward in der röm. Kirche der Ausdruck Curie als Gesammtname aller über die katholische Christenheit gesetzten Gerichtsbehörden üblich und in Deutschland gebrauchte man ihn für die Versammlungsorte richterlicher und anderer Behörden, die davon wieder selbst Curien, z.B. Lehnscurie statt Lehnsgerichtshof genannt wurden, sowie man die beim Geschäftsgange derselben eingeführten Förmlichkeiten deshalb Curialien und die bei schriftlichen Verhandlungen und Erlassen derselben übliche[487] eigenthümliche Schreibart den Curialstyl hieß. – Curialstimmen hießen auf den ehemaligen deutschen Reichstagen die sechs Gesammtstimmen, welche die in vier Bänke oder Reihen getheilten Reichsgrafen und die zwei Bänke der Reichsprälaten im Fürstenrathe abzugeben hatten, und ein ähnliches Verhältniß findet noch bei der deutschen Bundesversammlung statt.

  1. ↑ Quelle: Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 487-488. Permalink: http://www.zeno.org/nid/20000820539; Lizenz: Gemeinfrei; Faksimiles: 487 | 488