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„Staatsrecht“ – Versionsunterschied

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* allgemein ein Fach und den Bereich des Öffentlichen Rechts, der sich mit der Organisation und den rechtlichen Anforderungen für die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung beschäftigt; speziell:
* allgemein ein Fach und den Bereich des [[öffentliches Recht|Öffentlichen Rechts]], der sich mit der Organisation und den rechtlichen Anforderungen für die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung beschäftigt; speziell:
** Staatsrecht (Deutschland)
** Staatsrecht (Deutschland)
** Staatsrecht (Schweiz)
** Staatsrecht (Schweiz)

Version vom 16. Juli 2024, 08:12 Uhr

Staat‎-s-Recht

  • allgemein ein Fach und den Bereich des Öffentlichen Rechts, der sich mit der Organisation und den rechtlichen Anforderungen für die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung beschäftigt; speziell:
    • Staatsrecht (Deutschland)
    • Staatsrecht (Schweiz)