„Legitimierung“ – Versionsunterschied
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'''Legitimation''' oder '''Legitimierung''' (von lateinisch ''lex'' „Gesetz, Rechtfertigung“) steht für: | |||
*allgemein die Rechtfertigung ''faktisch bestehender'' Ordnungen und Regeln, siehe [https://de.wikipedia.org/wiki/Legitimit%C3%A4t Legitimität] | *allgemein die Rechtfertigung ''faktisch bestehender'' Ordnungen und Regeln, siehe [https://de.wikipedia.org/wiki/Legitimit%C3%A4t Legitimität] | ||
*juristisch eine Vollmacht, Beglaubigung, Ermächtigung bzw. Ausweis oder anderer Nachweis einer Berechtigung, siehe [https://de.wikipedia.org/wiki/Aktivlegitimation Aktivlegitimation] und [https://de.wikipedia.org/wiki/Passivlegitimation Passivlegitimation] | *juristisch eine Vollmacht, Beglaubigung, Ermächtigung bzw. Ausweis oder anderer Nachweis einer Berechtigung, siehe [https://de.wikipedia.org/wiki/Aktivlegitimation Aktivlegitimation] und [https://de.wikipedia.org/wiki/Passivlegitimation Passivlegitimation] | ||
Version vom 21. Juli 2024, 15:21 Uhr
Legitimation oder Legitimierung (von lateinisch lex „Gesetz, Rechtfertigung“) steht für:
- allgemein die Rechtfertigung faktisch bestehender Ordnungen und Regeln, siehe Legitimität
- juristisch eine Vollmacht, Beglaubigung, Ermächtigung bzw. Ausweis oder anderer Nachweis einer Berechtigung, siehe Aktivlegitimation und Passivlegitimation
- der Prozess der Erzeugung sozialer und rechtlicher Normen und der Sicherstellung ihrer Legitimität, siehe Legitimation durch Verfahren
- Legitimation (Politikwissenschaft), speziell die Rechtfertigung eines Staates für sein Handeln
- nachträglicher Erwerb der ehelichen Abstammung eines nichtehelichen Kindes durch Heirat seiner Eltern, siehe Ehelichkeitserklärung #Legitimation