„Legitimierung“ – Versionsunterschied
Erscheinungsbild
| [ungesichtete Version] | [ungesichtete Version] |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[legitimier]][[-ung]] | [[legitimier]][[-ung]] {{lat.-dt.}} | ||
'''Legitimation''' oder '''Legitimierung''' (von lateinisch ''lex'' „Gesetz, Rechtfertigung“) steht für: | '''Legitimation''' oder '''Legitimierung''' (von lateinisch ''lex'' „Gesetz, Rechtfertigung“) steht für: | ||
Version vom 21. Juli 2024, 15:21 Uhr
legitimier-ung Vorlage:lat.-dt.
Legitimation oder Legitimierung (von lateinisch lex „Gesetz, Rechtfertigung“) steht für:
- allgemein die Rechtfertigung faktisch bestehender Ordnungen und Regeln, siehe Legitimität
- juristisch eine Vollmacht, Beglaubigung, Ermächtigung bzw. Ausweis oder anderer Nachweis einer Berechtigung, siehe Aktivlegitimation und Passivlegitimation
- der Prozess der Erzeugung sozialer und rechtlicher Normen und der Sicherstellung ihrer Legitimität, siehe Legitimation durch Verfahren
- Legitimation (Politikwissenschaft), speziell die Rechtfertigung eines Staates für sein Handeln
- nachträglicher Erwerb der ehelichen Abstammung eines nichtehelichen Kindes durch Heirat seiner Eltern, siehe Ehelichkeitserklärung #Legitimation